Bilder von Promis abfotografieren...

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ursch ursch Beitrag 1 von 7
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Ist es erlaubt, wenn ich noch lebende Prominente Personen, von Plakaten abfotografiere und in Collagen verwende ? Administrativ geändert am 16.12.13, 14:45.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 7
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In erster Linie kommt es mal darauf an, wer der Urheber bzw. der Rechteinhaber des Plakatfotos ist und was der erlaubt. Es macht also meines Wissens keinen Unterschied, ob die abgebildete Person Promi ist oder nicht.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 3 von 7
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Nein, darf man nicht.

Selbst den Promi fotografieren und Kollage machen, ist erlaubt.
ursch ursch Beitrag 4 von 7
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Zitat: Alice vom See 16.12.13, 19:38Zum zitierten BeitragNein, darf man nicht.

Selbst den Promi fotografieren und Kollage machen, ist erlaubt.

Danke, ist sicher richtig...schade.
lg uschi
ursch ursch Beitrag 5 von 7
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Zitat: oKe 16.12.13, 16:27Zum zitierten BeitragIn erster Linie kommt es mal darauf an, wer der Urheber bzw. der Rechteinhaber des Plakatfotos ist und was der erlaubt. Es macht also meines Wissens keinen Unterschied, ob die abgebildete Person Promi ist oder nicht.
danke, ich würfe es auch nicht ok finden wenn einer mein Bild fotografiert und verwendet.
lg uschi
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 6 von 7
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Zitat: Alice vom See 16.12.13, 19:38Zum zitierten BeitragNein, darf man nicht.

Selbst den Promi fotografieren und Kollage machen, ist erlaubt.

Nun ja, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht feststeht wann das Plakat wieder entfernt wird, mag es sein, dass es im Sinn der Panoramafreiheit dauerhaft installiert ist. Abgesehen davon, ich meine Fotografieren dürfe man sehr wohl Collage machen und Foto veröffentlichen vielleicht nicht.
LG
Michael
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 7
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Ob ein Plakat auf Dauer angebracht ist, dazu gibt es verschiedene Auffassungen. Ich meine ja. In aller Regel zumindest.
In der fc wird so etwas auch schon einmal entfernt. Aber da fließt natürlich die Risikobewertung aus Betreibersicht mit ein.

Wenn das zutrifft, dann stellt sich die Frage nach der Collage nicht mehr. Es dürfte dann unverändert verwendet werden.

Wenn sich die Frage nach dem eigenständigen Werk stellt, dann würde ich das für eine schlichte Collage verneinen, für das entstandene Lichtbild bejaen. Aber es bliebe die Frage, ob die Urheberschaft des originalen Werkes in Anbetracht der des neuen Werkes tatsächich erlischt. Spätestens das träfe bei einer Collage m.E. nicht zu.
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