Im deutschen Photoshop muss man der Teilnahme zur Verbesserung zustimmen.
https://helpx.adobe.com/de/photoshop/using/apip.html
Bei mir ist das auch nach dem letzten update ausgeschaltet.
Zitat:"Die Teilnahme an diesem Programm erfolgt freiwillig auf Opt-in-Basis. Standardmäßig sind Kunden bei der Installation von Photoshop 21.2 (Version Juni 2020) nicht zur Teilnahme angemeldet."
Es werden keine Daten geteilt. Ich würde diesen Traffic auch sehen. Da sind Bilddaten die ins Netzt gehen einfach zu groß für.
https://helpx.adobe.com/de/photoshop/using/apip.html
Bei mir ist das auch nach dem letzten update ausgeschaltet.
Zitat:"Die Teilnahme an diesem Programm erfolgt freiwillig auf Opt-in-Basis. Standardmäßig sind Kunden bei der Installation von Photoshop 21.2 (Version Juni 2020) nicht zur Teilnahme angemeldet."
Es werden keine Daten geteilt. Ich würde diesen Traffic auch sehen. Da sind Bilddaten die ins Netzt gehen einfach zu groß für.
Meine Meinung und Vermutungen zu dem Thema:
In USA hat dieser freche Raub von geschützen Werken möglicheweise sogar Bestand. In Europa bzw. Deutschland geht das jedoch imho so einfach. Im UrhG ist auch ein Urhebervertragsrecht verankert und da steht - ich zitiere:
§ 32 Angemessene Vergütung. (1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
Es gab in der Vergangenheit schon einige spektakuläre Verfahren aufgrund dieses Paragrafen - so etwa die Nachforderung des Kameramanns des Films "Das Boot" Jost Vacano:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... eht-weiter
Es wird wohl immer umstritten sein, welche Vergütung "angemessen" ist wenn sie nicht explizit vereinbart wurde. Dass sie nicht Null ist steht nach meinem Dafürhalten jedoch außer Frage. Im Fall Vacano hat man sich am Ende außergerichtlich auf einen Betrag von 500.000 € geeinigt.
https://www.spiegel.de/kultur/kino/das- ... dddc6da95b
Bei Fotos werden die Beträge deutlich niedriger sein aber eben nicht Null.
Ich finde Adobe pokert da ziemlich hoch - insbesondere auf dem Gebiet Film. Meines Wissens findet die Postproduktion der meisten Filme heutzutage mit Hilfe von Photoshop statt und da sprechn wir bei dem Wert der Nutzungsrechte nicht von Bagatellbeträgen - siehe Fall Vacano.
In USA hat dieser freche Raub von geschützen Werken möglicheweise sogar Bestand. In Europa bzw. Deutschland geht das jedoch imho so einfach. Im UrhG ist auch ein Urhebervertragsrecht verankert und da steht - ich zitiere:
§ 32 Angemessene Vergütung. (1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
Es gab in der Vergangenheit schon einige spektakuläre Verfahren aufgrund dieses Paragrafen - so etwa die Nachforderung des Kameramanns des Films "Das Boot" Jost Vacano:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... eht-weiter
Es wird wohl immer umstritten sein, welche Vergütung "angemessen" ist wenn sie nicht explizit vereinbart wurde. Dass sie nicht Null ist steht nach meinem Dafürhalten jedoch außer Frage. Im Fall Vacano hat man sich am Ende außergerichtlich auf einen Betrag von 500.000 € geeinigt.
https://www.spiegel.de/kultur/kino/das- ... dddc6da95b
Bei Fotos werden die Beträge deutlich niedriger sein aber eben nicht Null.
Ich finde Adobe pokert da ziemlich hoch - insbesondere auf dem Gebiet Film. Meines Wissens findet die Postproduktion der meisten Filme heutzutage mit Hilfe von Photoshop statt und da sprechn wir bei dem Wert der Nutzungsrechte nicht von Bagatellbeträgen - siehe Fall Vacano.