Von TFP zu Modelrelease nachträglich aufstocken geht das?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 4
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Hallo Community,

ich habe da eine Frage. Wenn ich TFP Shootings mache mit einem standart TFP-Vertrag, kann ich ja von diesem Vertrag keinerlei Bilder verkaufen bei Fotolia und co.
Kann man denn den TFP-Vertrag nachträglich noch aufstocken zu einem Modelrelease-Vertrag. Das heißt ich trage die Shooting-Daten von den TFP-Verträgen des jeweiligen Model in den Modelrelease-Vertrag ein und das Model unterschreibt mir den Model-Modelrelease Vertrag und darf man dann alle Bilder verkaufen aus den (eigentlichen TFP-Verträgen) bei Fotolia und co.?

Wenn jetzt aber schon Bilder aus dem Shooting veröffentlicht wurden (Insta,Facebook,Fotocommunity usw.... und man möchte die Fotos bei Fotolia verkaufen, darf man die Bilder nach dem Verkauf weiterhin auf den Portalen veröffentlichen (Model sowie der Fotograf) oder wenn man diese Bilder bei Fotolia anbietet und diese werden verkauft, darf man diese Fotos dann nicht mehr veröffentlichen auf den Portalen (weder vom Model noch vom Fotografen) da man ja die Lizenzen verkauft hat?

Ich kenne mich in den ganzen Sachen (Verkauf bei Fotolia und den Lizenzen) nicht so aus und daher meine Frage.

Ich hoffe ich bekomme hier anständige Antworten und nicht irgendwelche Beleidigungen. Habe hier in dem Forum schon oft erlebt, dass Themen dann in die falsche Richtung gehen (gegen den Fotografen).
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 4
1 x bedankt
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Verträge kann man - wenn alle Vertragsparteien damit einverstanden sind - jederzeit ändern.

Bei bereits veröffentlichten Bildern kommt es darauf an, mit welchen Rechten man diese nun verkaufen will (exklusives oder einfaches Nutzungsrecht). Exklusiv geht dann nicht mehr, da sie ja schon einmal veröffentlicht sind; einfaches Nutzungsrecht sollte möglich sein - wobei ich dem Käufer des "einfachen" Nutzungsrecht darüber informieren würde, dass die Bilder bereits veröffentlicht wurden und Dritte (hier das Model) ebenfalls weiterhin ein einfaches Nutzungsrecht haben.

Bei Bildern die noch nicht veröffentlicht wurden, kann man mit dem Model vereinbaren, dass diese ab sofort vom Model nicht mehr genutzt werden. Dann kann man an diesen Bildern das exklusive Nutzungsrecht verkaufen. Allerdings könnte - und wird - das Model für den Verzicht auf das einfache Nutzungsrecht eine Entschädigung verlangen bzw. erwarten.

Soweit meine ganz persönliche Einschätzung.

LG Manfred

P.S. Bitte den Support bzw. die Moderatoren dieses Forums, dass Deine Diskussion in das Forum "Gesetze und Verträge" verschoben wird.
MatthiasausK MatthiasausK Beitrag 3 von 4
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Zitat: Bilder im Licht 04.11.18, 17:54Zum zitierten BeitragDas heißt ich trage die Shooting-Daten von den TFP-Verträgen des jeweiligen Model in den Modelrelease-Vertrag ein
und zahlst dem Model eine angemessene Vergütung
Zitat: Bilder im Licht 04.11.18, 17:54Zum zitierten Beitrag und das Model unterschreibt mir den Model-Modelrelease Vertrag
das mit der Vergütung für das Model fehlt mir ... und je "angemessener" diese Vergütung, desto freudevoller wird das Model einem Modelrelease zustimmen.
Aber es könnte auch sein, daß das Model für kein Geld der Welt dazu zu bewegen ist. Dann kannst Du die Bilder halt nicht verwerten.

Du hast kein Recht auf eine Vertragsänderung und das Model hat keine Pflicht dazu.
Ihr müßt Euch einigen.
Baturalp Baturalp Beitrag 4 von 4
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Zitat: MatthiasausK 04.11.18, 20:28Zum zitierten BeitragIhr müßt Euch einigen. Zu Analogzeiten haben wir das immer recht frei gehandhabt. Das Model hat soviel Abzüge bekommen, wie gebraucht wurde, allerdings immer mit einem Copyrightaufkleber auf der Rückseite, damit bei anderweitiger Verwertung von Dritten klar sichtbar war, woher die Fotos stammten. Welche Art von Vertrag das ist, kann ich nicht sagen. Unsere Herangehensweise sollte eine WinWin-Situation erzeugen, je mehr das Model die Fotos verteilte, mit den Copyrights, umso mehr Werbung war es für uns. Im Digitalzeitalter könnte das auch funktionieren.
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