Unterschriebener Modellvertrag reicht zum Veröffentliche?

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Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 31 von 32
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Zitat: spezialtapir 19.03.21, 21:06Zum zitierten BeitragEs sollte also unbedingt eine Formulierung in die Abtretung / den Vertrag, die besagt, dass alle Rechte des Modells und vielleicht auch der Agentur abgegolten sind? Also keine Ansprüche des Modells (und vielleicht der Agentur) gegen den Fotografen bestehen?
In den Verträgen, die ich abschließe, steht: Wer was wo wie lange mit den Bildwerken machen darf.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 32 von 32
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Vielen Dank.
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