Hamburg Blue port
Hi,
habe heute einen Hinweis eines fc members erhalten, daß eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen des Hamburg Blue port untersagt werden?
Auf welcher Grundlage sollte dies denn bitteschön verboten sein?
Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, daß dies stimmen kann???
habe heute einen Hinweis eines fc members erhalten, daß eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen des Hamburg Blue port untersagt werden?
Auf welcher Grundlage sollte dies denn bitteschön verboten sein?
Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, daß dies stimmen kann???
Geistiges Eigentum des Künstlers. Da die Lichtinstallation nicht dauerhaft war, greift die Panoramafreiheit nicht...
LG
Michael
LG
Michael
Wie bitte? Dann hänge ich demnächst auch eine Lichterkette an den Balkon und überziehe Jeden mit Klagen, wer es wagt dies zu fotografieren und diese einmalige künstlerische Darbietung zur Weihnachtszeit zu vermarkten...;-)
Nachricht bearbeitet (19:56)
Nachricht bearbeitet (19:56)
14.01.11, 21:00
Beitrag 4 von 12
Damit muß man leben, es ist wie mit dem Reichstag, also alle FC-Einkaufswagen einstampfen :-)
Nachricht bearbeitet (21:21)
Nachricht bearbeitet (21:21)
Mike HH schrieb:
Zitat:
Dann fotografier und vermarkte doch einfach ein Bild von deinem beleuchteten Balkon wenn die Schaffenshöhe so gut vergleichbar ist. Bei Vergleichbarkeit müssten die Verkaufschacen ja âhnlich gut sein und dir entgeht nichts.
Viel Erfolg bei der Vermarktung deiner Lichtinstallation.
Lg soeren
Zitat:
Dann fotografier und vermarkte doch einfach ein Bild von deinem beleuchteten Balkon wenn die Schaffenshöhe so gut vergleichbar ist. Bei Vergleichbarkeit müssten die Verkaufschacen ja âhnlich gut sein und dir entgeht nichts.
Viel Erfolg bei der Vermarktung deiner Lichtinstallation.
Lg soeren
Mike HH schrieb:
Zitat:
Einfach eine Standard-Lichterkette vom Aldi aufhängen dürfte vermutlich nicht reichen.
Wenn jedoch in der Lichtinstallation so viel Eigenleistung erkennbar ist, das von einer hinreichenden Schöpfungshöhe die Rede sein kann, dürftest Du höchstwahrscheinlich damit durchkommen.
Du musst einfach glaubhaft machen, ein Lichtinstallationskünstler zu sein.
Zitat:
Einfach eine Standard-Lichterkette vom Aldi aufhängen dürfte vermutlich nicht reichen.
Wenn jedoch in der Lichtinstallation so viel Eigenleistung erkennbar ist, das von einer hinreichenden Schöpfungshöhe die Rede sein kann, dürftest Du höchstwahrscheinlich damit durchkommen.
Du musst einfach glaubhaft machen, ein Lichtinstallationskünstler zu sein.
Nee, nee...also ich werde dann schon verschiedene Lichterketten gaaaaaanz unverwechselbar aufhängen. Die ganze Stadt wird darüber sprechen...;-)
Mike HH schrieb:
Zitat:
Wenn es Dir damit gelingt, die notwendige Schöpfungshöhe, oder wie das heißt, darzustellen und gerichtswirksam nachzuweisen, dann könntest Du das machen.
Sei bitte nicht zu optimistisch.
Zitat:
Wenn es Dir damit gelingt, die notwendige Schöpfungshöhe, oder wie das heißt, darzustellen und gerichtswirksam nachzuweisen, dann könntest Du das machen.
Sei bitte nicht zu optimistisch.
ich frage mich allerdings wie es aussieht, wenn jetzt noch ein Schiff mit der blauen Beleuchtung im Hafen unterwegs ist. Es gibt ein Schiff, welches im Hafen am Blueport teilgenommen hat und die blaue Beleuchtung nicht abgebaut hat und jetzt immer noch mit der blauen Lichtern im Hafen unterwegs ist. Zählt diesen dann immer noch unter "nicht dauerhaft" - eine Grauzone, wo man es nicht genau sagen kann?
Oder ist ein einzelnes Schiff (was blau beleuchtet ist) überhaupt ein Kunstwerk? Kann man dieses Schiff mit dem Kunstwerk von Michael Batz in Verbindung bringen?
@Mike HH,
du kannst aber bei Michael Batz nachfragen, ob du die Freigabe für ein oder das andere Bild bekommst.
Einer aus der FC hat die Freigabe zum Verkauf bekommen, andere haben die Freigabe nicht bekommen.
Oder ist ein einzelnes Schiff (was blau beleuchtet ist) überhaupt ein Kunstwerk? Kann man dieses Schiff mit dem Kunstwerk von Michael Batz in Verbindung bringen?
@Mike HH,
du kannst aber bei Michael Batz nachfragen, ob du die Freigabe für ein oder das andere Bild bekommst.
Einer aus der FC hat die Freigabe zum Verkauf bekommen, andere haben die Freigabe nicht bekommen.
dann die die beleuchtung auf dem schiff bleibend angebracht, was ist dein problem. schienenfahrzeuge elgten im sinne der panoramafreiheit auch als bleiben, auch wenn sie auf den schienen fahren
Wie sieht es mit der Veröffentlichung von Fotos vom Blue Port hier in der fc aus? Muss das auch vom Künstler genehmigt werden?
Zitat: Heiko Vatterott 11.09.19, 12:28Zum zitierten Beitrag
Warum eine alte Diskussion wiederbeleben, wenn zu diesem Thema nebenan eine aktuelle läuft?
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... t---436684
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