Handwerksrolle umgehen?

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Paul Wessel Paul Wessel   Beitrag 31 von 44
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Und das hat ja dann wohl auch zur Folge, dass sich jeder Fotograf nennen und sein Geld damit verdienen darf und nicht Mitgleid der Handwerkskammer sein muss. Eben wie bei mir. "Nur" Mitglied in der IHK.

Und um noch einmal auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen: "Handwerksrolle umgehen?" Diese Frage dürfte doch mittlerweile umfasssend beantwortet sein. :-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 32 von 44
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Es gäbe noch die freiberufliche Schiene für einige Fotographie-Richtungen. Das heißt dann: keine Handwerksrolle, keine IHK. Aber wohl nicht für Auftragsfotographie
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 33 von 44
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@Paul Wessel

Sorry, nochmal Widerspruch. Für die Frage, wo Du Mitglied wirst, ist der Charakter der Tätigkeit entscheidend. Und wenn Du (ggf. auch) Fotografie mit handwerklichem Charakter (z.B. Porträts, Hochzeitsfotografie, Werbefotografie o.ä.) gewerblich anbietest, musst Du Dich bei der HWK anmelden (ggf. mit einem Betriebsteil). Die Doppelmitgliedschaft ist ein Ärgernis, aber derzeit eben Gesetz, und betrifft zum Beispiel auch den Spielzeugmacher, der seine Räuchermännel (HWK) sowie zugehörige Kerzen bundesweit auf Weihnachtsmärkten und Messen direkt vertreibt (IHK). Den Paragrafen habe ich weiter oben genannt. Eine Ausnahme steht da nicht.
Armin Winter Armin Winter   Beitrag 34 von 44
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Zitat: Martin C. Kiefer 17.11.13, 21:07Zum zitierten Beitrag@Paul Wessel

Sorry, nochmal Widerspruch. Für die Frage, wo Du Mitglied wirst, ist der Charakter der Tätigkeit entscheidend. Und wenn Du (ggf. auch) Fotografie mit handwerklichem Charakter (z.B. Porträts, Hochzeitsfotografie, Werbefotografie o.ä.) gewerblich anbietest, musst Du Dich bei der HWK anmelden (ggf. mit einem Betriebsteil). Die Doppelmitgliedschaft ist ein Ärgernis, aber derzeit eben Gesetz, und betrifft zum Beispiel auch den Spielzeugmacher, der seine Räuchermännel (HWK) sowie zugehörige Kerzen bundesweit auf Weihnachtsmärkten und Messen direkt vertreibt (IHK). Den Paragrafen habe ich weiter oben genannt. Eine Ausnahme steht da nicht.


Ich weiß gar nicht,
was Du willst.
Paul hat es doch noch mal angesprochen:
Zitat: Paul Wessel 17.11.13, 17:47Zum zitierten BeitragUnd das hat ja dann wohl auch zur Folge, dass sich jeder Fotograf nennen und sein Geld damit verdienen darf und nicht Mitgleid der Handwerkskammer sein muss. Eben wie bei mir. "Nur" Mitglied in der IHK.

Und um noch einmal auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen: "Handwerksrolle umgehen?" Diese Frage dürfte doch mittlerweile umfasssend beantwortet sein. :-)

Wie war die Ausgangsfrage?
Richtig, es ging darum, die Handwerksrolle zu umgehen.
Und wie man das macht, hat er doch mehrfach gesagt.
Man schert sich nicht um die Gesetze und meldet sich einfach nicht an...
Ob das nun zu Nachahmung empfohlen sein kann, ist eine andere Frage.
Auf die Konsequenzen hatten wir ja auch schon hingewiesen.
(§118 HWO...)
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 35 von 44
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Richtig, so gesehen bin ich einfach zu kurzsichtig um mit Weitblick die Fragestellung zu beantworten :-)
Paul Wessel Paul Wessel   Beitrag 36 von 44
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ja, ja, ja, schön, dass wir hier immer alle Recht haben (wollen)... :-)

