Persönlichkeitsrecht bei Fotos im Ausland
Guten Tag,
ich habe gerade halbwegs erfolgreich die Dia-Aufnahmen einer Tunesien-Reise im Jahr 1983 digitalisiert. Da sind jede Menge Porträts und Fotos von Menschen in Arbeitssituationen dabei, die ich insbes. in s/w sehr reizvoll finde und sie gerne veröffentlichen würde. Im Netz habe ich dazu keine brauchbaren Hinweise gefunden. Hier natürlich ohne Einwilligung der Abgebildeten nicht machbar. Offenbar kann aber das jeweilige Landesrecht angewandt werden, kann ich in diesem Fall (Tunesien vor 40 Jahren) aber eher nicht erfahren. Die meisten Abgebildeten dürften inzwischen verstorben sein.
Hat da jemand Erfahrungen oder Rechtstipps?
Vielen Dank
Michael
ich habe gerade halbwegs erfolgreich die Dia-Aufnahmen einer Tunesien-Reise im Jahr 1983 digitalisiert. Da sind jede Menge Porträts und Fotos von Menschen in Arbeitssituationen dabei, die ich insbes. in s/w sehr reizvoll finde und sie gerne veröffentlichen würde. Im Netz habe ich dazu keine brauchbaren Hinweise gefunden. Hier natürlich ohne Einwilligung der Abgebildeten nicht machbar. Offenbar kann aber das jeweilige Landesrecht angewandt werden, kann ich in diesem Fall (Tunesien vor 40 Jahren) aber eher nicht erfahren. Die meisten Abgebildeten dürften inzwischen verstorben sein.
Hat da jemand Erfahrungen oder Rechtstipps?
Vielen Dank
Michael
Hier gilt das BDSG bzw. deutsches Recht. Das gilt auch, wenn die Menschen aus Pusemuckel kommen. Die haben hier die gleichen Rechte.
Das BDSG sieht aber vor, dass es Ausnahmen gibt. Eine davon ist das Kunst-Urheber-Gesetz, z.b. dafür, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient.
Das BDSG sieht aber vor, dass es Ausnahmen gibt. Eine davon ist das Kunst-Urheber-Gesetz, z.b. dafür, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient.
15.09.22, 19:30
Beitrag 3 von 3
Aus diesem Grund schaue ich bei Möglichkeit, Aufnahmen von hinten oder wenigstens stark seitlich zu machen...und nur von Leuten, die "unauffällig" aussehen. Das erschwert dem/der Abgebildeten die Identifizierung....Vorsicht bei körperlichen Merkmalen wie krumme Haltung, Rollstuhl/Gehfehler, optisch sichtbaren Attributen wie Tattoos ! Diese gelten auch von hinten als erkennungsrechtliche Merkmale im juristischen Sinn.