Nebenberuflich Foto-Kleinunternehmer mal 2

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Maik Reishaus Maik Reishaus Beitrag 1 von 10
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Hi,
ich bin derzeit als Fotograf nebenberuflich Kleinunternehmer.
Nun möchte ich meine Porträt-Fotografie von meiner Hochzeitsfotografie trennen und für jeden dieser Bereiche eine eigene Hompage mit eigenen Namen erstellen. Muss ich für beide Bereiche je eine Gewerbeanmeldung beantragen oder gibt es einen anderen Weg?

MfG,
Maik
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 10
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Am besten Steuerberater fragen.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 3 von 10
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Zitat: Maik Reishaus 06.01.19, 18:59Zum zitierten Beitragund für jeden dieser Bereiche eine eigene Homepage mit eigenen Namen erstellen.Ich denke, dass ein Gewerbe und eine Homepage zwei verschiedene Sachen sind. Wenn du ein Gewerbe betreibst kann man dafür durchaus zwei verschiedene Internetauftritte unterhalten.

Der Name der "Firma" sollte aber auf beiden Web-Seiten der Gleiche sein, z. B. könnte im Impressum beide Male "Maik Reishaus, Fotograf" stehen. Der Titel der jeweiligen Homepage könnte aber verschieden sein, etwa "Maik Reishaus, Hochzeitsfotografie" und dann "Maik Reishaus, Portraitfotografie". Am besten noch beide Web-Seiten gegenseitig verlinken.

Dies soll keine Rechtsberatung sein.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 10
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Das kommt darauf an, wie Du Dein Gewerbe beschrieben hast. Du kannst den Gewerbezweck aber auch ändern, wenn das notwendig ist.

Für alles weitere - wie Alice.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 5 von 10
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Zitat: Hermann Klecker 09.01.19, 19:16Zum zitierten BeitragDas kommt darauf an, wie Du Dein Gewerbe beschrieben hast.Zwei Gewerbeanmeldungen, zweimal zahlen! Zweimal Steuererklärung! Ich sehe in einer Trennung von dem Gewerbe nach Themen keinen Sinn, nur weil ich getrennte Internetauftritte unterhalten möchte. Das Gewerbe wird schließlich nebenberuflich betrieben!

Ich denke, das auch die zuständigen Gewerbeämter Auskunft geben können.

Gruß
Albrecht
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 10
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Zitat: Albrecht D 09.01.19, 20:49Zum zitierten BeitragZwei Gewerbeanmeldungen ... Zweimal Steuererklärung!...

Die Steuererklärung (Einkommenssteuer) muss nur einmal abgegeben werden und eine Umsatzsteuer-Erklärung bzw. Anmeldung entfällt, da TO - wie er selber schreibt - Kleinunternehmer ist.

LG Manfred
Albrecht D Albrecht D Beitrag 7 von 10
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Zitat: Manfred Hunger 09.01.19, 22:13Zum zitierten BeitragDie Steuererklärung (Einkommensteuer) muss nur einmal abgegeben werden ...Ja, das stimmt.Zitat: Manfred Hunger 09.01.19, 22:13Zum zitierten Beitrageine Umsatzsteuer-Erklärung bzw. Anmeldung entfällt ... Kleinunternehmer ist.Stimmt auch, daran hatte ich nicht gedacht.

Gruß
Albrecht
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 8 von 10
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Wenn er im Impressum verschiedenes angibt, dann sind es zwei Unternehmen. Er muss darauf achten, dass er im Impressum beider Seiten als eine Firma auftritt, sonst wäre das Steuerhinterziehung, weil er die zweite Firma nicht angemeldet hat. Das Finanzamt kennt da keinen Spaß. Darum ist die Konsultation eines Steuerberaters immer eine gute Idee, um nicht in unbekannte Fallstricke zu geraten. Das ist eine einmalige Investition, die sich auch lohnt.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 10
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Von mehreren Firmen ist doch gar nicht die Rede. Dann hätte es auch mehrere Steuererklärungen und Bücher, ... . So hat er - falls überhaupt nötig - zwei Gewerbe also höchstens zwei Anlagen G und gar keine Firma.

Und natürlich kann er einmal schreiben "Hochzeitsfotografie Max Müller" und einmal "Produktfotos Max Müller". Das ist noch lange keine Steuerhinterziehung.

Ich denke, die Frage ist hinreichend beantwortet. Kein Grund noch irgendwelchen Unsinn dazu zu erfinden.
paulharris paulharris Beitrag 10 von 10
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Ein Kleinunternehmer, der zwei Webseiten betreibt, um über die eine Kunden für Hochzeiten und über die andere Kunden für Portraits zu werben. Wo exakt soll da das Problem sein?

PaulHarris
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