@Martin C. Kiefer,
was ist denn der "Charakter der Tätigkeit" bei einem Fotografen? "Fotografen" (???) fotografieren mal mit mal ohne Auftrag, Zeitgeschehen (Journalist? Freiberufler? evtl. Mitglied in Künstler-Sozialkasse?) und fotografieren Portraits und Hochzeiten (Gewerbe? HWK?) und fotografieren künstlerisch (Künstler? Freiberufler? Mitglied in Künstler-Sozialkasse?) und dann verkaufen auch alle ihre Bilder (Handel? IHK?) oder stellen diese aus (Künstler? Künstler-Sozialkasse? Handel? IHK?) etc. etc. etc.

Wie so üblich hier stellt jemand eine Frage, die übrigens schon öfter gestellt und beantwortet wurde, und viele haben etwas zu sagen. Die ersten Antworten kann zumindest hier vergessen, dann kommen die Rechtsgelehrten und dann die Besserwisser (schließe mich bei denen nicht aus) und es gibt eine Diskussion der Rechthaber...

Und da ich mich davon nicht ausschließe, beende ich für meinen Teil diese Diskussion. Wie schon gesagt, die Eingangsfrage ist ja umfassend beantwortet worden.
Lucifera Fotografie Lucifera Fotografie Beitrag 37 von 44
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hey, scheinbar ist die diskussion shcon stillgelegt, aber ich hatte beizeiten auch mal ein beratungsgespräch in der HWK. Mir wurde auch gesagt, ich muss mich nicht zwingend anmelden. jetzt lese ihc die beiträgt, und werde stutzig und unsicher...
Ich betreibe ein Gewerbe seit september und bin weder bei der IHK noch bei der HWK.
ICh war mir eigentlich sicher, da nicht reinzumüssen.
Und jetzt sitz ich hier, und frage mich, oh gott, hast du was falsch verstanden?!?!

Die BG hat sich ja auch gemeldet, bzw ich mich bei denen, musste erstmal rausfinden, wer für fotografen zuständig ist. beiträge muss ich bisher allerdings nicht zahlen, alles sehr merkwürdig. wenn man sich überall eintragen muss, dazu noch miete, steuerberatung, material, gehalt, betriebskosten halt, und dann noch so viele gebühren, dann lohnt sich das ja alles gar nicht mehr. für meien versicherungen alleine zahle ich etwa 600 euro im jahr, die miete 904 bruttopreise alles, man muss ja erstmal die kosten decken können, um überhaupt klasrzukommen...
so langsam bin ich mit dem input überfordert, ich verliere den überblick, wenn ich dann solche diskussionen lese.
was könnt ihr denn jetzt empfehlen? montag gleich mal bei der HWK anrufen udn nachfragen?
ich bin nohc ganz frisch aufm markt, und mir fehlen einfach die grundkenntnisse, hatte ein seminar das war auch sehr viel auf einmal, existenzberater konnte ihc mir leider nicht leisten, auch doof, ich weiß, aber bin froh, dass überhaupt eine bank mitgespielt hat.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 38 von 44
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Lucifera,

meines Wissens nach hängt die Entscheidung HWK ja-nein davon ab, was Du als Fotographin genau machst.

Bist Du vielleicht freiberuflich? Dann hast Du mit beiden nichts zu tun...
Frank 77 Frank 77 Beitrag 39 von 44
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Hallo zusammen, ich war heut morgen erst beim Gewerbeamt (Dortmund), als ich endlich dran war, sage ich, dass ich ein Kleingewerbe anmelden möchte, da hab ich die Bezeichnung Fotodesigner genannt und die nette Frau fragte mich, ob ich auch Menschen fotografiere, was ich bejahte und sie schickte mich dann zur Handwerkskammer. Dort auch nochmal erklärt, was ich möchte und der Mann fragte mich, ob ich auch selbst fotografiere, nachdem ich das wieder bejahte, erklärte er mir, dass ich eine Anmeldegebühr von 125€ leisten müsste und jedes Jahr 300€ zu zahlen hätte, ob ich nu was mit der Fotografie verdient habe, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Nachdem er gemerkt hatte, dass ich deutlich geknickt war, fragte er, ob es mein erstes Gewerbe wäre, dann würde das irgendwie unter Existenzgründung fallen und ich müsste die ersten 3 Jahre nur die Hälfte bezahlen, damit ich da quasi mal "reinschnuppern" kann ...

