Nötigung
Ich bin so sauer, dass heute ein Auto, das vor mir fuhr, ganz plötzlich ausbrach, einfach so, dass da auch nichts vor ihnen war. Gut, dass nichts Gefährliches passiert ist. Ich würde gerne eine Nötigung dazu schreiben. Ich habe hier gelesen:
"Nötigung im Straßenverkehr durch Ausbremsen: Ein überraschender Wechsel der Fahrbahn oder grundloses Bremsen wird als Gewalteinwirkung gewertet. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde, beispielsweise wenn aufgrund von Kindern auf der Straße plötzlich abgebremst werden muss."
quelle: https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/noetigung/
Wie viel Geld sollten sie zahlen? Ist es legal, dass ich ihr Kennzeichen erfasse?
LG
"Nötigung im Straßenverkehr durch Ausbremsen: Ein überraschender Wechsel der Fahrbahn oder grundloses Bremsen wird als Gewalteinwirkung gewertet. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde, beispielsweise wenn aufgrund von Kindern auf der Straße plötzlich abgebremst werden muss."
quelle: https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/noetigung/
Wie viel Geld sollten sie zahlen? Ist es legal, dass ich ihr Kennzeichen erfasse?
LG
Zitat: AstraA 08.01.21, 17:19Zum zitierten Beitrag
Ich weiß jetzt nicht, wo hier der fotografische Bezug ist, aber meine Meinung kann ich ja sagen...
- Erstmal solltest du dir klar werden, was eine Nötigung überhaupt ist bzw. bedeutet.
- Als nächstes drücke dich präzise aus: Ausbrechen und Ausbremsen sind 2 völlig verschiedene Dinge.
- Drittens schreibt man keine Nötigung, die kannst du bestenfalls zur Anzeige bringen. Dafür geht man zur Polizei.
- Natürlich darfst du ein Kennzeichen erfassen. Kritisch ist nur, wenn man diese veröffentlicht. Aber das scheinst du ja nicht vorzuhaben.
- Und als Abschluss: Mit welcher Strafe ein Vergehen geahndet wird, regeln bei uns Gesetze.
Grüße Thomas
Ich weiß jetzt nicht, wo hier der fotografische Bezug ist, aber meine Meinung kann ich ja sagen...
- Erstmal solltest du dir klar werden, was eine Nötigung überhaupt ist bzw. bedeutet.
- Als nächstes drücke dich präzise aus: Ausbrechen und Ausbremsen sind 2 völlig verschiedene Dinge.
- Drittens schreibt man keine Nötigung, die kannst du bestenfalls zur Anzeige bringen. Dafür geht man zur Polizei.
- Natürlich darfst du ein Kennzeichen erfassen. Kritisch ist nur, wenn man diese veröffentlicht. Aber das scheinst du ja nicht vorzuhaben.
- Und als Abschluss: Mit welcher Strafe ein Vergehen geahndet wird, regeln bei uns Gesetze.
Grüße Thomas
Noch eine Anmerkung, von einer angezeigten Nötigung hast du persönlich auch nichts, außer den offiziellen Denkzettel verteilt zu haben. Von dem Bußgeld hast du nämlich nix, das wandert in die Staatskasse.
12.01.21, 22:15
Beitrag 4 von 10
Zitat: Tino Zeidler 10.01.21, 12:27Zum zitierten Beitrag
so ist es! zumal es wohl als bagatelle eingestuft wird. spar dir den ärger. dazu kommt, falls es überhaupt zu einer verfolgung kommt, dass die zeitlich zur tat so versetzt ist, dass die strafe als solche nicht wahr genommen wird. wer mir als radfahrer die vorfahrt schneidet, muss schon mal mit einem steinwurf rechnen. ist viel wirkungsvoller.
so einer fährt nicht mehr unter missachtung der rechts-vor-links-regel mit 70 durch die 30er zone.
so ist es! zumal es wohl als bagatelle eingestuft wird. spar dir den ärger. dazu kommt, falls es überhaupt zu einer verfolgung kommt, dass die zeitlich zur tat so versetzt ist, dass die strafe als solche nicht wahr genommen wird. wer mir als radfahrer die vorfahrt schneidet, muss schon mal mit einem steinwurf rechnen. ist viel wirkungsvoller.
so einer fährt nicht mehr unter missachtung der rechts-vor-links-regel mit 70 durch die 30er zone.
Zitat: Photonenbändiger 12.01.21, 22:15Zum zitierten Beitragnegativ, ich hatte wegen einem Nötigungs-Verfahren als Antragsteller auch schon eine Gegenüberstellung. Ich würde das nicht einfach so abtun, da kann sich mehr daraus entwickeln!
