Wie Einverständniserklärungen für das Veröffentlichen von Fo

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Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 16 von 23
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Zitat: spezialtapir 03.07.19, 12:40Zum zitierten BeitragIn wie fern einfacher?Einfacher für dich, weil deine Frage ggf schneller gefunden und beantwortet werden können, zweitens, nörgelt dann kein zweiter mehr rum und drittens bleibt das Forum für andere übersichtlicher, wenn der Thementitel auch im entferntesten mit den Antworten zu tun hat. Kann ja sein, dass noch jemand ein ähnlich gelagertes Problem hat und nach Antworten sucht und genau auf dieses Thema stolpert und dann nach 3 Seiten enttäuscht ist, weil es eigentlich nach Antwort 3 nur noch um die Foren-Bedienung ging.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 17 von 23
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In Ordnung, verstehe, vielen Dank.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 18 von 23
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Zurück zum Thema:

Zitat: spezialtapir 30.06.19, 21:28Zum zitierten Beitrag Einiges an Denkanstößen, Gedanken, Geschwafel, Vermutungen, Meinungen, falschen und richtigen Informationen, Unsachlickeiten, aber insgesamt wenig oder (mindestens gefühlt) eigentlich gar nichts letztendlich, daß einen oder mich jedenfalls, eine erkennbare, sinnvolle (absolute, nicht im Verhältnise zu gewissen Umständen stehende) Vorgehensweise erkennen ließe im Umgang mit dem Veröffentlichen und eben nicht Veröffentlichen
Zusammengefasst auf Dein Eingangsposting und die obige Antwort auf den verlinkten Beitrag von Hermann Klecker, wo du meiner Meinung nach keine genehme Antwort erhalten hast, lautet mein Tipp: Geh zum Anwalt und lass Dich professionell beraten.


Zitat: spezialtapir 02.07.19, 10:19Zum zitierten BeitragJa, ja, auf diesen Gedanken hätte ich fast auch schon kommen können, habe ich auch schon öfter gehört. Wie sinnvoll sollte das tatsächlich sein? Man erführe vielleicht das, was man in Gesetzen / massenhaft in einschlägigen Foren schon nachlesen kann
Mir hat die Beratung beim Fachanwalt sehr geholfen. Im Internet habe ich zum selben Sachverhalt oftmals widersprüchliche Beiträge gelesen, die mich noch mehr verunsichert haben. Ähnlich geht es dir ja offensichtlich auch.


Zitat: spezialtapir 02.07.19, 10:19Zum zitierten BeitragUnd sollte man, falls man "Straßenfotografie" tatsächlich machen wollte, dann bei jedem fragwürdigen (oder jedem) Foto erneut einen Anwalt fragen (was ja vermutlich ein Risiko irgendwann doch rechtliche Probleme kriegen zu können, nur einschränkte, nie ausschlösse) gegen Kosten? Oder das (fragwürdige) Foto dann lieber von vornherein nicht veröffentlichen? Wie sinnvoll könnte das also sein?
In den meisten Fällen weiß ich inzwischen - dank der Beratung durch Fachanwalt und gewonnener Rechtsstreitigkeiten - was ich machen darf. Im Zweifel publiziere ich ein Bild eben nicht.


Zitat: spezialtapir 02.07.19, 10:19Zum zitierten BeitragMir läge vor allem auch daran, zu erfahren, wie in der Praxis das gehandhabt wird
In der Praxis werden oftmals Dinge gemacht, die nicht legal sind. Vielfach aus reiner Unwissenheit oder Ignoranz - in letzterem Fall frei nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter."

Bedenke, dass Fotos, die einmal im Internet gestreut sind, sich in der Regel nicht so einfach wieder entfernen lassen. Da finde ich ein wenig Rechtssicherheit schon wichtig.


Zitat: spezialtapir 30.06.19, 21:28Zum zitierten BeitragWie groß wäre das Risiko, daß jemand der rechtliche Maßnahme einleiten könnte und würde ein Foto von seiner Person sehen würde oder jemand, der das Foto von jemanden, den er kennt, das mitteilen würde und es so zu rechtlichem Vorgehen kommen würde? Nicht die geringste Ahnung natürlich. Handelte man so, wäre es eben wohl ein Risiko völlig unbekannten Ausmaßes.
Letztendlich trägst du das Risiko. Abmahnungen mit anhängiger Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen können wirklich teuer werden. Sei dir einfach darüber im Klaren. Was andere machen, spielt keine Rolle, wenn jemand auf dich losgehen sollte ob der von dir gemachten/publizierten Fotoaufnahmen.