Zu meiner Person, ich habe mich eigentlich immer nur als Hobbyfotograf gesehen, aber in einer Maßnahme für Inklusion in Sport und Arbeit (bin stark hörgeschädigt), habe ich für ein Projekt 12 Fotos zum Thema Handicap gemacht. Diese Bilder sind sehr gut angekommen und sollen nun auf eine Wanderausstellung gehen und da man nicht jedesmal meine Erlaubnis einholen möchte, spielt das Bildungszentrum nun mit dem Gedanke, die Nutzungsrechte zu kaufen. Aber nicht nur das, von allen Seiten kommen plötzlich Anfragen, ob ich nicht auch für andere Projekte fotografieren möchte und nicht nur "künstlerisch", sondern auch Werbefotos, zB für ne Homepage. Irgendwie habe ich ja Bock drauf und kann das Geld gut gebrauchen, aber mich schrecken diese 300€ ab zumal ich noch 'nen Vollzeitjob habe und gar net weiß, ob ich jedes Jahr 300€ einnehme.
Vielleicht kann mir einer einen Rat, oder einen Schubser in die richtige Richtung geben.
Entschuldigt bitte, wenn das der falsche Beitrag ist, ich bin durch die Googlesuche hier gelandet und habe mich direkt angemeldet.

Auf der ISPA Homepage könnt ihr ein Bild aus der Reihe "Handicap in Szene setzen" sehen ...

https://www.ispa-dortmund.de/projekt/neuigkeiten
Albrecht D Albrecht D Beitrag 40 von 44
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Frage:

Was würde passieren, wenn ein Hobby-Fotograf, der nebenbei gegen Entgelt Bilder anfertigt, sich weder beim Gewerbeamt noch bei der Handwerkskammer anmeldet, aber seine Einkünfte bei der Steuererklärung angibt?

Gruß
Albrecht
Albrecht D Albrecht D Beitrag 41 von 44
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Ich habe gelesen, dass eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nur erforderlich ist, wenn es sich um ein "stehendes" Gewerbe handelt. Das verstehe ich so, dass man als Fotograf etwa ein Foto-Studio vorhält.

Fotografische Tätigkeiten außerhalb wären eher dem Reise-Gewerbe zuzuordnen, für das eine Anmeldung bei der Kammer eben nicht erforderlich ist, allerdings müsste man eine "Reisegewerbe-Karte" beantragen.

Ob es sich aber bei einer gelegentlichen Erstellung von Fotografien gegen Entgelt schon um ein "Gewerbe" handelt, wäre noch zu klären.

Da man als Selbständiger nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, würde man sich höchstens der Steuerhinterziehung schuldig machen, aber nur dann, falls man die Einkünfte bei der Steuererklärung verschweigt.


Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 42 von 44
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Zitat: Albrecht D 31.05.17, 08:48Zum zitierten BeitragFrage:

Was würde passieren, wenn ein Hobby-Fotograf, der nebenbei gegen Entgelt Bilder anfertigt, sich weder beim Gewerbeamt noch bei der Handwerkskammer anmeldet, aber seine Einkünfte bei der Steuererklärung angibt?

Gruß
Albrecht


Nicht viel, schätze ich. Besonders wenn man eigentlich frei arbeitet und nur selten gewerblich. Selten meint aber auch selten.

Fotos machen und Nutzungsrechte verkaufen ist kein Gewerbe.
Hochzeiten und Passbilder sind klar Gewerbe.
Dazwischen gibt es eine Grauzone in die - je nach Einzelfall - "Künstlerischer Akt" oder auch "Künstlerische Portraits" fallen können.

