Straßenfotografie inkl. Video

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DerVonDaDrüben DerVonDaDrüben Beitrag 1 von 2
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Guten Abend liebe Community
Ich brauche mal euer Fachwissen =)

Folgende Situation:
Ein Straßenfotograf spricht gezielt fremde Menschen auf der Straße an & fragt, ob er sie fotografieren darf & die Fotos auf diversen SocialMedia-Plattformen veröffentlichen darf

Das Gespräch & die Fotografie wird mit einer ActionCam auf Video festgehalten.
Nun laufen während des Gesprächs & der Fotografie Menschen durch das Video & sind für ein paar Sekunden gut zu erkennen.

Wie ist nun die Rechtslage? Die Person die angesprochen, nach einem Foto & dessen Veröffentlichung gefragt wurde, ist mit dem Ablauf einverstanden & hat einer Veröffentlichung zugestimmt. Aber wie verhält es sich mit den Menschen die durchs Bild laufen aber nicht rausgeschnitten oder "entfernt" werden können?

Darf man das Video, welches ja auf eine bestimmte Person gerichtet ist aber fremde Menschen durch das Bild laufen, veröffentlichen?

Vielen Dank für eure Zeit & Hilfe

Viele Grüße
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 2 von 2
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Google mal nach "KUG Beiwerk".
Bzw. lese den § 23 KunstUrhG :)
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