Gesichter und Personen durch KI erstellt - Persönlichkeitsre

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Coffy Coffy Beitrag 1 von 6
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Mich würde interessieren, ob man ein Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt, das sich in einem durch KI erstelltes Programm , wieder erkennt. Kann es da Strafen geben?

Der Fall:
Ich habe in einem Forum ein Bild, das von einer KI erstellt wurde - ein Obdachloser mit einem Hund - hochgeladen und das wurde gelöscht mit der Begründung, die Rechtslage sei nicht eindeutig und daher zu gefährlich da man mit Strafen rechnen müsste, wenn sich jemand in diesem Bild wieder erkennt.
Nun ist es so, ob nun auf FB oder auch hier, es werden täglich durch KI erstellte Personen veröffentlicht und so ein großes und bekanntes Forum würde doch das Risiko nicht eingehen, sich einer Abmahnwelle gegenüber zu stellen.

Weißt da jemand etwas genaueres?
Christian Gigan Weber Christian Gigan Weber   Beitrag 2 von 6
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Zitat: Coffy 24.04.24, 20:28Zum zitierten BeitragWeißt da jemand etwas genaueres? Ich denke, hier bist Du selbst dafür verantwortlich, was Du hochlädst. Ich finde hier jede Menge Bilder, die alle möglichen Rechte verletzen würden. Bei kommerzieller Nutzung könnte das richtig Ärger geben und teuer werden. Ich wäre vorsichtig. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis einen Fall, da kostete der Brief vom Abmahnanwalt alleine 800,- €
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 3 von 6
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Solange du nicht genau weist wie die KI funktioniert, ist das ein gefährliches Feld mit tatsächlich unklarer Rechtslage.

Wenn es eine rein generische KI ist, dann dürften Ähnlichkeiten rein zufällig sein. Da die KI das Bild ja nicht nach einer Bildvorlage zusammenbaut sondern jedes mal neu aufgrund erlernter Wahrscheinlichkeiten. Und ob eine zufällige Ähnlichkeit eines KI Bildes mit einer realen Person die Persönlichkeitsrechte verletzt, ist imho nicht abschließend geklärt. Theoretsich ist das aj so als ob ein Maler/Bildhauer wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt wird weil sein Portrait/Statue einer Person ähnlich sieht.

Sollte die KI jedoch mit Bildvorlagen arbeiten (ähnlich einem Composing in der Bildbearbeitung) , dann ist es wiederum recht eindeutig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wenn genau ein Bild von ihm von der KI als Vorlage für das neue Bild genommen wurde.
zumindest nach meinem Verständnis.
Coffy Coffy Beitrag 4 von 6
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Vielen Dank für eure Antworten.

Darum geht es ja, ich hatte ohne Vorlage und Bild eine Person generiert die dann rein zufällig entstanden ist. Wer will denn da Persönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen? Und bei der Fülle von Bildern mit rein zufällig entstandenen Personen, scheint es mir unmöglich, da alle zu verklagen. Die Personen müssen dann ja auch real existieren um Ansprüche geltend zu machen.
Und wen will man denn verklagen? Geht ja nur die KI , aber die ist ja keine Person.

Ich sehe das Problem nicht so schlimm, aber ich bin auch nur ein Laie, der nichts böses im Spiel führt .
Silmas Silmas   Beitrag 5 von 6
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Zitat: Coffy 24.04.24, 20:28Zum zitierten BeitragMich würde interessieren, ob man ein Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt, das sich in einem durch KI erstelltes Programm , wieder erkennt. Kann es da Strafen geben?

Weißt da jemand etwas genaueres?


Meine Meinung sieht so aus (Ähnlich zu meinen Vorrednern, ich sollte erst die Posts lesen.):
Die Antwort war korrekt. Tatsächlich könnte es ein Bild echten Menschen sein.
Meiner Erfahrung nach, ist dies allerdings verschwindend gering, wenn die Bilder aus einer Standard KI, wie Midjourney, DALL-E3 stammen.
Falls Du aber das Gesicht eines realen Menschen mit in das Bild integrierst und du hast nicht die Erlaubnis dazu und veröffentlichst es, verstößt Du mit Sicherheit gegen die Persönlichkeitsrechte dieser Person.

Ein anderer Fall wäre, Du erstellst so ein Bild ohne Erlaubnis und schenkst dies der Person z.B. zum Geburtstag.
(Habe ich schon gemacht.)
sonnje sonnje Beitrag 6 von 6
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heikle Sache wegen dem Motiv.

Vorweg: Rechtsberatung dürfen nur Anwälte. Also ist dies keine.

Das mit dem Wiedererkennen ist speziell. Es genügt eigentlich nicht, wenn eine Person sich selbst in dem Bild wiedererkennt. Sie muss auch nachweisen können, dass sie tatsächlich so fotografiert wurde. Oder sie wird von der Allgemeinheit in diesem Bild identifiziert. Also auch Personen, die nicht zu ihrem sozialen Umfeld gehören.

Bei Personen des öffentlichen Lebens gibt es wiederum eine Ausnahme.

Das Recht am eigenen Bild sowie das Persönlichkeitsrecht gilt eigentlich nur, wenn die Person tatsächlich fotografiert wurde. Da KI jedoch nicht fotografiert, ist es eher eine Frage der Malerei, fotorealistisch. Das Gesetz verwendet allerdings den Begriff "Bildnis" (KunstUrhG §22, §23, §24), also trifft es auch auf Malerei und KI zu. Bei anderen Angelegenheiten wird der Begriff "Lichtbild" verwendet.

Wikipedia zur Erkennbarkeit (KunstUrhG): "sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.", also zum Recht am eigenen Bild. Hier ist zu sehen, wie weit das Gesetz ausgelegt werden kann. Die Person muss also gar nicht selbst fotografiert worden sein. Allerdings muss der Tatbestand gegeben sein, dass die Abbildung an sie gerichtet ist, also dass sie es sein soll.

Dem entgegen steht das Grundgesetz Artikel 5: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Vielleicht sind unter euch einige, die sich auch den Abspann von Spielfilmen ansehen. Dort ist manchmal ein Disclaimer (ähnlich): "Alle Charaktere sind frei erfunden." Solch ein Disclaimer wäre wohl bei dem Bild notwendig. Vielleicht stark verkürzt: "Frei erfunden" / "pure fiction". Am besten im Bild.

In jedem Internetforum gilt Hausrecht. Also wenn die Betreiber das nicht wollen, Pech gehabt.
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