Zitat: spezialtapir 02.07.19, 10:19Zum zitierten BeitragWürde man dem Recht nachkommen bzw. dem, was man meinte, das das Recht bedeuten soll und zudem Fotos, die selbst für Juristen in ihrer Einordnung nach veröffentlichbar ohne Freigabe und nicht
Das verstehe ich jetzt (inhaltlich) nicht ganz was du meinst.
Korrigiere mich gerne, wenn ich dich falsch verstanden habe:
1. Was du für Recht hältst, ist im Grunde belanglos. Ein Jurist wird dich aufgrund aktueller Sachlage und Rechtsprechungen beraten. Dafür musst du nicht mit jedem Foto bei ihm auftauchen.
Mir reichte da die Erstberatungsstunde, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.

2. Zweifelsfrei gibt es kompetente Ratgeber in Foren, die sich mit der Materie auskennen und aus eigener Erfahrung berichten. Nur ist es für den Laien oftmals schwierig, hier die Schnacker von den "Experten" zu unterscheiden. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem eine Justiziarin (anonym) penibel die Sachlage erörtert hat, dies aber von Usern mit Nichtwissen bestritten wurde.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 19 von 23
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Zitat:In den meisten Fällen weiß ich inzwischen - dank der Beratung durch Fachanwalt und gewonnener Rechtsstreitigkeiten - was ich machen darf. Im Zweifel publiziere ich ein Bild eben nicht.
Wieviel Rechtsstreitigkeiten hattest Du? Wie kam es, dass offenbar Abgebildete oder etwa Angehörige / Bekannte die Bilder entdeckt haben (und wo, auf Deiner eigenen Website?)? Das ist ja oftmals nur durch Zufall möglich oder falls Kontaktdaten bekannt wären wohl. Alle Verfahren gewonnen, mit Hilfe des Anwaltes? Wie waren so deren Abläufe?

Wie teuer war diese Beratung?

Zitat:In der Praxis werden oftmals Dinge gemacht, die nicht legal sind. Vielfach aus reiner Unwissenheit oder Ignoranz - in letzterem Fall frei nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter."
Dachte - und denke immer noch - nach dieser Äußerung gehen Fotografen - besonders welche solcher Genre - vor. Allein schon wegen zu erwartender Kosten, erwartenden Aufwands etc. hinsichtlich einer "legalen" Veröffentlichung.

Zitat:Bedenke, dass Fotos, die einmal im Internet gestreut sind, sich in der Regel nicht so einfach wieder entfernen lassen. Da finde ich ein wenig Rechtssicherheit schon wichtig.
Ja, natürlich, vor allem wohl auch, auf welcher Seite man ist, der, die die Fotos veröffentlichen will, der, die das nicht will oder vielleicht nicht will.

Zitat:Letztendlich trägst du das Risiko. Abmahnungen mit anhängiger Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen können wirklich teuer werden. Sei dir einfach darüber im Klaren. Was andere machen, spielt keine Rolle, wenn jemand auf dich losgehen sollte ob der von dir gemachten/publizierten Fotoaufnahmen.
Könnte mir vorstellen, dass ein derartiger Verlauf eher selten ist, aber, ja, kann wohl eben einfach so laufen.

Zitat:Ein Jurist wird dich aufgrund aktueller Sachlage und Rechtsprechungen beraten. Dafür musst du nicht mit jedem Foto bei ihm auftauchen.
Mir reichte da die Erstberatungsstunde, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.

Ja, man kann natürlich so vorgehen, nur die Fotos zu veröffentlichen, von denen man nach eigener Einschätzung meint, das ohne Risiko tun zu können, das Risiko wäre also wohl in Zusammenhang mit benannter Beratung weniger groß. Dabei müßte man wohl auch - mehr oder weniger oft - auf die Veröffentlichung von Fotos verzichten, die man nicht (vermeintlich) 100 % (richtig) einschätzen kann (was ja wohl auch ein Jurist nicht immer kann), das wäre natürlich schade.
Aber auf jeden Fall, wenn einen so eine Beratung, wie Deine, tatsächlich zu einer richtigen, guten, weniger risikoreichen Einschätzung bringen kann, wie Du schreibst, klingt das ja schon mal gut.

