Bilder von Promis abfotografieren...
Ist es erlaubt, wenn ich noch lebende Prominente Personen, von Plakaten abfotografiere und in Collagen verwende ?
Administrativ geändert am 16.12.13, 14:45.
16.12.13, 16:27
Beitrag 2 von 7
In erster Linie kommt es mal darauf an, wer der Urheber bzw. der Rechteinhaber des Plakatfotos ist und was der erlaubt. Es macht also meines Wissens keinen Unterschied, ob die abgebildete Person Promi ist oder nicht.
Nein, darf man nicht.
Selbst den Promi fotografieren und Kollage machen, ist erlaubt.
Selbst den Promi fotografieren und Kollage machen, ist erlaubt.
Zitat: Alice vom See 16.12.13, 19:38Zum zitierten Beitrag
Danke, ist sicher richtig...schade.
lg uschi
Danke, ist sicher richtig...schade.
lg uschi
Zitat: oKe 16.12.13, 16:27Zum zitierten Beitrag
danke, ich würfe es auch nicht ok finden wenn einer mein Bild fotografiert und verwendet.
lg uschi
danke, ich würfe es auch nicht ok finden wenn einer mein Bild fotografiert und verwendet.
lg uschi
Zitat: Alice vom See 16.12.13, 19:38Zum zitierten Beitrag
Nun ja, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht feststeht wann das Plakat wieder entfernt wird, mag es sein, dass es im Sinn der Panoramafreiheit dauerhaft installiert ist. Abgesehen davon, ich meine Fotografieren dürfe man sehr wohl Collage machen und Foto veröffentlichen vielleicht nicht.
LG
Michael
Nun ja, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht feststeht wann das Plakat wieder entfernt wird, mag es sein, dass es im Sinn der Panoramafreiheit dauerhaft installiert ist. Abgesehen davon, ich meine Fotografieren dürfe man sehr wohl Collage machen und Foto veröffentlichen vielleicht nicht.
LG
Michael
Ob ein Plakat auf Dauer angebracht ist, dazu gibt es verschiedene Auffassungen. Ich meine ja. In aller Regel zumindest.
In der fc wird so etwas auch schon einmal entfernt. Aber da fließt natürlich die Risikobewertung aus Betreibersicht mit ein.
Wenn das zutrifft, dann stellt sich die Frage nach der Collage nicht mehr. Es dürfte dann unverändert verwendet werden.
Wenn sich die Frage nach dem eigenständigen Werk stellt, dann würde ich das für eine schlichte Collage verneinen, für das entstandene Lichtbild bejaen. Aber es bliebe die Frage, ob die Urheberschaft des originalen Werkes in Anbetracht der des neuen Werkes tatsächich erlischt. Spätestens das träfe bei einer Collage m.E. nicht zu.
In der fc wird so etwas auch schon einmal entfernt. Aber da fließt natürlich die Risikobewertung aus Betreibersicht mit ein.
Wenn das zutrifft, dann stellt sich die Frage nach der Collage nicht mehr. Es dürfte dann unverändert verwendet werden.
Wenn sich die Frage nach dem eigenständigen Werk stellt, dann würde ich das für eine schlichte Collage verneinen, für das entstandene Lichtbild bejaen. Aber es bliebe die Frage, ob die Urheberschaft des originalen Werkes in Anbetracht der des neuen Werkes tatsächich erlischt. Spätestens das träfe bei einer Collage m.E. nicht zu.