sehe ich hier etwas zu kleinkariert?

<12>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Clara Hase Clara Hase   Beitrag 16 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
ich schätze mal, das verläuft hier im Sande, ausser das man sich genauer damit befasste - ich auch noch.
Ob es bei der Stadt jemanden gäbe der das abzeichnet? Warten.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 17 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Clara Hase 16.10.19, 17:09Zum zitierten Beitrag... Und scanne ich dei ganzen Genehmigungen ein wo ich zu meinen modells nur SAGTE, dass ich die nicht aus dem Hause gebe, aber voller Name, Adresse, Geburtsdatum, Handy und auch noch die Emailadresse drauf steht ... dann halte ich das auch für nicht legitim ...
Dann habe ich die Sache hoffentlich richtig verstanden. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Datenminimierung (Datensparsamkeit) und nicht die Datenmaximierung (Sammelwut) ein wichtiges Prinzip des Datenschutzes ist.

Zitat aus dem Internet: "Die Datenminimierung ist ein in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankertes Prinzip (Art. 5 DSGVO). Demnach sind immer so wenig wie möglich Daten zu verarbeiten, wie zur Erreichung des Zwecks notwendig sind."

Im vorliegenden Fall, jetzt "vorsichtshalber" allen in (halbwegs) verantwortlicher Position an dem Vorhaben Beteiligten (also auch Fotolaboren) die personenbezogenen (jederzeit widerrufbaren) Eiwilligungen zukommen zu lassen, ist vielleicht ja der völlig falsche Weg.

Aber so ist das nun einmal mit der DSGVO ;-). Da muss man improvisieren.
TLK TLK   Beitrag 18 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Clara Hase 16.10.19, 17:09Zum zitierten Beitrag... wenn ich das richtig im Kopf habe, dann sind nicht mal mailinglisten innerhalb einer VHS Gruppe zulässig...Kann man so nicht pauschal sagen - vgl. dazu bspw. https://cert.uni-stuttgart.de/doc/maili ... index.html plus https://cert.uni-stuttgart.de/doc/maili ... chutz.html

Zitat: Clara Hase 16.10.19, 17:09Zum zitierten BeitragZitat: TLK 16.10.19, 15:28Zum zitierten BeitragWarum es dafür jedoch nicht auch eine Bürgschaft oder auch eine eidesstattliche Versicherung tun soll, anstatt x Kopien einzelner Genehmigungen, Verträge o.ä. zu überreichen, erschließt sich mir freilich nicht.
du irrst nicht, aber ich bin auch an Gesetze gebunden...
Das ist schon klar.
Was mir beim Verfassen des zitierten Tetxtes (noch) nicht bewusst war, war das, worauf Sören dankenswerterweise hinwies:
Zitat: Sören Spieckermann 16.10.19, 16:12Zum zitierten BeitragZitat: TLK 16.10.19, 15:28Zum zitierten BeitragWenn man es so will, ist das die Gürtel-und-Hosenträger-Methode: ich sichere mich ab, daß sich der Urheber abgesichert hat, und bin im Fall der Fälle fein raus...
Streng genommen ist das eigentlich nur konsequent das was schon seit jeher verlangt wird.
Siehe auch: Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.15, Az. 12 O 370/14
https://fotografen-fotorecht.de/hohe-so ... chten-613/

Zitat:
"Auch Dritte dürfen sich nicht einfach auf die Aussage der anderen Partei in Bezug auf bestehende Rechte verlassen und sind selbst verpflichtet, vor der Nutzung der erworbenen Bilder die Rechtslage zu prüfen. Findet keine Überprüfung statt, handelt man fahrlässig und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig."
Da könnte man jetzt mE wiederum streiten, ob es nicht ausreicht, wenn man Genehmigungen bzw. Verträge lediglich zur Sichtung vorlegt.
Und ansonsten gilt wohl; ich erlaube mir, mich selbst zu zitieren:
Zitat: TLK 16.10.19, 16:43Zum zitierten BeitragZitat: Sören Spieckermann 16.10.19, 16:12Zum zitierten BeitragDas sind jetzt aber erstmal Sorgfaltpflichten bzgl. der Nutzungsrechte, nicht der Persönlichkeitsrechte der auf den Fotografien abgebildeten Personen. Ich schätze jedoch ein das dies analog zu handhaben ist.Dazu steht doch durchaus etwas im verlinkten https://www.rechtambild.de/2015/09/die- ... ildnutzer/:
Zitat:...
Lizenzierte Fotos und die Rechte des Abgebildeten

Über die Rechte des Urhebers und des Bildrechteinhabers hinaus darf der Nutzer fremder Fotos auch die Rechte des Abgebildeten nicht außer Acht lassen. Die Nutzung ist dann unproblematisch, wenn das Model seine Einwilligung zur Veröffentlichung und Verbreitung nach § 22 KUG erteilt hat oder aber eine der Ausnahmen des § 23 KUG vorliegt. Anderenfalls ist eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gegeben. Gemäß § 22 Satz 2 KUG gilt die Einwilligung auch dann als erteilt, wenn der Abgebildete bzw. das Model eine Entlohnung hierfür erhalten hat.

