Werner Gerner - Fotos & Bilder - Fotograf aus Mangel an Gelegenheit, Deutschland | fotocommunityProfil von Werner Gerner - Fotograf Werner Gerner aus Mangel an Gelegenheit, Deutschland [fc-user:16653] - Amateur der gern würde, wenn er könnte ...
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Du fragtest
"... ist es inzwischen wieder erlaubt Privathäuser ins Netz zu stellen oder hat der Eigentümer seine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt? Gruß Werner"
@ Ulf G.erner :-o( . . . Zweitaccount
Hinsichtlich der Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes ergibt sich aus § 59 UrhG, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (Architekten) zulässig sind.
Dies setzt allerdings voraus, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von einer öffentlichen Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (bspw. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde.
Wenn Sie diese Grundsätze beachten, benötigen Sie auch keine Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers, da Sie in dessen Rechte am Grundstück bzw. dessen Eigentumsrechte nicht eingreifen.
Du hast gefragt .. und ich geantwortet.
Das BGB und Co. kenne ich wie der Pfarrer seine Bibel.
Nu schlaf mal schön, Zarter.
Tut's immer noch weh?
Hallo Werner, wollkommen hier in unserer kleinen Gemeinde-falls du einen Tip brauchst, schau mal im Forum nach, da kann man auch Technik für wenig Geld erwerben. :)) lg .M.
@Horst; Traurig, nicht war? Analog bin ich gut unterwegs, aber digital nicht die Spur. So zählt am Ende nur der olympische Gedanke: Dabei sein ist alles.
Danke.
MfG
der Werner
Foto-Nomade 4. April 2011, 13:21
Du fragtest"... ist es inzwischen wieder erlaubt Privathäuser ins Netz zu stellen oder hat der Eigentümer seine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt? Gruß Werner"
@ Ulf G.erner :-o( . . . Zweitaccount
Hinsichtlich der Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes ergibt sich aus § 59 UrhG, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (Architekten) zulässig sind.
Dies setzt allerdings voraus, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von einer öffentlichen Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (bspw. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde.
Wenn Sie diese Grundsätze beachten, benötigen Sie auch keine Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers, da Sie in dessen Rechte am Grundstück bzw. dessen Eigentumsrechte nicht eingreifen.
Du hast gefragt .. und ich geantwortet.
Das BGB und Co. kenne ich wie der Pfarrer seine Bibel.
Nu schlaf mal schön, Zarter.
Tut's immer noch weh?
Werner Gerner 14. August 2010, 21:26
@ HorstInteresse und Bewunderung fremder Werke?
Ulf G. 13. Oktober 2008, 23:16
ja werner, kauf dir mal was schickes ausm forum :-)))Margit -die Bildermacherin 16. September 2008, 7:26
Hallo Werner, wollkommen hier in unserer kleinen Gemeinde-falls du einen Tip brauchst, schau mal im Forum nach, da kann man auch Technik für wenig Geld erwerben. :)) lg .M.Werner Gerner 2. Mai 2003, 18:58
@Horst; Traurig, nicht war? Analog bin ich gut unterwegs, aber digital nicht die Spur. So zählt am Ende nur der olympische Gedanke: Dabei sein ist alles.Danke.
MfG
der Werner
SPO © 2. Mai 2003, 0:25
Kein Profil, keine Fotos? Was soll das?