Korrektes Gewerebe/korrekte Berufsbezeichnung?

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deeheyzn deeheyzn Beitrag 1 von 3
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Hallo Leute,

es geht um folgendes und zwar beschäftige ich mich seit nun 15 Jahren mit dem Thema Foto-/Videografie. Es ist einfach mein Hobby. In letzter Zeit sind allerdings immer wieder Anfragen "reingekommen" für kleinere Projekte, so dass ich nun darüber nachdenke diesbezüglich ein Gewerbe anzumelden. Das Problem dabei ist nun, dass "Fotograf" ja ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, ich diesen Beruf aber nie gelernt habe (habe einen Bachelor in Medienwissenschaften).

Welche Möglichkeiten gibt es da für mich? Ich denke mir das ungefähr so, dass ich damit durchaus Geld verdienen-, nur mich nicht explizit "Fotograf" nennen darf?! Hoffe ihr habt ein paar sinnvolle Tipps für mich...

Vielen Dank bereits im Voraus! :)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 3
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Zitat: deeheyzn 29.10.17, 22:19Zum zitierten Beitrag...ch nun darüber nachdenke diesbezüglich ein Gewerbe anzumelden. Das Problem dabei ist nun, dass "Fotograf" ja ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, ich diesen Beruf aber nie gelernt habe (habe einen Bachelor in Medienwissenschaften).

Welche Möglichkeiten gibt es da für mich? Ich denke ..., dass ich ... mich nicht explizit "Fotograf" nennen darf?! ...


Also mit dem Bachelor in Medienwissenschaften, solltest Du es eigentlich besser wissen. Oder hattet Ihr da keine berufliche Rechtskunde?

Mal kurz in Google "Berufsbezeichnung Fotograf" eingegeben und u. a. dieses gefunden:
"...Seit der Novelle zur Handwerksordnung zählt die Tätigkeit als Fotograf zu den zulassungsfreien Handwerken, siehe Anlage B Abschnitt 1 Nr.38 zur Handwerksordnung. Eine absolvierte Ausbildung oder Meisterprüfung ist hierfür also nicht mehr erforderlich, so dass auch die Berufsbezeichnung keines Schutzes mehr bedarf. Solange also nicht der irreführende Eindruck erweckt wird, dass eine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert wurde, darf man sich in Ausübung seiner Tätigkeit Fotograf nennen und hiermit auch werben. ..."
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Fotogra ... 63166.html
Albrecht D Albrecht D Beitrag 3 von 3
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Stichwort "Reisefotograf" (Fotograf mit Reisegewerbekarte): Hier muss man nicht in der obligatorischen Handwerkskammer Mitglied sein. Man darf nur außerhalb irgendwelche Geschäftsräume tätig sein bzw. über keine Geschäftsräume verfügen. Aufträge darf man nur unmittelbar vor der Erstellung annehmen. Das schließt aber nicht aus, dass jemand schon vorher nach Aufträgen "anfragt".

Liege ich da richtig?

Gruß
Albrecht
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