Guten Morgen zusammen,
Ich bin etwas ratlos und ob der Fülle an Infos hier per Suche oder via Google etwas erschlagen. Kurz ich Steig nicht ganz durch. Es geht darum ob es eine Möglichkeit gibt bei der Gewerbeanmeldung als Fotograf nebenberuflich eventuell die Handwerkskammer zu umgehen. Meinte irgendwo mal was gelesen zu haben kann mich aber auch irren.
Wäre Super wenn mir einer diesbezüglich aufs Pferd helfen könnte.
Gruss Dino
Ich bin etwas ratlos und ob der Fülle an Infos hier per Suche oder via Google etwas erschlagen. Kurz ich Steig nicht ganz durch. Es geht darum ob es eine Möglichkeit gibt bei der Gewerbeanmeldung als Fotograf nebenberuflich eventuell die Handwerkskammer zu umgehen. Meinte irgendwo mal was gelesen zu haben kann mich aber auch irren.
Wäre Super wenn mir einer diesbezüglich aufs Pferd helfen könnte.
Gruss Dino
Wenn Du regelmäßig nichts machst, was ein Gewerbe erfordert, dann brauchst Du Dich nicht eintragen zu lassen.
Welches Geschäftsmodell schwebt Dir denn vor?
Welches Geschäftsmodell schwebt Dir denn vor?
Umgehungstatbestände gehen regelmäßig in die Hose, auch wenn der Google-Bot erst in ein paar Stunden wieder hier zum Mitschreiben reinschaut.
Geschäftsmodell wäre halt nebenberuflich die Fotografie sprich Portraits und evtl Hochzeiten. Meinte halt gelesen zu haben das wenn man das Gewerbe anders nannte man die Rolle umgehen könnte. Wenn nicht auch nicht schlimm dann muss es halt sein. Aber danke erstmal für die bisherigen Antworten.
"Normale" Portraits und Hochzeiten sind halt gewerbliche Auftragsarbeiten.
Man müsste sich schon sehr verbiegen, um das als freie Arbeit darzustellen. Und das würde dann in aller Regel der Erwartungshaltung der Kunden nicht entspechen.
Mit einer geschickten Benennung ist nicht viel erreicht. Es kommt auf die Natur des Geschäftes an. Mit einer Benennung bekommst Du das zwar formal alles eingetütet, aber wehe, der Anzeige eines neidischen Wettbewerbers folgt eine Prüfung. ...
Man müsste sich schon sehr verbiegen, um das als freie Arbeit darzustellen. Und das würde dann in aller Regel der Erwartungshaltung der Kunden nicht entspechen.
Mit einer geschickten Benennung ist nicht viel erreicht. Es kommt auf die Natur des Geschäftes an. Mit einer Benennung bekommst Du das zwar formal alles eingetütet, aber wehe, der Anzeige eines neidischen Wettbewerbers folgt eine Prüfung. ...
seufz ich hatte es mir schon gedacht. Egal dann halt Rolle. Keine Lust das mir ans Bein gepinkelt wird und so kann ich dann wenigstens mit ruhigem Gewissen alles anbieten. Super danke für die Hilfe.
Gruss Dino
Gruss Dino
Handwerksrolle muss leider sein, insbesondere deswegen weil du mit Hochzeit und Portrait eindeutig dem Fotografenhandwerk zugeordnet bist. Anders sieht es z. Bsp. als Fotojournalist aus, dann wärst du Freiberufler. Da sehe ich bei deinem angestrebten Betätigungsfeld aber eher schwarz.
Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze kannst du dich allerdings von der Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft befreien lassen. Ob das für dich einen Sinn ergibt ( fehlender Versicherungsschutz) musst du allerdings mit dir selber ausmachen.
LG
Der Fotoknecht
Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze kannst du dich allerdings von der Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft befreien lassen. Ob das für dich einen Sinn ergibt ( fehlender Versicherungsschutz) musst du allerdings mit dir selber ausmachen.
LG
Der Fotoknecht
Es gibt 2 Arten von Fotografie:
1. Die künstlerische Fotografie
2. Die handwerkliche Fotografie
D.h., wenn Du die handwerkliche (Eintragung i. d. Handwerksrolle) umgehen willst musst Du mit der Fotografie ausschließlich künstlerisch tätig sein.
