Zitat: Michael B. Rehders 20.10.23, 09:23Zum zitierten Beitrag
Ich fürchte, das werden wir niemals erfahren. Meine Mutmaßung: Er hat nichts gemacht.
Grüße Thomas
Ich fürchte, das werden wir niemals erfahren. Meine Mutmaßung: Er hat nichts gemacht.
Grüße Thomas
Zitat: sonnje 17.10.23, 18:48Zum zitierten Beitrag
Ist doch nicht allzu wichtig. Ausschlaggebend ist letztenendes nationales Recht. Blöderweise im Zweifel das im Land des Inner-EU-Europäischen Sitzes des Dienstanbieters.
Darüber hinaus hilft es wenig, so selektiv zu zitieren. Das ist schnell mal sinnverfälschend.
Und nein, die Nutzer bzw. Uploader sind nicht aus der Sache raus. Nach aktueller deutscher Rechtslage, die diese Richtline, soweit mir bekannt, hinreichend umsetzt, sind die Diensteanbieter fein raus, sofern sie auf Meldungen angemessen zeitnah reagieren und Strafverfolgungsbehörden bzw. Mitgliedern der Rechtspflege, nicht aber jedem Nutzer/Uploader/Konsumenten, entsprechend Auskunft erteilen.
Ist doch nicht allzu wichtig. Ausschlaggebend ist letztenendes nationales Recht. Blöderweise im Zweifel das im Land des Inner-EU-Europäischen Sitzes des Dienstanbieters.
Darüber hinaus hilft es wenig, so selektiv zu zitieren. Das ist schnell mal sinnverfälschend.
Und nein, die Nutzer bzw. Uploader sind nicht aus der Sache raus. Nach aktueller deutscher Rechtslage, die diese Richtline, soweit mir bekannt, hinreichend umsetzt, sind die Diensteanbieter fein raus, sofern sie auf Meldungen angemessen zeitnah reagieren und Strafverfolgungsbehörden bzw. Mitgliedern der Rechtspflege, nicht aber jedem Nutzer/Uploader/Konsumenten, entsprechend Auskunft erteilen.
Zitat: Sören Spieckermann 19.10.23, 05:14Zum zitierten BeitragZitat: sonnje 18.10.23, 18:29Zum zitierten Beitrag
Das schreibt er nicht. Zumindest find ichndas da bei den Texten von ihm nicht. Kann es sein das du ihn nicht richtig verstanden hast?
Danke. "... nicht verstehen wolltest?" müsste es wohl eher heißen.
Das schreibt er nicht. Zumindest find ichndas da bei den Texten von ihm nicht. Kann es sein das du ihn nicht richtig verstanden hast?
Danke. "... nicht verstehen wolltest?" müsste es wohl eher heißen.
Zitat: sonnje 18.10.23, 18:29Zum zitierten Beitrag
Sinnbegreifendes Lesen ist vielleicht doch nicht Deine Stärke.
Jedenfalls habe ich das genau nicht geschrieben. Und das in relativ klarem Deutsch. Ich weiß auch nicht, was man daran nicht verstehen kann, so dass ich annehmen muss, dass Du mich mit einiger Absicht mißverstehen wolltest.
Nur ist so etwas eben keine gute Gesprächsgrundlage.
Sinnbegreifendes Lesen ist vielleicht doch nicht Deine Stärke.
Jedenfalls habe ich das genau nicht geschrieben. Und das in relativ klarem Deutsch. Ich weiß auch nicht, was man daran nicht verstehen kann, so dass ich annehmen muss, dass Du mich mit einiger Absicht mißverstehen wolltest.
Nur ist so etwas eben keine gute Gesprächsgrundlage.
Zitat: BuenosImagen 12.08.23, 18:37Zum zitierten Beitrag
Die tut uns ja vielleicht auch leid ;-).