Zitat:2. Zweifelsfrei gibt es kompetente Ratgeber in Foren, die sich mit der Materie auskennen und aus eigener Erfahrung berichten. Nur ist es für den Laien oftmals schwierig, hier die Schnacker von den "Experten" zu unterscheiden. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem eine Justiziarin (anonym) penibel die Sachlage erörtert hat, dies aber von Usern mit Nichtwissen bestritten wurde.
Ja, nicht nur, aber wohl auch besonders im Recht, ein Problem, das man wohl auf mindestens verdammt viele Foren beziehen kann leider...wie einfach oder viel einfacher es sonst wäre...von der "Justiziarin" war Dir offenbar bekannt, dass sie eine solche war.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 20 von 23
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Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragWieviel Rechtsstreitigkeiten hattest Du?
In über 20 Jahren, die ich als Fotojournalist tätig bin, bewegen sich die Fälle im niedrigen einstelligen Bereich. Also vieles richtig gemacht.


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragAlle Verfahren gewonnen, mit Hilfe des Anwaltes?
Ja, alle Fälle gewonnen - beziehungsweise alle erhaltenen Abmahnungen/Schadensersatzforderungen liefen letztendlich ins Leere.


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragWie waren so deren Abläufe?
Schreiben erhalten. Blutkreislauf schnellte hoch. Schreiben gelesen. Gelacht. Alle nötigen Unterlagen herausgesucht. Zum Anwalt und diesen machen lassen.


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragWie teuer war diese Beratung?
Erstberatung: 250,- Euro
Rechtsbeistand in den obigen Fällen: 350 Euro pro Stunde. Da kommt am Ende schon eine stattliche Summe zusammen, die in allen Fällen m Ende aber vom Gegner bezahlt werden musste.


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragWie kam es, dass offenbar Abgebildete oder etwa Angehörige / Bekannte die Bilder entdeckt haben (und wo, auf Deiner eigenen Website?)?
Die hatten gezielt nach Bilder gesucht oder suchen lassen von befreundeten Anwälten. Dann kamen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen mit extrem kurzer Fristsetzung (teilweise nur 24 Stunden!).


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten Beitrag Das ist ja oftmals nur durch Zufall möglich oder falls Kontaktdaten bekannt wären wohl.
Nein. Es gibt Agenturen, die sich auf die Suche nach Urheberrechtsverstößen machen. Beispielsweise hat die Betreibergesellschaft des Einfelturms eine Agentur/Kanzlei beauftragt, weltweit (!!!) nach nicht genehmigten Veröffentlichungen zu suchen, die den Eifelturm bei Nacht beleuchtet zeigen. Zwar ist Gustav Eifel bereits lange tot. Auch die in Frankreich geltende 70 Jahre Schutzfrist nach Tod des Künstlers ist abgelaufen. Aber die Betreibergesellschaft macht Ansprüche auf die kunstvolle Illumination des Eifelturms bei Nacht geltend.
Wenn man das weiß, kann man entsprechende Abmahnungen/Schadensersatzforderungen umgehen - und publiziert Bildwerke vom Eifelturm besser, die am Tag (also ohne kunstvolle Illumination) geschossen wurden.


Zitat: spezialtapir 04.07.19, 15:16Zum zitierten BeitragKönnte mir vorstellen, dass ein derartiger Verlauf eher selten ist,
Spielt überhaupt keine Rolle, wie selten das vorkommt. Wenn es dich erwischt, kann/wird es teuer werden!


Daher der Tipp: Im Zweifel lieber auf eine Veröffentlichung verzichten.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 21 von 23
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Also wohl nur 2 bis 4 Fälle. Haben andere (Foto-)Journalisten da überlicherweise mehr am Hals?

Zitat:Schreiben erhalten. Blutkreislauf schnellte hoch. Schreiben gelesen. Gelacht. Alle nötigen Unterlagen herausgesucht. Zum Anwalt und diesen machen lassen
Und irgendwann schnellte der Blutkreislauf bestimmt wieder runter (spätestens bei Konsultation des Anwaltes). Den Anwalt mußte dann jeweils die gegnerische Partei bezahlen? Aber trotz des Lachens waren doch die Situationen auch belastend für eine Gewisse Dauer, könnte ich mir vorstellen, der Ausgang ist ja trotz (geglaubter) größter Wahrscheinlichkeit dafür wohl immer ungewiß.

