Gewerbenameldung

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
MicroCuts MicroCuts Beitrag 1 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hi, hoffe bin hier richtig.

Ich möchte mich als Fotograf nebenberuflich selbstständig machen. Hab schon mit meinem Steuerberater gesprochen und alles geklärt. Jetzt mache ich gerade die Gewerbeanmeldung online fertig aber da habe ich paar Fragen und vielleicht habt ihr das selber dort schon gemacht und könnt mir helfen.

1. Ich muss ja eine genau Tätigkeitsbeschreibung angeben. Wie genau?
Also wenn ich Auftragsfotografie, Stockfotografie und Bildbearbeitung hinschreibe reicht das?

2. Fällt das alles unter die Rubrik Handwerk oder wegen Stockfotografie auch Handel?

3. Sollte ich meinem Unternehmen einen Namen geben? Ich bin ja alleine. Und nein ich habe kein Studio ich arbeite von zu hause oder miete mir Locations

4. muss ich email und homepage angeben. was wenn ich noch keine homepage habe? sollte ich die zuerst machen oder sind die angaben dort erstmal zu vernachlässigen

das wars erstmal glaube ich ;)
T ST T ST Beitrag 2 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Eine verlässliche Auskunft wird dir sicher nur der Steuerberater, das Gewerbeamt oder ggf. Handwerkskammer/Berufsgenossenschaft geben können. Mit etwas Menschenverstand und grundlegendem Wissen sage ich mal Folgendes (ohne Garantie natürlich):
1. Sollte ausreichen, aber formuliere das als ganze deutsche Sätze und nicht in Stichpunktform.
2. Je nachdem wo du den Schwerpunkt erwartest.
3. Soweit ich weiß, geht gewerbliche Tätigkeit nicht ohne Firmenname, der auch die Art der Tätigkeit erkennbar enthalten muss.
4. E-Mail als heute gängiger Kommunikationsweg wirst du sicher haben. Ob eine Homepage Pflicht ist, kannst du sicher nachfragen, siehe oben genannte.

Ansonsten reich deinen Antrag einfach ein und schau was passiert. Wenn etwas nicht stimmt oder was fehlt, wirst du ja in irgendeiner Form eine Rückmeldung bekommen.

Grüße Thomas
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
1. Das wird gehen. Aber warum schränkst Du das so sehr ein? Weshalb nicht einfach nur "Fotografie"? (Gut möglich, dass Du Gründe dafür hast. Daher die Frage.)
2. Das was überwiegt. Wenn Du nur Stock machst, dann ist es allerdings nicht mal ein Gewerbe sondern ein freier Beruf.
3. Nein. Außer Du gründest eine Firma, also z.B. eine GmbH. Ich meine aber, Ein-Personen-Gesellschaften müssten immer den Namen der Person haben. Diese Information ist aber auch sehr alt und ich bin mir unsicher, ob das immer noch so gilt.
4. Du musst nichts davon haben, um ein Gewerbe zubetreiben. Es ist allerdings ungewöhnlich, weder das eine noch das andere zu haben. Wir haben 2023, nicht 1993.
sonnje sonnje Beitrag 4 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
oh man ... Das ist eine ein bisschen verflixte Sache mit der Gewerbeanmeldung und es kursieren sehr viele falsche Informationen, die einen da ziemlich reinreiten können. Auswendig weiß ich das aber auch nicht und hier seltsamerweise auch keiner.

Zitat: MicroCuts 24.07.23, 08:45Zum zitierten Beitrag1. Ich muss ja eine genau Tätigkeitsbeschreibung angeben. Wie genau?
Also wenn ich Auftragsfotografie, Stockfotografie und Bildbearbeitung hinschreibe reicht das?

