VERSCHOBEN. Darf mir als Mitglied eines Vereins verboten wer
http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 5&t=421415
Hier bitte nur Fragen, Vorschläge oder einfach Diskussionen zum Info-WIKI veröffentlichen.
Hier bitte nur Fragen, Vorschläge oder einfach Diskussionen zum Info-WIKI veröffentlichen.
Na toll, jetzt kann ich nicht mehr antworten, nur weil ich kein Member bin...
Danke!!
Gibts denn sonst kein Bereich, in den meine Frage passt??
Danke!!
Gibts denn sonst kein Bereich, in den meine Frage passt??
Liebe Admins, schaut doch vor dem Verschieben bitte mal auf den Memberstatus!
So eng das man den Poster aus seinem Fred aussperrt muss die Verschiebepraxis ja nicht unbedingt gehandhabt werden...
@Michael: Schau mal hier Fotorecht Urheberrecht
(Kopie meines Beitrags im Members Talk)
Im deutschen Urheberrechtsgesetzt steht zb in
§12 Abs.1:
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
§13
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
Die Tante DARF als gar nicht bestimmen ob und wie die Urheberbezeichnung aussehen soll. Ob das nun zum Layout passt oder nicht, ist völlig egal!
Ob sie Dir jetzt das fotografieren verweigern darf, mag ich nicht zu beantworten...
Nachricht bearbeitet (5:07h)
So eng das man den Poster aus seinem Fred aussperrt muss die Verschiebepraxis ja nicht unbedingt gehandhabt werden...
@Michael: Schau mal hier Fotorecht Urheberrecht
(Kopie meines Beitrags im Members Talk)
Im deutschen Urheberrechtsgesetzt steht zb in
§12 Abs.1:
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
§13
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
Die Tante DARF als gar nicht bestimmen ob und wie die Urheberbezeichnung aussehen soll. Ob das nun zum Layout passt oder nicht, ist völlig egal!
Ob sie Dir jetzt das fotografieren verweigern darf, mag ich nicht zu beantworten...
Nachricht bearbeitet (5:07h)
Marc S. schrieb:
Zitat:
Marc, da gibt es nun wirklich keinen Zusammenhang. Oder sagen wir wenige. Es geht nicht um das Urheberrecht. Würde es darum gehen oder gäbe es nur der UrhG und KUG dann dürfte ihm niemand das Fotografieren verbieten zumal es im UrhG explizit gestattet ist.
Hier geht es schlicht und ergreifend darum, ob die Übungsleiterin bei der Veranstaltung für den Verein das Hausreicht wahr nimmt.
Ich meine ja.
Sie dürfte den Teilnehmern auch das Pfurzen verbieten. Siehe auch http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 5&t=419937
Es spielt auch keine Rolle, wie der Name des Fotografen dargestellt wird, wenn die Fotos gar nicht erst entstehen ;-)
Viel Spaß noch!
Hermann
Zitat:
Marc, da gibt es nun wirklich keinen Zusammenhang. Oder sagen wir wenige. Es geht nicht um das Urheberrecht. Würde es darum gehen oder gäbe es nur der UrhG und KUG dann dürfte ihm niemand das Fotografieren verbieten zumal es im UrhG explizit gestattet ist.
Hier geht es schlicht und ergreifend darum, ob die Übungsleiterin bei der Veranstaltung für den Verein das Hausreicht wahr nimmt.
Ich meine ja.
Sie dürfte den Teilnehmern auch das Pfurzen verbieten. Siehe auch http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 5&t=419937
Es spielt auch keine Rolle, wie der Name des Fotografen dargestellt wird, wenn die Fotos gar nicht erst entstehen ;-)
Viel Spaß noch!
Hermann
@Herrman:
Michael schrieb:
"Jetzt kam es zu einem Streit mit der Leiterin, weil sie einige Fotos von den Proben veröffentlichen wollte, die ich gemacht hab, jedoch nicht meine Forderung erfüllen wollte: nämlich, dass auf jedem Foto mein Name und meine eMail Adresse steht."
Hierauf bezog sich mein Beitrag.
Wieso das jetzt nix mit dem Urheberrecht zu tun hat, will mir irgendwie nicht in den Kopf...
Mit dieser Info kann Michael bei seinen weiteren Verhandlungen mit dem Vereinsmitgliedern argumentieren und zeigen das die Übungsleiteren mit ihrer Forderung (sie wollte ja ursprünglich was von ihm!) gegen gesetzliche Regelungen verstösst!