Anmelden in der Künstlersozialkasse ist dann Pflicht und Du musst in regelmäßigen Abständen Galerien deiner Werke ausstellen.
Egal was Du machst, um solche Sachen wirst Du wohl nicht drum herum kommen, wenn Du gewerblich tätig sein möchstest.
LG
1. Die künstlerische Fotografie
2. Die handwerkliche Fotografie
D.h., wenn Du die handwerkliche (Eintragung i. d. Handwerksrolle) umgehen willst musst Du mit der Fotografie ausschließlich künstlerisch tätig sein.
Anmelden in der Künstlersozialkasse ist dann Pflicht und Du musst in regelmäßigen Abständen Galerien deiner Werke ausstellen.
Egal was Du machst, um solche Sachen wirst Du wohl nicht drum herum kommen, wenn Du gewerblich tätig sein möchstest.
LG
@Dennis Häbel:
Das ist natürlich Unsinn. :-)
Das Thema wurde hier so oft besprochen... seufz...
Das ist natürlich Unsinn. :-)
Das Thema wurde hier so oft besprochen... seufz...
17.09.13, 06:42
Beitrag 11 von 45
Zitat: Dennis Häbel 15.09.13, 17:03Zum zitierten Beitrag
Eigentlich alles.
1. Neben der handwerklichen und der künstlerischen Fotografie gibt es dann noch die journalistische Fotografie. Und auch die Werbefotografie zählt nicht (meist) zur handwerklichen Fotografie. Die Art der Fotografie ist für die Einordnung höchst irrelevant, man kann sogar Hochzeitsfotografie machen, ohne dass es handwerklich ist. Generell wird das anders aufgeteilt: Es geht um die Motivation und die Art des Auftrags: Wenn Dich ein Kunde beauftragt nach seinen Vorgaben Fotos zu machen, die Du gegen Bezahlung dann an ihn lieferst, ist es grundsätzlich erst einmal handwerkliche Fotografie. Willst Du ein Buch über Hochzeitsfotografie schreiben und machst dafür Hochzeitsfotos nach Deinem Gusto, dann ist es eher keine handwerkliche Fotografie (selbst wenn Du die Fotos dann dem Hochzeitspaar gibst).
Ein Werbefotograf, der Produkte im Auftrag des Kunden möglichst naturgetreu fotografiert ist Handwerker, ein Werbefotograf, der die Produkte nach eigenen Ideen ins rechte Licht rückt ist eher Künstler.
2. In die Künstlersozialkasse muss man schon mal gar nicht, man darf (dass aber nur unter bestimmten Umständen und unterhalb recht niedriger Einkommensgrenzen)
3. Und regelmäßig in Galerien ausstellen ist schon mal ganz falsch, sowohl als Freiberufler, als auch als Handwerker, muss ich eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen, damit ich die Fotografie gewerblich betreiben kann, wie Du das machst ist völlig egal. DU kannst ganze Speicherkarten vollschiessen und die Karten so wie sie sind ins All schiessen. Wenn es jmd gibt, der Dir dafür Geld bezahlt und Du damit Gewinn erzielst ist das ausreichend.
Eigentlich alles.
1. Neben der handwerklichen und der künstlerischen Fotografie gibt es dann noch die journalistische Fotografie. Und auch die Werbefotografie zählt nicht (meist) zur handwerklichen Fotografie. Die Art der Fotografie ist für die Einordnung höchst irrelevant, man kann sogar Hochzeitsfotografie machen, ohne dass es handwerklich ist. Generell wird das anders aufgeteilt: Es geht um die Motivation und die Art des Auftrags: Wenn Dich ein Kunde beauftragt nach seinen Vorgaben Fotos zu machen, die Du gegen Bezahlung dann an ihn lieferst, ist es grundsätzlich erst einmal handwerkliche Fotografie. Willst Du ein Buch über Hochzeitsfotografie schreiben und machst dafür Hochzeitsfotos nach Deinem Gusto, dann ist es eher keine handwerkliche Fotografie (selbst wenn Du die Fotos dann dem Hochzeitspaar gibst).
Ein Werbefotograf, der Produkte im Auftrag des Kunden möglichst naturgetreu fotografiert ist Handwerker, ein Werbefotograf, der die Produkte nach eigenen Ideen ins rechte Licht rückt ist eher Künstler.