Zitat:Erstberatung: 250,- Euro
Rechtsbeistand in den obigen Fällen: 350 Euro pro Stunde. Da kommt am Ende schon eine stattliche Summe zusammen, die in allen Fällen m Ende aber vom Gegner bezahlt werden musste.

Immerhin wohl von der Steuer absetzbar, jedenfalls die 250 € (deren Investition sich für Dich also sogar bestimmt in einem gewissen Gewinn oder besser gesagt, nicht eingetretenen Verlust, bezahlt gemacht hat, war also wohl wirklilch sinnvoll). Ah ja, da ist schon die Antwort auf die Frage hierdrüber, alle Kosten für die Gegenpartei.
Wie hoch waren die Forderungen eigentlich so, Schadenersatz?

Zitat:Die hatten gezielt nach Bilder gesucht oder suchen lassen von befreundeten Anwälten. Dann kamen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen mit extrem kurzer Fristsetzung (teilweise nur 24 Stunden!).
Ach so, das ist ja offenbar auch eine recht interessante Verdienstmöglichkeit, gute Idee (falls das überhaupt der Grund war natürlich). Frage mich gerade, wie man nach Bildern sucht, wenn es ansonsten keinen Bezug, also etwa Kontaktdaten des Abgebildeten beim Bild gibt, aber schriftliche Informationen (Veranstaltungen, Presse etc.) bei einem Bild sind ja wohl mindestens oft vorhanden, mit denen sich dann ein Bild finden ließe wohl. Oder gar sucht man mit einer Bildersuchfunktion wie der von Google (falls die in der Lage ist Gesichter abzugleichen, nicht nur das gesamte Bild vergliche?
Die kurze Fristsetzung hatte als Ziel ein Versäumnis zu verursachen? Um mehr Geld zu "erwirtschaften" wohl?

Zitat:Nein. Es gibt Agenturen, die sich auf die Suche nach Urheberrechtsverstößen machen. Beispielsweise hat die Betreibergesellschaft des Einfelturms eine Agentur/Kanzlei beauftragt, weltweit (!!!) nach nicht genehmigten Veröffentlichungen zu suchen, die den Eifelturm bei Nacht beleuchtet zeigen. Zwar ist Gustav Eifel bereits lange tot. Auch die in Frankreich geltende 70 Jahre Schutzfrist nach Tod des Künstlers ist abgelaufen. Aber die Betreibergesellschaft macht Ansprüche auf die kunstvolle Illumination des Eifelturms bei Nacht geltend.
Wenn man das weiß, kann man entsprechende Abmahnungen/Schadensersatzforderungen umgehen - und publiziert Bildwerke vom Eifelturm besser, die am Tag (also ohne kunstvolle Illumination) geschossen wurden.

Ist ja unglaublich, ja, vor allem muß man das überhaupt erstmal wissen, wer tut das schon, bestimmt keine über die Illumination begeisteren Pauschal-Touristen. Ich wußte überhaupt nicht einmal (geschweige denn, käme ich vermutlich einfach so auf die Idee), dass eine derartige Beleuchtung unter das Urheberrecht fallen könnte, noch dazu, wenn sie im (vermeintlich) öffentlichen Raum ist (vielleicht verhält sich das ja anders, als in Deutschland). Ist ja ein super Geschäftsmodell. Dann würde ich für tagsüber ja noch eine Konstruktion erschaffen, die kunstvolle (oder auch nicht kunstvolle) Schattenwürfe auf den Eifelturm produziert und diese Fotografien ebenfalls ahnden lassen. Fehlt nur noch was, das bei bewölktem Himmerl Geld einbringt, vielleicht ein bißchen Lametta anhängen an den Turm.