Aber im Ernst, wer ist denn überhaupt auf dem Bild abgebildet. Eine meiner Verwandten oder Bekannten benutzt für ihr Profilbild eine Sache. Ich glaub' ne Katze. Das wäre nicht so kompliziert. Aber bei Streitfällen über die Verwendung von Bildnissen (Personenfotos) kann vor Gericht auch der Fotograf (Urheber) überrascht werden. Die derzeitige Fassung des § 60 UrhG ist so vielleicht auch erst durch die Rechtsprechung entstanden:
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten ...
(2)...
https://www.rechtambild.de/2015/01/nutz ... te-person/
Eine Richterin könnte sich vielleicht an § 60 orientieren und seine Anwendung auf Bildnisse als Profilbilder in sozialen Netzwerken ausgedehnt wissen wollen. Aber vielleicht auch nicht. Vgl. hierzu das Fazit im o.a. Link und meinen (Schmunzelkunst) Kommentar vom 28. Januar 2015 um 18:23 Uhr bezgl. Vervielfältigung und Verbreitung (also nicht Internetpräsentation).
Vielleicht ein wenig viel vielleicht.
MfG Johannes
Die tut uns ja vielleicht auch leid ;-).
Aber im Ernst, wer ist denn überhaupt auf dem Bild abgebildet. Eine meiner Verwandten oder Bekannten benutzt für ihr Profilbild eine Sache. Ich glaub' ne Katze. Das wäre nicht so kompliziert. Aber bei Streitfällen über die Verwendung von Bildnissen (Personenfotos) kann vor Gericht auch der Fotograf (Urheber) überrascht werden. Die derzeitige Fassung des § 60 UrhG ist so vielleicht auch erst durch die Rechtsprechung entstanden:
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten ...
(2)...
https://www.rechtambild.de/2015/01/nutz ... te-person/
Eine Richterin könnte sich vielleicht an § 60 orientieren und seine Anwendung auf Bildnisse als Profilbilder in sozialen Netzwerken ausgedehnt wissen wollen. Aber vielleicht auch nicht. Vgl. hierzu das Fazit im o.a. Link und meinen (Schmunzelkunst) Kommentar vom 28. Januar 2015 um 18:23 Uhr bezgl. Vervielfältigung und Verbreitung (also nicht Internetpräsentation).
Vielleicht ein wenig viel vielleicht.
MfG Johannes
Ist uns auch schon mal passiert,
Urlaubsfotos mit Freunden ausgetauscht und zack waren wir im Internet. Auf meine Nachfrage kam nur Unverständnis zurück. Ich hab´s unter Lehrgeld verbucht.
Urlaubsfotos mit Freunden ausgetauscht und zack waren wir im Internet. Auf meine Nachfrage kam nur Unverständnis zurück. Ich hab´s unter Lehrgeld verbucht.
Zitat: BuenosImagen 12.08.23, 18:38Zum zitierten Beitrag
Whatsapp ist ein US Unternehmen. Damit bietet sich dir die Möglichkeit von Whatsapp mittels einer "DCMA takedown notice" zu verlangen, das Whatsapp das Bild aus ihrem Profil löscht. Du musst dich dabei nur auf den "Copyrightschutz" durch das deutsche Urhebergesetz berufen.
https://www.whatsapp.com/legal/ip-policy
Die Dame ist dann ausserdem "angezählt". Fängt sie sich drei "DCMA takedown notices" ein, wird Whatsapp ihr Konto löschen. US-Unternehmen sind im Zweifel Schadensersatzpflichtig für Copyright-Verstösse und verstehen deshalb gar keinen Spass.
Whatsapp ist ein US Unternehmen. Damit bietet sich dir die Möglichkeit von Whatsapp mittels einer "DCMA takedown notice" zu verlangen, das Whatsapp das Bild aus ihrem Profil löscht. Du musst dich dabei nur auf den "Copyrightschutz" durch das deutsche Urhebergesetz berufen.
https://www.whatsapp.com/legal/ip-policy
Die Dame ist dann ausserdem "angezählt". Fängt sie sich drei "DCMA takedown notices" ein, wird Whatsapp ihr Konto löschen. US-Unternehmen sind im Zweifel Schadensersatzpflichtig für Copyright-Verstösse und verstehen deshalb gar keinen Spass.