2. In die Künstlersozialkasse muss man schon mal gar nicht, man darf (dass aber nur unter bestimmten Umständen und unterhalb recht niedriger Einkommensgrenzen)
3. Und regelmäßig in Galerien ausstellen ist schon mal ganz falsch, sowohl als Freiberufler, als auch als Handwerker, muss ich eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen, damit ich die Fotografie gewerblich betreiben kann, wie Du das machst ist völlig egal. DU kannst ganze Speicherkarten vollschiessen und die Karten so wie sie sind ins All schiessen. Wenn es jmd gibt, der Dir dafür Geld bezahlt und Du damit Gewinn erzielst ist das ausreichend.
Zum 1. Punkt:
Also gibt es doch, mal abgesehen von der journalistischen Fotografie, die aber eher unter "Bildjournalist" fällt, gibt es doch nur 2 Arten der gewerblichen Fotografie. Hatte dann doch recht.
Zum 2. und 3. Punkt:
Mir wurde es damals so von der Handwerkskammer erzählt. Daher muss da ja schon etwas dran sein.
Ist auch egal. Ich bin in der Handwerkskammer. Das reicht mir.
THX
Also gibt es doch, mal abgesehen von der journalistischen Fotografie, die aber eher unter "Bildjournalist" fällt, gibt es doch nur 2 Arten der gewerblichen Fotografie. Hatte dann doch recht.
Zum 2. und 3. Punkt:
Mir wurde es damals so von der Handwerkskammer erzählt. Daher muss da ja schon etwas dran sein.
Ist auch egal. Ich bin in der Handwerkskammer. Das reicht mir.
THX
17.09.13, 08:02
Beitrag 13 von 45
Zitat: Dennis Häbel 17.09.13, 07:52Zum zitierten Beitrag
Nein, ein Pressefotograf ist kein Künstler und kein Handwerker und er fällt unter Pressefotografie.
Und dann gibt es noch die Agenturfotografen, die dann über Agenturplattformen Nutzungsrechte an Fotos verkaufen, das sind dann auch keine Handwerke und auch keine Künstler. So simpel ist das nicht, dass man da zwei Schubladen aufstellen kann und alles mit aller Gewalt da reinpressen kann.
Zitat: Dennis Häbel 17.09.13, 07:52Zum zitierten Beitrag
Wenn man solche Aussagen unkritisch einfach so glaubt, dann mag das so sein. Wenn man sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigt, dann wird man feststellen, dass es selten Sinn macht sich nur bei einer Organisation zu erkundigen, die ein monetäres Interesse daran hat, dass man ihrer Version der Darstellung glaubt ;)
Nein, ein Pressefotograf ist kein Künstler und kein Handwerker und er fällt unter Pressefotografie.
Und dann gibt es noch die Agenturfotografen, die dann über Agenturplattformen Nutzungsrechte an Fotos verkaufen, das sind dann auch keine Handwerke und auch keine Künstler. So simpel ist das nicht, dass man da zwei Schubladen aufstellen kann und alles mit aller Gewalt da reinpressen kann.
Zitat: Dennis Häbel 17.09.13, 07:52Zum zitierten Beitrag
Wenn man solche Aussagen unkritisch einfach so glaubt, dann mag das so sein. Wenn man sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigt, dann wird man feststellen, dass es selten Sinn macht sich nur bei einer Organisation zu erkundigen, die ein monetäres Interesse daran hat, dass man ihrer Version der Darstellung glaubt ;)
Es gibt keine Künstlerfotografen und gewerbliche Fotografen. Es gibt nur die freien Fotografen oder die gewerblichen Fotografen. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob man als Freiberufler (darunter fallen auch die Künstler) oder als gewerblicher Fotograf eingestuft wird. Man muss das Finanzamt davon überzeugen was man macht. Für die Künstlerkasse gibt es ganz klare Voraussetzungen. Und nein, es reicht nicht sich nur Künstler zu nennen oder freier Fotograf zu sein.
20.09.13, 19:34
Beitrag 15 von 45
Zitat: Dino Pawlak Photographie 29.08.13, 06:19Zum zitierten Beitrag
Die 48€ im Jahr bringen doch wirklich niemanden um.
Die 48€ im Jahr bringen doch wirklich niemanden um.





