Verlag verwendet Bild ohne Lizenz
Hallo zusammen
Hat jemand Erfahrung mit Urheberrechtsverstössen durch die Schweizer Tamedia-Gruppe?
Hintergrund: In deren Medium 20Minuten wird jetzt zum wiederholten Male ein Bild von mir verwendet - als Urheber wird ein anderer Fotograf genannt (der Kollege war es aber nunmal nicht). Beim ersten Mal wurde mir zugesichert, dass das ein "Versehen" war und man mein Bild nicht mehr verwenden würde...
Hat da jemand eine (möglichst bewährte) Vorgehensweise?
Grüsse
Hat jemand Erfahrung mit Urheberrechtsverstössen durch die Schweizer Tamedia-Gruppe?
Hintergrund: In deren Medium 20Minuten wird jetzt zum wiederholten Male ein Bild von mir verwendet - als Urheber wird ein anderer Fotograf genannt (der Kollege war es aber nunmal nicht). Beim ersten Mal wurde mir zugesichert, dass das ein "Versehen" war und man mein Bild nicht mehr verwenden würde...
Hat da jemand eine (möglichst bewährte) Vorgehensweise?
Grüsse
Hallo a.bg,
bisher zum Glück noch nicht (oder ich habe es erfolgreich verdrängt).
Meine Erfahrungen auf dem Gebiet besagen, dass diese Verlage eigene Archive betreiben, in denen sie massig Daten sammeln. Vermutlich lassen sie das von Klickfarmen oder Azubis machen. Die Daten sind nicht selten fehlerhaft. Es besteht aber auch die Vermutung, dass mittels Fake-Urheber die Bezahlung umgangen werden will, nach dem Motto: merkt der sowieso nicht.
Rechtsberatung darf dir hier aus rechtlichen Gründen keiner geben, außer Anwälte. Wenn du nett und freundlich bist, und ein bisschen Geduld aufbringst, kannst du mal bei der Rechtsabteilung der VG Bild-Kunst nachfragen. Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Firma zum wiederholten Male darauf aufmerksam zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass du dir das erste Mal hast bezahlen lassen. Der letzte Schritt wäre einen Medien-Anwalt zu nehmen.
Erster Schritt: Beweismaterial sammeln.
bisher zum Glück noch nicht (oder ich habe es erfolgreich verdrängt).
Meine Erfahrungen auf dem Gebiet besagen, dass diese Verlage eigene Archive betreiben, in denen sie massig Daten sammeln. Vermutlich lassen sie das von Klickfarmen oder Azubis machen. Die Daten sind nicht selten fehlerhaft. Es besteht aber auch die Vermutung, dass mittels Fake-Urheber die Bezahlung umgangen werden will, nach dem Motto: merkt der sowieso nicht.
Rechtsberatung darf dir hier aus rechtlichen Gründen keiner geben, außer Anwälte. Wenn du nett und freundlich bist, und ein bisschen Geduld aufbringst, kannst du mal bei der Rechtsabteilung der VG Bild-Kunst nachfragen. Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Firma zum wiederholten Male darauf aufmerksam zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass du dir das erste Mal hast bezahlen lassen. Der letzte Schritt wäre einen Medien-Anwalt zu nehmen.
Erster Schritt: Beweismaterial sammeln.
Im Grunde bleibt nur der Weg zum Anwalt (Medienrecht), wenn Du mit dem Verlag keine Einigung findest.
Der Anwalt erwirkt eine Unterlassung gegen den Veralg und kann Schadensersatz für Dich durchsetzen.
Die Höhe des entstandenen Schadens richtet sich nach dem, was Du sonst für die publizierten Bilder bekommst. Daraus errechnet sich die Summe, welche Dir für die unterlassene/falsche Namensnennung zusteht. Die Anwaltskosten werden in der Regel ebenfalls durchgesetzt.
Aber obacht:
Schadensersatzansprüche sind immer OHNE UMSATZSTEUER! Es kann gerade bei Länderübergreifenden Versuchen, seinen Rechtsanspruch durchzusetzen, passieren, dass die Umsatzsteuer auf das Honorar Deines Anwalts deutlich höher ausfällt, als die Summe, die Du durch die Schadensersatzforderung kassierst. Die Umsatzsteuer an Deinen Anwalt musst Du aus eigener Tasche zahlen.