Und, au Backe, dann - nach lesen der zwei Absätze oberhalb - scheint meine bis eben noch vorhanden gewesene, schlichte Einstellung / Haltung hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern jetzt einen Knacks gekriegt zu haben: ich hatte eigentlich vor, vor allem auch bezüglich dessen, dass bei meiner Fotografie ja keine (schriftlichen) Informationen vorhanden sein müßten und wohl auch wären, die einen Zusammenhang zum Opfer (Abgebildten) herstellen lassen würden (und es damit noch schwerer oder überhaupt erst schwer sein müßte jemanden zu finden auf einem Foto), einfach grundsätzlich alle Bilder zu veröffentlichen mit dem Kerngedanken, dass ja grundsätzlich eigentlich nur Zufall jemand ein Bild mit seiner Abbildung finden lassen könnte und / oder einen Angehörigen / Bekannten, von denen auch erstmal überhaupt einer des rechtlichen Vorgehens willens sein müßte. Aber wenn nach dem "Prinzip" sogenannter Abmahnanwälte vorgegangen werden kann und wird, und wenn es vielleicht noch andere Möglichkeiten gäbe, auf die ich gar nicht komme, die ich nicht kenne, dann...eben au Backe. Gilt das Recht eigentlich auch für in Deutschland fotografierte Ausländer? Aber doch wohl jedenfalls nicht für im Ausland fotografierte Ausländer (wenn die Bilder von einem Deutschen und / oder auf einem in Deutschland stehenden Server veröffentlicht würden).

Zitat:Spielt überhaupt keine Rolle, wie selten das vorkommt. Wenn es dich erwischt, kann/wird es teuer werden!

Daher der Tipp: Im Zweifel lieber auf eine Veröffentlichung verzichten.

Also, diesen anzunehmen wäre ich bislang wohl mit Widerworten begegnend eigentlich - zurückhaltend ausgedrückt - wenig bis gar nicht geneigt gewesen. Vor allem, weil ich dann vermutlich fast gar kein Bild oder tatsächlich keines aus besagten Bereichen veröffentlichen könnte, aber jetzt...weiß auch nicht...
Lars Ihring Lars Ihring   Beitrag 22 von 23
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Zitat: spezialtapir 05.07.19, 13:54Zum zitierten BeitragAber wenn nach dem "Prinzip" sogenannter Abmahnanwälte vorgegangen werden kann und wird, und wenn es vielleicht noch andere Möglichkeiten gäbe, auf die ich gar nicht komme, die ich nicht kenne, dann...eben au Backe. Gilt das Recht eigentlich auch für in Deutschland fotografierte Ausländer? Aber doch wohl jedenfalls nicht für im Ausland fotografierte Ausländer (wenn die Bilder von einem Deutschen und / oder auf einem in Deutschland stehenden Server veröffentlicht würden).

Das "Recht am eigenen Bild" kann nur von der abgebildeten Person selbst eingeklagt werden. Das können Abmahnanwälte nicht.

Es gibt übrigens in der fotocommunity Fotoschule einen tollen Kurs zum Thema Fotorecht, in dem viele der Fragen erklärt werden:
https://fotoschule.fotocommunity.de/kur ... er-praxis/

LG!
Lars
spezialtapir spezialtapir Beitrag 23 von 23
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Zitat:Das "Recht am eigenen Bild" kann nur von der abgebildeten Person selbst eingeklagt werden. Das können Abmahnanwälte nicht.
Das klingt ja immerhin schon irgendwie beruhigend. Der Abgebildete muß also selbst einen Anwalt beauftragen, damit es zu einem rechtlichen Vorgehen kommen kann. Wenn es also keine Verbindung zwischen Fotograf und Opfer und / oder Auftraggeber des Fotografen und / oder Opfer gibt oder einen Driten, der vermitteln könnte, es also keine Kontaktinformationen hat, müßte es ja schon mindestens extrem schwer sein, selbst wenn das Opfer wüßte, dass Bilder von ihm gemacht worden wären, auch wenn sie in Zusammenhang mit einem gewissen Ereignis gemacht worden wären, diese Bilder im Internet zu finden bzw. Verstöße verfolgen lassen zu können. Wenn dann noch ein Opfer nicht einmal wüßte, dass es überhaupt fotografiert worden wäre, müßte es doch eigentlich Zufall sein, wenn es sein Bild fände oder ein anderer, der das Opfer kennt. Hingegen etwa ein paar Fälle in 20 Jahren, wie Michael schrieb, würden ja reichen für genug Ungemach. Aber das ja als Fotojournalist, so dass die Opfer (anderer Art, also nicht etwa nur einfache Kleinbürger, sondern vielleicht - gar große - Unternehmen "betroffen" waren), vielleicht auch welche, bei denen rechtlicher Beistand ohnehin bereits im Hause wäre, bestimmt leicht an die benötigten (Kontakt-)Informationen gekommen sein werden, die sie rechtliche Maßnahmen haben starten lassen können.

Vielen Dank für den Link.
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