Selbst wenn es vom Charakter her gewerblich ist, also nicht freiberuflich, dann wäre es nur dann ein Gewerbe, wenn es auf Dauer so angelegt ist, dass eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist. Das kann aber schon dann der Fall sein, wenn man Werbung für sich macht. (Facebook-Fotografenseite mit klar werbendem Hintergrund)

Bis 411€ will nicht einmal das Finanzamt etwas davon wissen, wenn es neben einer normalen Anstellung stattfindet. In solch geringem Umfang braucht man das i.d.R. nicht mal dem Arbeitgeber zu melden. Außer man ist Beamter, dann muss man jeden Pups anmelden bzw. genehmigen lassen.

Also keine Panik, nur weil -gelegentlich- mal ein Freundesfreund ein paar Fotos für ein besseres Taschengeld machen lässt oder weil -gelegentlich- mal eine Firma Nutzungsrechte kaufen möchte.
David_Harex David_Harex Beitrag 43 von 44
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Update: Fotografen weigerten sich vor Gericht erfolgreich gegen die Verkämmerung
https://www.digit.de/fotografen-wehren- ... aemmerung/

Drüber hinaus habe ich meine Tätigkeit als freien Beruf beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt angemeldet. Ich finde es auch schwach bis dumm, wenn man pauschal Passbilder machen mit Hochzeitsfotografie vergleicht. Ich spreche nicht von Dokumentation sondern wirklich dem Hauptgrund, warum Paare sich für den bestimmten Hochzeitsfotografen entscheiden und nicht bei ihrem Hobbyfotografenfreund. Ich bin seither nicht in der HWK und auch IHK. Und das würde ich auch nicht wollen oder gar zulassen (es gibt Wege und es gibt auch Beitragsfreiheit bei unter 5200 Euro Gewinn.
Pixelpiet Pixelpiet Beitrag 44 von 44
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Zitat: Paul Wessel 14.11.13, 16:01Zum zitierten BeitragOkay, ich kann nur sagen, dass ich mich nicht in die Handwerksrolle eintragen musste. Habe mein seinerzeit bereits bestehendes das Gewerbe um das Gewerbe "Fotograf" und weitere Tätigkeiten wie z. B. Bildberichterstattung etc. erweitert und entsprechend beim Gewerbeordnugsamt angemeldet
Es kommt auch dahin gehend immer darauf an, welche Tätigkeiten im Vordergrund stehen. Ich war auch mal selbständig. Allerdings hauptsächlich als Grafiker, hatte aber auch Fotografie (leider) mit eingetragen. Ich war dann aber auch nicht in einer Handwerkskammer sondern bei einer Berufsgenossenschaft Papier und Keramik pflichteingegliedert (das hatte das Gewerbeamt so bestimmt bzw. entsprechend an diese weitergegegeben, darüber hinaus war ich bei der IHK Zwangsmitglied). Nebeneffekt dabei, alleine der fotografische Bezug verteuerte die jährlichen Beiträge ziemlich. Argumentiert wurde dahin gehend, dass im „Aussendienst“ oder auch im Studio erheblich höhere Unfallgefahren lauern als nur am Schreibtisch vor dem Computer.
Ich kenne auch die Freiberuflichkeit mit der Versicherung in der Künstlersozialkasse, war da mal etwa 5 Jahre versichert. Zu einer Zeit, als es da noch, ich sage mal, etwas lockerer zuging. Heute wird dort sehr viel strenger hin geschaut, was man da tut.

Und um einem Trugschluss noch entgegenzutreten, es macht nur wenig Sinn da tricksen zu wollen. Es geht letztendlich auch um eine berufliche Unfallversicherung. Und da kann es im Ernstfall sehr schnell ziemlich ruppig werden, Berufsgenossenschaften können schnell ziemlich zickig reagieren (und tun das auch recht häufig).
Ich war unter solchen Umständen verständlicher Weise nicht so wirklich lang und gerne selbständig und froh über eine anschließende dauerhaftere Festanstellung bei einem ehemaligen Kunden. Solche Zwangsmitgliedschaften und manch weiterer damit verbundener adminstrative Aufwand sind einfach nur nervig.
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