Der Anwalt erwirkt eine Unterlassung gegen den Veralg und kann Schadensersatz für Dich durchsetzen.
Die Höhe des entstandenen Schadens richtet sich nach dem, was Du sonst für die publizierten Bilder bekommst. Daraus errechnet sich die Summe, welche Dir für die unterlassene/falsche Namensnennung zusteht. Die Anwaltskosten werden in der Regel ebenfalls durchgesetzt.
Aber obacht:
Schadensersatzansprüche sind immer OHNE UMSATZSTEUER! Es kann gerade bei Länderübergreifenden Versuchen, seinen Rechtsanspruch durchzusetzen, passieren, dass die Umsatzsteuer auf das Honorar Deines Anwalts deutlich höher ausfällt, als die Summe, die Du durch die Schadensersatzforderung kassierst. Die Umsatzsteuer an Deinen Anwalt musst Du aus eigener Tasche zahlen.
Mal ein Zwischenstand: Ich hab mich direkt an die Redaktionsleitung gewendet - und nachdem man zuerst meinte, es sei ein Bild des Verlagsfotografen aber sich diese Behauptung recht mühelos per Augenschein und ohne technische Hilfsmittel widerlegen liess, war auch sofort die Bereitschaft da, eine Zahlung zu leisten.
Schauen wir mal, ob da wirklich etwas auf dem Konto landet...
Schauen wir mal, ob da wirklich etwas auf dem Konto landet...
Zitat: a.bg 15.06.24, 12:32Zum zitierten Beitrag
Das Thema wurde von meiner Seite aus hier in der FC schon einmal erwähnt. Es scheint so, als wenn die Verlage massenweise Fotos "klauen" und ... — dazu muss gewusst werden, dass die Verlage eigene interne Foto-Datenbanken betreiben — in ihre eigene verlagsinterne Foto-Datenbank speichern ... sowie wenn sie Fotos aus dieser verwenden nicht den tatsächlichen Urheber angeben, sondern sowas wie "Archiv" und ähnlich sowie teils auch suspekte Angaben, oder auch falsche Namen. Das scheint Struktur zu haben. Nach dem Motto: Merkt der Urbeher sowieso nicht. Und wenn doch, dann zahlen wir ihm den regulären Preis.
Das Thema wurde von meiner Seite aus hier in der FC schon einmal erwähnt. Es scheint so, als wenn die Verlage massenweise Fotos "klauen" und ... — dazu muss gewusst werden, dass die Verlage eigene interne Foto-Datenbanken betreiben — in ihre eigene verlagsinterne Foto-Datenbank speichern ... sowie wenn sie Fotos aus dieser verwenden nicht den tatsächlichen Urheber angeben, sondern sowas wie "Archiv" und ähnlich sowie teils auch suspekte Angaben, oder auch falsche Namen. Das scheint Struktur zu haben. Nach dem Motto: Merkt der Urbeher sowieso nicht. Und wenn doch, dann zahlen wir ihm den regulären Preis.
Im vorliegenden Fall bestand wohl kurzfristig Bedarf: Der Kollege vom Verlag war halt ein Schreiber, der mit dem Smartphone in der Dämmerung eine Personengruppe aufgenommen hatte. Ich hatte dasselbe Motiv, nur eben mit Blitz und Kamera. Nach einigen Monaten sorgte eine Person in der Personengruppe für Schlagzeilen und man brauchte ein Einzel-Portrait, musste also croppen... Dafür hat das Smartphone-Bild wohl nicht mehr gelangt und man hat sich auf der Website von der Regionalzeitung bedient, die damals mein Foto veröffentlicht hat. Als Fotograf wurde dann der Kollege mit dem Smartphone angegeben - ein "Versehen" ist da offensichtlich ausgeschlossen.
Und ja: offenbar ging man davon aus, dass ich das schon nicht merken würde.
Und ja: offenbar ging man davon aus, dass ich das schon nicht merken würde.
Um das zu einem Abschluss zu bringen: Der Verlag hat gezahlt.