Was darf ich fotografieren und was nicht?

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Matthias70 Matthias70 Beitrag 1 von 7
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Hallo,

mein Name ist Matthias und ich bin neu hier in der Community.

Meine Fotografie ist reines Hobby und meine Fotos halten mit Sicherheit so manchen kritischen Blick der Fotoprofis nicht Stand. Ich habe auch nicht den Anspruch das „perfekte Bild“ zu schießen. Trotzdem habe ich viel Freude am fotografieren. So hatte ich in den 80er Jahren schon eine kleine Dunkelkammer wo ich meine Schwarz-Weiß Fotos selbst entwickeln konnte.

Bis jetzt habe ich noch keine Fotos vermarktet und habe das auch nicht unmittelbar vor.
Aber mein anderes Hobby ist die Musik und da werfen wir oft auf der Bühne Fotos an die Leinwand.
Dadurch werden die „Kunstwerke“ dann doch einem mehr oder weniger großem Publikum zugänglich.

Nun habe ich zu der Frage: „was darf ich fotografieren und was nicht?“ ein bisschen gegoogelt und bin unter anderem auf diese doch sehr aufschlussreiche Seite gestoßen:
https://www.aufrecht.de/beitraege-unser ... nicht.html

Dennoch habe ich ein paar Fragen, ob ich das richtig verstanden habe.

1. Ich darf also auf Grund der Panoramafreiheit z.B. eine besonders schön geschmückte Haustür fotografieren, wenn ich dazu nicht das Grundstück betrete?
2. Ich darf z.B. eine Berghütte in den Alpen fotografieren ohne den Besitzer fragen zu müssen? Und was ist wenn der Name des Restaurants groß und breit drauf steht?
3. Ich komme bei meinem Spaziergang an einer Koppel mit Pferden oder Schafen vorbei. Die darf ich Fotografieren?
4. Auf öffentlichen Plätzen/Veranstaltungen dürfen auch Menschen mit auf dem Foto sein? Auch wenn das Gesicht erkennbar ist?
5. Ich habe Beruflich öfters auf hohen Gerüsten und Türmen zu tun. Was darf ich da Fotografieren und was nicht? (Zitat der verlinkten Seite: „Die Fotos müssen von einem öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen werden. Sie dürfen also weder mit einem besonders hohen Stativ arbeiten oder auf eine Leiter oder ein benachbartes Gebäude klettern.“)


Ich freue mich auf eure Antworten,
HG Matthias
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 7
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Ich fotografiere alles was mich interessiert und für mich ethisch/moralisch mit einem klaren "ja, das geht" beantwortet werden kann. Sind Menschen "betroffen" achte ich auf Signale und bin freundlich, wenn ich angesprochen werde. Meine Kamera trage ich immer offen und sichtbar, ausgenommen es regnet (-: Ich hatte schon viele nette Gespräche, aber auch schon mal abwehrende Reaktionen. Dann nehme ich die Kamera erkennbar wieder runter und verzichte auf das Bild. Ich wurde noch nie verprügelt, verhaftet oder verklagt.
War das jetzt alles gelogen? Was bleibt sind Fragen.
Aber eines ist sonnenklar. Das Hobby lasse ich mir nicht vermiesen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 7
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Ich würde die Fragen für mich so beantworten.

1. Ja.
2. Ja. Dann ist halt der Name eines Restaruants im Bild.
3. Ja. Sachen sind eh kein Problem, außer ihr Erschenungsbild unterliegt dem Urheberschutz. (Von privatem Grund ist wieder etwas anders)
4. Ja, sofern sie tatsächlich einfach nur "irgendwie mit drauf" sind.
5. Von Gerüsten etc. darfst Du alles das Fotografieren, und die Fotos später auch nutzen, was Du ohne Panoramafreiheit fotografieren kannst. Denn die Panoramafreiheit, und nur die, gilt da oben dann nicht.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 7
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Ich habe von einem Grundstück aus eine Sache fotografiert (also ohne Personen und ohne Urheberrecht). Ich nehme an, dass das Grundstück von der Stadt gepachtet ist. Das Foto soll soll veröffentlicht werden. Die Person, die mir Zutritt zum Grundstück gewährt hat (Und der ich den Verwendungszweck erklärt habe), ist meiner Meinung nach ohne jegliche Befugnisse irgendwelche Genehmigungen zu erteilen. Ich habe den vermutlichen Pächter und auch die Stadt angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass der vermutliche Pächter nicht möchte, dass die Aufnahme veröffentlicht wird (warum will ich an dieser Stelle nicht erklären. Ich habe im Inet irgendwo gelesen, dass der Eigentümer es gestatten kann, auch wenn der Pächter etwas dagegen hat.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 7
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Zitat: Siggiknipst 06.06.20, 15:06Zum zitierten Beitrag...

Das Hausreicht ist beim Pächter.

Vielleicht stellst Du zu viele Fragen. Jemand hat Dich auf das Gelände gelassen. Wenn er das nicht durfte, dann hätte er das wissen müssen, nicht Du. Damit sind die Fotos legal entstanden. Also kannst Du die auch nutzen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 7
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Danke.
Für mich ist es eben eine Horrorvorstellung, dass gegen eine erhebliche Druckauflage wegen meines Bildes Einspruch erhoben wird.
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 7 von 7
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Zitat: Siggiknipst 07.06.20, 11:56Zum zitierten BeitragFür mich ist es eben eine Horrorvorstellung, dass gegen eine erhebliche Druckauflage wegen meines Bildes Einspruch erhoben wird.

ein guter Lizenzvertrag mit dem du Veröffentlichungsrechte am Bild auf einen Verleger überträgst sollte deshalb unbedingt eine Freistellungsklausel enthalten, welche dich in einem solchen Fall von einer Haftung befreit oder diese zumindest stark einschränkt. (Stichwort: Haftungsausschluß)
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