Das Recht am eigenen Bild wird im Regelfall trotz Nutzung lizenzierter Fotos dann verletzt, wenn die Einwilligung des Abgebildeten von Anfang an fehlt. In solchen Fällen achten die Gerichte darauf, ob der Nutzer dies bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
...
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 19 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: TLK 16.10.19, 17:31Zum zitierten Beitrag
Zitat aus dem Aufsatz von rechtambilde.de:

" ... Das Recht am eigenen Bild wird im Regelfall trotz Nutzung lizenzierter Fotos dann verletzt, wenn die Einwilligung des Abgebildeten von Anfang an fehlt. In solchen Fällen achten die Gerichte darauf, ob der Nutzer dies bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können ..."
...

Das ist sicher richtig. Aber Clara geht es doch nur (!?) um die Frage, ob sie " die ganzen Genehmigungen" mit "Namen, Adresse, Geburtsdatum, Handy und auch noch die Emailadresse" weitergeben darf, obwohl sie die eigentlich "nicht aus dem Hause geben" wollte.

Zitat aus ihrem Beitrag 15: "Und scanne ich die ganzen Genehmigungen ein wo ich zu meinen modells nur SAGTE, dass ich die nicht aus dem Hause gebe, aber voller Name, Adresse, Geburtsdatum, Handy und auch noch die Emailadresse drauf steht dann halte ich das auch für nicht legitim."

Das ist doch ein Problem, das völlig unabhängig vom dem Recht am eigenen Bild besteht. Oder habe ich Clara immer noch nicht richtig verstanden?
TLK TLK   Beitrag 20 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Johannes Röhnelt 16.10.19, 19:11Zum zitierten Beitrag... Clara geht es doch nur (!?) um die Frage, ob sie " die ganzen Genehmigungen" mit "Namen, Adresse, Geburtsdatum, Handy und auch noch die Emailadresse" weitergeben darf, obwohl sie die eigentlich "nicht aus dem Hause geben" wollte.

Zitat aus ihrem Beitrag 15: "Und scanne ich die ganzen Genehmigungen ein wo ich zu meinen modells nur SAGTE, dass ich die nicht aus dem Hause gebe, aber voller Name, Adresse, Geburtsdatum, Handy und auch noch die Emailadresse drauf steht dann halte ich das auch für nicht legitim."

Das ist doch ein Problem, das völlig unabhängig vom dem Recht am eigenen Bild besteht. Oder habe ich Clara immer noch nicht richtig verstanden?

Das habe ich durchaus auch so verstanden, und ich sehe es auch als übermäßig an, Kopien von allen Genehmigungen herauszugeben o.dgl., sondern stelle eben in den Raum:
Zitat: TLK 16.10.19, 17:31Zum zitierten BeitragDa könnte man jetzt mE wiederum streiten, ob es nicht ausreicht, wenn man Genehmigungen bzw. Verträge lediglich zur Sichtung vorlegt...
Silvie Manzen Silvie Manzen Beitrag 21 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Sören Spieckermann 16.10.19, 16:12Zum zitierten Beitrag
Zitat:
"Auch Dritte dürfen sich nicht einfach auf die Aussage der anderen Partei in Bezug auf bestehende Rechte verlassen und sind selbst verpflichtet, vor der Nutzung der erworbenen Bilder die Rechtslage zu prüfen. Findet keine Überprüfung statt, handelt man fahrlässig und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig."


Dann hoffe ich, dass Dritte, die sich nicht auf die Aussage einer anderen Partei verlassen dürfen, wenigstens das Recht haben, zur Erforschung der diversen, klompexen Rechtsverhältnisse geheimdienstliche Methoden anzuwenden.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 22 von 22
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: TLK 16.10.19, 19:23Zum zitierten BeitragDas habe ich durchaus auch so verstanden, und ich sehe es auch als übermäßig an, Kopien von allen Genehmigungen herauszugeben o.dgl., sondern stelle eben in den Raum:
Zitat: TLK 16.10.19, 17:31Zum zitierten BeitragDa könnte man jetzt mE wiederum streiten, ob es nicht ausreicht, wenn man Genehmigungen bzw. Verträge lediglich zur Sichtung vorlegt...

Einfache Lösungen sind zumeist die besten :-).
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben