Vertrag für Street?

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Fräulein C Fräulein C Beitrag 1 von 8
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Gibt es irgendwo einen Vertrag den man mitnehmen kann und die Personen die man auf der Straße fotografiert unterschreiben lassen kann?

Ich arbeite für ein Magazin und werde kommenden Sonntag bei einem Umzug fotografieren, diese Bilder sollen dann in unserem Heft abgedruckt werden. Ich will jedoch nichts ohne Zustimmung der Beteiligten machen.

Hat sich hier schon mal jemand hier mit einer solchen Thematik beschäftigt?

Da es sich bei der Veranstaltung um den CSD handelt ist das Thema ja schon etwas heikel, gerade mit den Bildrechten wenn es um Outings von Schwulen oder Lesben geht.

Ein normaler TFP- Vertrag ist in so einem Fall denke ich nicht sinnvoll....

Danke schonmal vorab für Eure Hilfe, auch wenn dieses Thema hier schon oft beredet wurde......

LG, Cora
Marion Bers Marion Bers   Beitrag 2 von 8
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Solange du für ein Magazin arbeitest und die Bilder einzig zur Berichterstattung über ein aktuelles Thema dienen und dies eine öffentliche CSD-Parade ist, solltest du keine Schwierigkeiten haben. Zum einen ist das vom Presserecht abgedeckt, zum anderen greift in diesem Fall § 23/3 KUG:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben dürfen Ohne die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden.

Wenn du dir das Arbeiten aber kompliziert gestalten möchtest, erstellst du dir eine Blanko-Einverständniserklärung und lässt sie dir von jedem auf der Parade unterschreiben. Ich möchte wetten, dass du dann kaum noch zum Fotografieren kommst, aber jede Menge interessanter Diskussionen über Bild- und Persönlichkeitsrechte führen wirst.

Zitat:Ein normaler TFP- Vertrag ist in so einem Fall denke ich nicht
sinnvoll....


Warum nicht?
Du brauchst nur ein paar Formulierungen zu ändern, dann passt das schon.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 8
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Super Idee.

Neben ihrem Foto vom der Teilnahme am CSD möchtest Du sie jetzt auch noch um ihre Kontaktdaten bitten ... und eine Unterschrift. :-))



... wie Marion. Vermeide aber Portaits, bei denen der Zusammenhang zum Aufzug nicht mehr erkennbar ist. Und vermeide ehrverletzende Fotos. Wobei das beim CSD vermutlich weniger eng gesehen werden dürfte, als bei anderen Veranstaltungen.
Also wenn beim CSD jemandem eine Brust aus der Kleidung fällt oder ein Hintern entblößt ist, dann ist das dort vermutlich Absicht und kein peinliches Versehen. Aber Nasebohrer etc gehören dennoch nicht veröffentlicht.

2. Absatz des §23 KunstUrhG:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung,
durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben
ist, seiner Angehörigen verletzt wird.




Zur Frage:
Ein guter (!) TfP-Vertrag wäre eine brauchbare Augangsbasis. Du läßt einfach alles weg, was TfP-typisch ist und dann bleiben die Teile mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Datum, Unterschrift. Vom Vertragstext bleibt dann "Mit einer Veröffentlichung ... bin ich einverstanden."


Wenn Du das machst, dann mach doch bitte im MT einen Fred auf "Mein Tag beim CSD" und erzähle uns von den Reaktionen und davon, wie viele wirklich unterschrieben haben :-)
Marion Bers Marion Bers   Beitrag 4 von 8
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Wow, Hermann ist einer Meinung mit mir!
Da mach ich mir doch glatt mal ein Kreuzchen im Kalender ;-)
Klacky Klacky   Beitrag 5 von 8
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Marion,
das ist wie ein Ritterschlag.
Glückwunsch!

:-)))
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 8
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Na, soo selten ist das aber nicht.

Hab ich neulich schon irgendwo explizit geschrieben. Es fällt halt nur nicht so auf :-)
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 7 von 8
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Ein kleines aber wesentliches Detail: verantworltich für Folgen einer Veröffentlichung der Bilder bist nicht du als Fotograf sondern der Verlag der das Magazin publiziert (es sei denn, du hast einen anderslautenden Vertrag mit dem Verlag).
Weil dir wahrscheinlich niemand auf der Parade ein Modelrelease unterschreibt (ich würde es nicht tun) zeig einfach allen die du fotografierst die Bilder und frag ob du die Bilder benutzen darfst. Alle Disco-Party-knips-webpages machen das so.
Wenn jemand auf einem dieser Partywagen herumtanzt oder auf einer Bühne steht, muss er wissen dass er dabei fotografiert wird und du solltest die Bilder benutzen können.
Wie auch immer, der Verlag sollte eine Rechtsabteilung oder einen Anwalt seines Vertrauens haben, der solche Fragen besser beurteilen kann als wir hier.
LG
Michael
Martin BS Martin BS Beitrag 8 von 8
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meiner meinung nach kann eine "Veröffentlichkeitserklärung", welche ich mir mal gebastelt habe, nicht schaden.
in wie weit ich sie verwende entscheidet der einzelfall.
knipse ich in an oeffentlichen plaetzen wo personenaufkommen unausweichlich sind spar ich mir anfragen. will ich aber bestimmte personen mit auf dem bild haben druecke ich ab, geh zu entsprechender person und erklaere was ich mache und lasse mir meine, fuer mich zugeschnittene "Veröffentlichkeitserklärung" unterschreiben.

lg martin



Nachricht bearbeitet (12:04)
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