Rechtliches zu Limitierte Auflagen
Moin,
ich trage mich mit dem Gedanken, einige meiner Bilder in limitierten Auflagen zu verkaufen. Dabei stammt das Bild von mir, ich drucke es selber, baue den Rahmen selber, fertige das Passepartout an und baue alles zusammen.
1. Ich weiß mittlerweile, was die Abkürzung "a.p." bedeutet, frage mich aber, welche Regeln es zu einer limitierten Auflage gibt. Wenn ich ein Foto X in einer limitierten Auflage von 10 Stk. anfertige und verkaufe, könnte ich dann eine weiter limitierte Auflage von 10 Stk. vom selben Bild aber in einer anderen Größe oder einem anderen Format anfertigen? Wo kann ich mehr zu diesen Themen lesen? Bücher? Gesetzestexte?
2. Einer der "Werke", an die ich denke, ist ein Triptychon. Alle drei Bilder werden zusammen in einem Rahmen angeordnet. Wo würde ich dann die laufenden Nummer und die Größe der Auflage schreiben? Auf das Passepartout? Auf jedes der drei Bilder einzeln, auch wenn die Information dann durch das Passepartout verdeckt wäre?
Vielen Dank
--MIKE
ich trage mich mit dem Gedanken, einige meiner Bilder in limitierten Auflagen zu verkaufen. Dabei stammt das Bild von mir, ich drucke es selber, baue den Rahmen selber, fertige das Passepartout an und baue alles zusammen.
1. Ich weiß mittlerweile, was die Abkürzung "a.p." bedeutet, frage mich aber, welche Regeln es zu einer limitierten Auflage gibt. Wenn ich ein Foto X in einer limitierten Auflage von 10 Stk. anfertige und verkaufe, könnte ich dann eine weiter limitierte Auflage von 10 Stk. vom selben Bild aber in einer anderen Größe oder einem anderen Format anfertigen? Wo kann ich mehr zu diesen Themen lesen? Bücher? Gesetzestexte?
2. Einer der "Werke", an die ich denke, ist ein Triptychon. Alle drei Bilder werden zusammen in einem Rahmen angeordnet. Wo würde ich dann die laufenden Nummer und die Größe der Auflage schreiben? Auf das Passepartout? Auf jedes der drei Bilder einzeln, auch wenn die Information dann durch das Passepartout verdeckt wäre?
Vielen Dank
--MIKE
Rechtliche Regelungen sind mir da nicht wirklich bekannt.
Evt. hilft dir das hier weiter
https://www.canson-infinity.com/de/was- ... %C3%B6chte.
bzw.
https://heiup.uni-heidelberg.de/catalog ... 2/129/7104
Evt. hilft dir das hier weiter
https://www.canson-infinity.com/de/was- ... %C3%B6chte.
bzw.
https://heiup.uni-heidelberg.de/catalog ... 2/129/7104
Da es zu so etwas (vermutlich) keine gesetzlichen Paragraphen gibt, obliegt es dir und deinen Kunden einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln.
Grüße Thomas
Grüße Thomas
Zitat: mikeschernbeck 28.03.24, 07:45Zum zitierten Beitrag
Ich kenne es aus der Zusammenarbeit mit einer Galerie so, dass sich die Auflagen immer auf ein spezifisches Format bzw. Größe beziehen evtl. sogar in Verbindung mit einem speziellen Papier.
Zu jedem verkauften Bild gibt es dann ein von dir ausgestelltes Zertifikat u.a. mit Bildtitel, Größe und mit der Angabe der Bildnummer (also z.B. Bild 1 von 10).
Ich kenne es aus der Zusammenarbeit mit einer Galerie so, dass sich die Auflagen immer auf ein spezifisches Format bzw. Größe beziehen evtl. sogar in Verbindung mit einem speziellen Papier.
Zu jedem verkauften Bild gibt es dann ein von dir ausgestelltes Zertifikat u.a. mit Bildtitel, Größe und mit der Angabe der Bildnummer (also z.B. Bild 1 von 10).