Das ihr generelles Verbot jetzt also reine Schikane ist...
Michael schrieb:
"Jetzt kam es zu einem Streit mit der Leiterin, weil sie einige Fotos von den Proben veröffentlichen wollte, die ich gemacht hab, jedoch nicht meine Forderung erfüllen wollte: nämlich, dass auf jedem Foto mein Name und meine eMail Adresse steht."
Hierauf bezog sich mein Beitrag.
Wieso das jetzt nix mit dem Urheberrecht zu tun hat, will mir irgendwie nicht in den Kopf...
Mit dieser Info kann Michael bei seinen weiteren Verhandlungen mit dem Vereinsmitgliedern argumentieren und zeigen das die Übungsleiteren mit ihrer Forderung (sie wollte ja ursprünglich was von ihm!) gegen gesetzliche Regelungen verstösst!
Das ihr generelles Verbot jetzt also reine Schikane ist...
wenn du die fotos bereits gemacht hast, und diese dann veröffentlicht werden sollen, so kann die person, die diese veröffentlichung wünscht, nicht untersagen, daß der name des urhebers/fotografen genannt wird.
die übungsleiterin ist schlicht unverschämt.
die übungsleiterin ist schlicht unverschämt.
das hat nix mit dem Fotografieren oder dem Verein zu tun, sondern mit Hausrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten
1) Wenn Du Personen fotografierst müssen diese einverstanden sein. Dies gilt nicht erst für eine Veröffentlichung der Fotos, sondern bereits für das Ablichten ! (BGH)
2) Je nach tatsächlicher Situation wird die Leiterin das Hausrecht in den Räumlichkeiten ausüben. In wieweit sie dieses Hausrecht mißbräuchlich oder fehlerhaft ausübt kann an dieser Stelle mangels weiterer Infos nicht beurteilt werden.
3) An Fotos, die Du gemacht hast, besteht selbstverständlich ein Urheberrecht zu Deinen Gunsten. Ausfluß dieses Urheberrecht ist es, dass Du entscheiden kannst. Ob, wie und wann Du Deine Fotos veröffentlichen willst und wenn Du sie veröffentlichst (oder das Recht zur Veröffentlichung an Dritte vergibst), ob dann Dein Name als Urhebernennung angegeben werden muß liegt auch allein bei Dir.
1) Wenn Du Personen fotografierst müssen diese einverstanden sein. Dies gilt nicht erst für eine Veröffentlichung der Fotos, sondern bereits für das Ablichten ! (BGH)
2) Je nach tatsächlicher Situation wird die Leiterin das Hausrecht in den Räumlichkeiten ausüben. In wieweit sie dieses Hausrecht mißbräuchlich oder fehlerhaft ausübt kann an dieser Stelle mangels weiterer Infos nicht beurteilt werden.
3) An Fotos, die Du gemacht hast, besteht selbstverständlich ein Urheberrecht zu Deinen Gunsten. Ausfluß dieses Urheberrecht ist es, dass Du entscheiden kannst. Ob, wie und wann Du Deine Fotos veröffentlichen willst und wenn Du sie veröffentlichst (oder das Recht zur Veröffentlichung an Dritte vergibst), ob dann Dein Name als Urhebernennung angegeben werden muß liegt auch allein bei Dir.
Kai Hertweck schrieb:
Zitat:
Kai, könntest Du das mal bitte präzisieren?
Also wenn ich nem Mädel ne Kamera unter den Rock halte, isses klar. Aber IMO gibt es kein Gesetz das mir auf der Strasse verbietet zb Passanten zu knippsen...
Zitat:
Kai, könntest Du das mal bitte präzisieren?
Also wenn ich nem Mädel ne Kamera unter den Rock halte, isses klar. Aber IMO gibt es kein Gesetz das mir auf der Strasse verbietet zb Passanten zu knippsen...
ganz doll diese schieberei,
Doch wenn du geziehlt diese Persanten Fotografierst dann ja dann musst die si voherfragen aber wenn sie nur so zu sagen zufällig in deiem Motiv drauf sind wie zb ein gebäude mit davor einiegen Menschen musst du sie nicht fragen
So weit ich das noch in errinerung habe
So weit ich das noch in errinerung habe
@Marco:
Nicht schlecht: auf vier Zeilen mehr als 10 Fehler - das heißt schon was!
Mal ganz abgesehen davon stimmt der Beitrag so nicht...
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Mal ganz abgesehen davon stimmt der Beitrag so nicht...
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