"Auf eigene Gefahr"....

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vdl.S vdl.S Beitrag 1 von 8
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Guten Tag, ich habe eine Frage, ob jemand von Euch Erfahrung hat mit Aufnahmen in einem Abrissgebäude und einem entsprechenden Vertrag, der die Haftung für den Eigentümer ausschließt, falls mir etwas zustoßen sollte. Ich suche nach einer entsprechenden Vorlage, damit ich das Projekt umsetzten kann.

Herzlichen Dank für eine Nachricht!!!
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 8
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Kommt darauf an, wie das Gebäude aussieht. Wenn es in Ordnung, also in Sachen Statik und Sicherheit noch alle Auflagen erfüllt, dann könnt ihr das machen. Wenn es aber auch nur in Teilen einsturzgefährdet ist, Absturzsicherungen fehlen bzw nicht mehr stabil sind usw, glaube ich nicht, dass sich der Eigentümer da ausschließen kann. Er ist gesetzlich zur Verkehrssicherheit verpflichtet. In das Gebäude dürfen dann nur Fachpersonal mit entsprechender Schutzausrüstung. Ihr könnt unter der Hand ausmachen, dass er weg sieht und Du dann ohne sein Wissen in das Haus eindringst. Dann geht das allein auf deine Kappe und wenn Du erwischt wirst, keine Ahnung, vielleicht kann er von einer Anzeige absehen. Wenn Du in dem Gebäude mit Model fotografierst und ihr passiert was, bist Du als der Organisator haftbar.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 8
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Soweit ich weiß, kannst Du den Eigentümer nicht vertaglich von seiner Wegsicherungspflicht befreien.

Das ist ja die Krux der ganzen Lost-Places-Thematik. Selbst wenn man das völlig legal machen möchte, dann geht es trotzdem nicht.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 4 von 8
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Wie schon angesprochen könnte ein Stillschweigen unter der Hand reichen. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt Sprich, verzichtet der Eigentümer auf die Verfolgung werden nur Personalien erfasst und gut. Das setzt natürlich beiderseitiges Vertrauen voraus.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 8
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Zitat: Tino Zeidler 19.11.19, 23:48Zum zitierten BeitragWie schon angesprochen könnte ein Stillschweigen unter der Hand reichen. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt Sprich, verzichtet der Eigentümer auf die Verfolgung werden nur Personalien erfasst und gut. Das setzt natürlich beiderseitiges Vertrauen voraus.

Das wird gehen. Das wirst Du nur niemals von einem institutionellen Eigentümer auf Anfrage so hören. :-)

Hausfriedensbruch ist halt nur die eine Seite der Medaille. Dem Eigentümer mag ja egal sein, ob Du da herum läufst. Für Haftungsfragen kann es ihm oder seinem Versicherer durchaus wichtig sein, nie damit einverstanden gewesen zu sein und das Gelände/Gebäude hinreichend gesichert zu haben.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 6 von 8
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Zitat: Hermann Klecker 20.11.19, 23:17Zum zitierten BeitragHausfriedensbruch ist halt nur die eine Seite der Medaille. Dem Eigentümer mag ja egal sein, ob Du da herum läufst. Für Haftungsfragen kann es ihm oder seinem Versicherer durchaus wichtig sein, nie damit einverstanden gewesen zu sein und das Gelände/Gebäude hinreichend gesichert zu haben.Richtig, aus dem Grund schrieb ich im letzten Satz:Zitat: Tino Zeidler 19.11.19, 23:48Zum zitierten BeitragDas setzt natürlich beiderseitiges Vertrauen voraus.Denn genau darauf läuft es dann hinaus, denn WENN sich im Anschluss einer der beiden nicht mehr dran erinnern möchte, wird das Bein recht schnell dick!
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 7 von 8
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Wenn nix passiert kann es ja egal sein und eine Anzeige zu machen nützt dem Eigentümer gar nix. Selbstverständlich wird der Eigentümer nichts mehr wissen, wenn etwas passiert. Dann steht man selbst da und die eigene Versicherung wird dann auch nichts zahlen, da man bewusst in ein gesperrtes Gebäude eingedrungen ist. Da gibt es viele Fallstricke. Man muss sich schon im klaren sein, was man da tut. Aber, no risk no fun. Muss jeder selbst wissen was er macht.
NotModus NotModus Beitrag 8 von 8
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Spätestens wenn ein Sozialversicherungsträger mit Forderungen auftritt, nachdem etwas "passiert" ist, dürfte es extrem "hakelig" werden.
Ich denke hier an Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, und dann steht der Rentenversicherungsträger vor der Tür. Und wenn es "nur" ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt war, wird die Krankenversicherung, insbesondere gesetzliche, schon versuchen, zu kriegen was zu kriegen ist. Und sei es über einen Zeitraum von 30 Jahren...

Finde, daß das ein "heißes Eisen" ist...
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