Das ist genau der Haken. Es ist zu unterscheiden zwischen Auftragsfotografie und Stockfotografie / Bildbearbeitung. "Auftragsfotografie" ist der "echte" Fotograf fürs Finanzamt und Gewerbeamt. Da müssen dann auch Gebühren bezahlt werden. Stockfotografie / Bildbearbeitung kann davon ausgelagert werden, da es egal ist wer der Fotograf ist, weil es dabei im Grunde nicht ums Fotografieren geht, sondern um Verkauf und Bearbeitung. Insofern mit der Bearbeitung tatsächlich Geld verdient wird, dann diese Angabe:
Verkauf und Bearbeitung von Fotos

Zitat: MicroCuts 24.07.23, 08:45Zum zitierten Beitrag2. Fällt das alles unter die Rubrik Handwerk oder wegen Stockfotografie auch Handel?

Das wäre dann die Unterscheidung.

Zitat: MicroCuts 24.07.23, 08:45Zum zitierten Beitrag3. Sollte ich meinem Unternehmen einen Namen geben? Ich bin ja alleine. Und nein ich habe kein Studio ich arbeite von zu hause oder miete mir Locations

Muss nicht. Der Realname genügt.
Auch die Verführung, eine tatsächliche Firma zu gründen (KG, GmbH, etc.) widerstehen (kein Häkchen), falls diese nicht ausdrücklich gewünscht ist.

Zitat: MicroCuts 24.07.23, 08:45Zum zitierten Beitrag4. muss ich email und homepage angeben. was wenn ich noch keine homepage habe? sollte ich die zuerst machen oder sind die angaben dort erstmal zu vernachlässigen
Das ist irrelevant.

Sehr viele, die Fotografieren und ihre Fotos auch verkaufen, geraten in diesen Konflikt. Durch die sehr vielen falschen Infos verheddern sich da viele oder machen aus Angst keine Gewerbeanmeldung. Solange nicht für Geld fotografiert wird (Auftragsfotografie), ist es laut Gewerbe- und Finanzamt kein "Fotograf". Das Verkaufen der Fotos ist es kein "Fotograf". Die eigene Foto-Website ist "Marketing" zum Verkauf der Fotos. Auch Affiliate auf der eigenen Foto-Website ist kein "Fotograf", sondern Affiliate.

Alles außer "Fotograf" ist bei der Gewerbeanmeldung unbedenklich, wenn es nicht tatsächlich nach Steuergesetz "Fotograf" ist.

Disclaimer: nur ein Hinweis, keine Rechtsberatung.
Gundula Ida Gäntgen Gundula Ida Gäntgen   Beitrag 5 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich habe gerade mal auf meinen Gewerbeschein geschaut. Da steht nur Fotografenhandwerk. Ich habe in meinem Heim ein kleines Studio für Pass- und Porträtaufnahmen. Den Schein habe ich 2018 mit der freundlichen Dame im Rathaus ausgefüllt. Ich wohne auf einem Dorf, und da geht so etwas noch.
Ich bin nur in der Handwerkskammer, obwohl ich natürlich auch mal meine Landschaftsbilder und Kalender verkaufe. Bis jetzt hat das gereicht. Hauptsache, das Finanzamt bekommt meine Steuererklärung.
Übrigens habe ich ein Kleingewerbe.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 7
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Gundula Ida Gäntgen 26.11.23, 15:17Zum zitierten BeitragÜbrigens habe ich ein Kleingewerbe.

So etwas gibt es nicht. Du machst bezüglich der Umsatzsteuer von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Gundula Ida Gäntgen Gundula Ida Gäntgen   Beitrag 7 von 7
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Hermann Klecker 04.12.23, 23:23Zum zitierten BeitragZitat: Gundula Ida Gäntgen 26.11.23, 15:17Zum zitierten BeitragÜbrigens habe ich ein Kleingewerbe.

So etwas gibt es nicht. Du machst bezüglich der Umsatzsteuer von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.


Sorry: Hab nochmal nachgeschaut. Nebengewerbe ist angekreuzt.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben