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Rudolf52


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Es war einmal

Es war einmal: Die Gruppe Platan
Spielerlaubnis
Heimatmuseum Waren; Im Spiegel der Zeit

Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis der Künstler für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden.
Die Grundlage für die Spielerlaubnis war die Anordnung über die Befugnis zur Ausübung von Unterhaltungs- und Tanzmusik vom 27. März 1953. Sie erlaubte anfangs nur Berufsmusikern, öffentlich aufzutreten und wurde am 14. Januar 1957 auch auf Laienmusiker ausgedehnt. Hierfür wurde zwischen drei verschiedenen Spielerlaubnissen unterschieden: eine Spielerlaubnis für Berufsmusiker, eine Spielerlaubnis für Amateure (Spielerlaubnis für Laienmusiker und nebenberuflich tätige Musiker) und einer Spielerlaubnis für Diskjockeys (im DDR-Jargon Schallplattenunterhalter genannt). Die Spielerlaubnisse wurden wiederum in fünf verschiedene Stufen eingeteilt, von der die spätere Vergütung bei Konzerten abhing: Grundstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Sonderstufe und Sonderstufe mit Konzertberechtigung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spielerlaubnis_(DDR)

Übrigens: Musiker konnte man in der DDR nur dann werden, wenn man den Abschluss einer Musikschule vorweisen konnte und dann eine Spielerlaubnis bekam.

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Kamera Canon EOS 7D Mark II
Objektiv 18-200mm
Blende 5.6
Belichtungszeit 1/20
Brennweite 33.0 mm
ISO 800

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