12.01.21, 22:59
Beitrag 6 von 10
13.01.21, 15:54
Beitrag 7 von 10
Zitat: Tino Zeidler 12.01.21, 22:31Zum zitierten BeitragZitat: Photonenbändiger 12.01.21, 22:15Zum zitierten Beitragnegativ, ich hatte wegen einem Nötigungs-Verfahren als Antragsteller auch schon eine Gegenüberstellung. Ich würde das nicht einfach so abtun, da kann sich mehr daraus entwickeln!
na was habe ich davon, wenn ich eine klage anstrenge? diese frage wäre für mein handeln ausschlaggebend.
anders sieht das aus, wenn ich mich vorsätzlich allgemeingefährlichem handeln ausgesetzt sehe. stell dir ne unübersichtliche einmündung in einer 30er zone vor. du hast vorfahrt, schaust zur sicherheit 3x nach links und rechts, ob die bahn frei ist und dann kommt einer von links mit 70 angedonnert. wäre ich ne halbe sekunde eher losgefahren, hätte der mich über den haufen gekachelt. der ist 20cm an meinem vorderrad vorbei gezischt. was passiert, wenn ein auto einen radfahrer nur mit 20km/h hops nimmt, kannst du dir gern im netz ansehen. und bedenke: F=m/2 x v²! dann weißt du, was bei 70 sachen mit dir passiert. zum glück hatte ich zeugen, die ich mir sofort ran geholt habe, das auto war ein firmenwagen, der fahrer konnte ermittelt werden.
na was habe ich davon, wenn ich eine klage anstrenge? diese frage wäre für mein handeln ausschlaggebend.
anders sieht das aus, wenn ich mich vorsätzlich allgemeingefährlichem handeln ausgesetzt sehe. stell dir ne unübersichtliche einmündung in einer 30er zone vor. du hast vorfahrt, schaust zur sicherheit 3x nach links und rechts, ob die bahn frei ist und dann kommt einer von links mit 70 angedonnert. wäre ich ne halbe sekunde eher losgefahren, hätte der mich über den haufen gekachelt. der ist 20cm an meinem vorderrad vorbei gezischt. was passiert, wenn ein auto einen radfahrer nur mit 20km/h hops nimmt, kannst du dir gern im netz ansehen. und bedenke: F=m/2 x v²! dann weißt du, was bei 70 sachen mit dir passiert. zum glück hatte ich zeugen, die ich mir sofort ran geholt habe, das auto war ein firmenwagen, der fahrer konnte ermittelt werden.
Zitat: Photonenbändiger 13.01.21, 15:54Zum zitierten BeitragIm Grunde hast du davon nie was außer einer inneren Befriedigung. Aber ich versteh deine Intention und teile diese auch zu großen Teilen. Man sollte schon abwägen, wegen welcher Lapalien man den Staatsapparat bemüht
Das schreit nach einem Weitwinkel.
Mindestens 24mm und mit offener Blende nicht unter f2.0.
Ein Bildstabilisator wäre für die Nutzung hilfreich, bevor das Adrenalin zu heftig wirkt.
Mindestens 24mm und mit offener Blende nicht unter f2.0.
Ein Bildstabilisator wäre für die Nutzung hilfreich, bevor das Adrenalin zu heftig wirkt.
14.01.21, 13:39
Beitrag 10 von 10
Zitat: Markus Hack 14.01.21, 08:20Zum zitierten Beitrag
bist du sicher, in richtigen diskussion zu schreiben? .-)
Zitat: Tino Zeidler 14.01.21, 07:34Zum zitierten Beitrag
genau so. die haben weiß gott wichtigeres zu tun und es ist unser aller steuergeld. bei bestimmten befindlichkeiten, welche einen berühren kann man auch mal sagen: legg mich! die vorsätzliche herbeiführung einer gefahrensituation zählt für mich nicht dazu. es hat schon seinen guten grund, weshalb in wohngebieten tempo 30 gilt. ein anderes bsp: ich hab mal in einer sgn "verkehrsberuhigten zone" gewohnt (nannte sich früher "spielstraße", also das blaue schild mit den spielenden kindern drauf). da sind die leute auch durchgedonnert. im gefahrenfall wäre kein platz zum ausweichen gewesen. darauf angesprochen, wie schnell sie denn hier überhaupt fahren dürfen, kam oft die antwort: 30. tja, da kann ich nur sagen: irrtum und lappen her. schrittgeschwindigkeit wäre die korrekte antwort gewesen! per definition ist das standgas 1. gang. denn wenn 30 erlaubt wären, würde man das auch so dran schreiben und nicht zwischen einem 30-schild und dem spielstraßenschild differenzieren.
bist du sicher, in richtigen diskussion zu schreiben? .-)
Zitat: Tino Zeidler 14.01.21, 07:34Zum zitierten Beitrag
genau so. die haben weiß gott wichtigeres zu tun und es ist unser aller steuergeld. bei bestimmten befindlichkeiten, welche einen berühren kann man auch mal sagen: legg mich! die vorsätzliche herbeiführung einer gefahrensituation zählt für mich nicht dazu. es hat schon seinen guten grund, weshalb in wohngebieten tempo 30 gilt. ein anderes bsp: ich hab mal in einer sgn "verkehrsberuhigten zone" gewohnt (nannte sich früher "spielstraße", also das blaue schild mit den spielenden kindern drauf). da sind die leute auch durchgedonnert. im gefahrenfall wäre kein platz zum ausweichen gewesen. darauf angesprochen, wie schnell sie denn hier überhaupt fahren dürfen, kam oft die antwort: 30. tja, da kann ich nur sagen: irrtum und lappen her. schrittgeschwindigkeit wäre die korrekte antwort gewesen! per definition ist das standgas 1. gang. denn wenn 30 erlaubt wären, würde man das auch so dran schreiben und nicht zwischen einem 30-schild und dem spielstraßenschild differenzieren.