Steuerpflicht und Absetzbarkeit

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Martin M. Korth Martin M. Korth Beitrag 1 von 7
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Hallo,
mal eine kurze Frage in der Hoffnung, dass da jemand etwas weiß.

Ich habe dieses Jahr erstmals zweimal Bilder an eine Zeitschrift verkaufen können. Dafür habe ich Honorare bekommen. Die Verkaufserlöse lagen zusammen knapp unter 800 Euro. Da ich dabei meine Steuernummer angeben musste, gehe ich mal davon aus, dass ich dieses Einkommen in meiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Soweit alles klar.
Ach so, ich arbeite ansonsten ganz normal in einem 9to5 Job als abhängig Beschäftigter.

Was mich interessiert, wenn ich schon meine Nebeneinnahmen versteuern muss, kann ich dann auch die Ausgaben, die entstehen, um diese Nebeneinnahmen zu generieren, von der Steuer absetzen? Ich denke da insbesondere an die regelmäßige professionelle Reinigung der Kamera. Da ich hauptsächlich mit einer großen Sony arbeite, ist das jedes Mal recht kostenintensiv.

Falls da jemand was weiß, schon mal im voraus Danke.

Martin
Albrecht D Albrecht D Beitrag 2 von 7
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Zitat: Martin M. Korth 04.01.18, 14:24Zum zitierten Beitragganz normal in einem 9to5 JobWas um Himmels Willen ist das für ein Arbeitsverhältnis?

Die 800 Euro Einnahmen sind natürlich kein "Einkommen" im Sinne der Gesetzgebung. Am Besten fragst du einen Steuerberater.

Die Abschreibung der Foto-Ausrüstung, eventuelle Fahrkosten, die Wartung der Kamera, alles dies wird er dir erklären können.

Gruß
Albrecht
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 3 von 7
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Zitat: Albrecht D 04.01.18, 15:38Zum zitierten BeitragZitat: Martin M. Korth 04.01.18, 14:24Zum zitierten Beitragganz normal in einem 9to5 JobWas um Himmels Willen ist das für ein Arbeitsverhältnis?
9 bis 5,oder 9 bis 17 Uhr, macht 8h.Gängige Bezeichnung für einen Vollzeit Job mit 40h pro Woche.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 4 von 7
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Zitat: Tino Zeidler 04.01.18, 19:13Zum zitierten Beitrag9 bis 5,oder 9 bis 17 Uhr, macht 8h.Gängige Bezeichnung für einen Vollzeit Job mit 40h pro Woche.Nie gehört.Man lernt nie aus.
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 5 von 7
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Die glasklare Antwort ist: es kommt darauf an.

Die Honorare könnten Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein (selbständige Tätigkeit eher nicht, höchstens wenn eher künstlerischer Charakter vorläge). Dafür ist aber Voraussetzung, dass Du "am allgemeinen Geschäftsleben teilnimmst" (z.B. regelmäßig Aufträge auch von Fremden annimmst, werbende Homepage vorhältst) und das tust mit der Absicht, daraus Gewinn zu erzielen. Wenn das eine einmalige Angelegenheit ist und/oder Du unter Anrechnung der Werbungskosten tendenziell Verluste erzielst, wird das Finanzamt das als Hobby einordnen und will nichts davon haben.

Gruß
Martin
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 6 von 7
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Das was viele unter absetzen meinen ist nur die MwSt Rückerstattung. Für Gewerbetreibende ist das nur ein Durchlaufposten. Sonstige Kosten lassen sich nur bis zu einer gewissen Höhe bei der Steuer angeben. Bei Kleinbetrieben macht das kaum noch was aus. Sich beim Finanzamt nur deswegen anzumelden um was absetzen zu können ist nicht wirklich schlau. Dazu bedarf es auch gewisse Umsätze. Ob man z.B. die Reinigung einer Kamera angeben kann muss man probieren, weil putzen kann man auch selbst. Notwendige Anschaffungen für die Berufsausübung kann man angeben, aber wenn man das Zeug auch für das eigene Hobby verwendet, dann wird das Finanzamt das nicht mitmachen. Nach gut 10 Jahren gibt es eine Steuerprüfung, in manchen Bundesländern auch früher. Dann kann man, wenn man Pech hat, vieles wieder zurück zahlen. Ich würde das ernsthaft mit nem Steuerberater durchsprechen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 7
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Jain.

Eine einmalige Sache, die Du nicht aktiv betreibst, wird sicher als Liebhaberei eingestuft werden.

Du mußt dann nicht die Einnahmen versteuern, sondern, wie bei anderen Gewerben auch, den Gewinn. D.h. Du kannst nach den üblichen Spielregeln die damit verbundenen Kosten einkommensmindernd absetzen. Es wird also kein nennenswerter Gewinn übrig bleiben.
Da sie es wohl nicht als Gewerbe einstufen, weil die auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wirst Du Deine Verluste aber auch nicht geltend machen können. D.h. Du kannst damit nicht die Steuerlast anderer Einnahmearten reduzieren.

Sollte es doch ein Gewerbe sein, dann sind neben einem 5to9 Job Gewinne bis 410€ p.a. steuerfrei. Die brauchst Du nicht einmal zu erklären. Diesen Gewinn, nicht Umsatz, mußt Du erst einmal erreichen. Kosten sind nicht nur die Hardware sondern auch Entfernungspauschalen oder echte Reisekosten, Software, PC, ggf. anteilig.

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