Gewerbe anmelden?

<12>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Heidebrunnen Heidebrunnen Beitrag 1 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo ihr Lieben,
ich habe jetzt schon einige Beiträge durchgelesen, wollte euch aber dann doch nochmal meinen speziellen Fall schildern. Wäre super lieb, wenn mir jemand helfen würde. :)

Knipsen tue ich eigentlich schon immer und seit circa 3 Jahren habe ich hobbymäßig mit "richtigem" Fotografieren (Hundefotografie) begonnen. Angefangen mit meinen eigenen Hunden, dann das Training auf meinem Hundeplatz und dann Hunden von Bekannten. Mittlerweile habe ich eine Seite auf Facebook und eine Homepage, auf der ich meine Fotos zeige. :)
Im letzten halben Jahr bekomme ich auch Anfragen von Fremden und weiß nicht so ganz, wie ich damit umgehen soll.

Mir ist klar, dass ich ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich versuchen will "richtig groß" zu fotografieren. Allerdings möchte ich das gar nicht.
Ich hätte vielleicht 5 Shootings im Jahr und würde eventuell 100 Euro einnehmen. Müsste ich dazu etwas anmelden oder reicht es, das irgendwo anzugeben?
Ich weiß nicht, ob die Info wichtig ist, aber ich bin Studentin und habe keinen Nebenjob.

Im Voraus schonmal vielen, lieben Dank für eure Antworten. :)

Liebe Grüße
Anni
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 16
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Dafür brauchst Du nichts anzumelden und angeben mußt Du auch nichts. Erst ab 411€ pro Jahr.

Du bist ja im normalen Leben ganz normal angestellt, nehme ich an?
xxx xxx Beitrag 3 von 16
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Studenten sind wohl bei Ihrer Hochschule/Uni angestellt, oder so ähnlich....

Ich denke, dass Du hier fündig wirst:
https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/ ... chein.html

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 16
2 x bedankt
Beitrag verlinken
Wenn er keinen nicht-selbstständigen (Neben-)Verdienst hat, dann zieht diese 410€ Obergrenze nicht.
Fabian Sonnenberg Fabian Sonnenberg Beitrag 5 von 16
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Sobald es sich um nicht-einmalige Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit handelt, ist eine Gewerbeanmeldung leider vom Gesetz vorgeschrieben. Wenn du also vor hast, eine Dienstleistung gegen Geld anzubieten, beabsichtigst du nicht-einmalige Einnahmen und musst dafür ein Gewerbe anmelden. Bei deinem zu erwartenden Umsatz fällt keine Gewerbesteuer an. Du kannst dich dann auch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerbefreien, jedoch spart einem das in keinsterweise Papierkram.

Ob sich der Aufwand und das Risiko für 5 Shootings im Jahr lohnt, ist jedoch fraglich. Ich habe von Leuten gehört, die in ähnlichen Situationen ihre Homepage so gestaltet hätten, dass es nicht nach einer gewerblichen Dienstleistung aussieht und das Bar-Geld, dass sie dann bekommen, einfach entweder als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit angegeben hätten oder gar nicht angegeben hätten.
Von letzteren muss ich dir jedoch aufjedenfall abraten, da es eine Straftat ist, die Finanzierung von Kriegsmaterial durch Steuerhinterziehung zu gefährden - auch wenn es in diesen winzigen Verhältnissen bei Bar-Zahlung niemals jemandem auffällt.
Heidebrunnen Heidebrunnen Beitrag 6 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Danke für eure Antworten. :)
Ich werde mich nun mal mit meiner Handwerkskammer in Verbindung setzten und nach der Höhe des Beitrages fragen. Die Gewerbeanmeldung wäre natürlich kein Problem, sind ja nur ein paar Euro.
Sollte der Beitrag doch (wie zu erwarten) recht hoch sein, muss ich meinen Plan erstmal auf Eis legen, da ich im Moment keine Zeit habe, meine Fotografie zu erweitern und es sich dann für diese geringe Anzahl an Shootings, die ich zeitlich annehmen könnte, nicht lohnt.

Nochmals vielen Dank für eure Antworten.
Y0schi89 Y0schi89 Beitrag 7 von 16
2 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich gebe da auch nochmal meinen Senf aus der steuerlichen Sicht dazu :

jegliche Einnahme aus einer selbstständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen, ob nachher Steuern erhoben werden ist eine ganz andere Baustelle.
Tust du das nicht ist es schlicht und ergreifend "Schwarzarbeit" und kann Konsequenzen für dich bedeuten.

Selbstständig bist du in dem Moment , wo du einer Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehst --> Aufträge von Fremden annehmen, Werbung machen etc.

Das Anmelden tut überhaupt nicht weh, gibt im Internet einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den füllst du aus und schickst ihn an dein Wohnsitzfinanzamt.
In manchen Bundesländern kriegt das Finanzamt aber auch direkt eine Kopie der Gewerbeanmeldung vom Amt und schreibt an, würde ich mich aber nicht drauf verlassen.

Wenn du nebenher eine nichtselbständige Arbeit hast (Job) werden die Einkünfte aus selbst./freib.Tätigkeit bis 410 € im Kalenderjahr nicht berücksichtigt und darüber auch erst gestaffelt angesetzt.
Das ist die Einkommensteuer.

Bei der Umsatzsteuer gilt eine Freigrenze von 17.500 €, die sogenannte Kleinunternehmerregelung ( guck hierzu mal §19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz), das bedeutet, dass du in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darfst und umgekehrt auch keine Vorsteuer als Betriebsausgabe geltend machen darfst.
Hier entfällt also bis zu der Grenze auch eine Umsatzsteuererklärung, lediglich alle 3 Jahre wird mal nachgefragt ob du nicht doch über die Grenze gekommen bist.

Gewerbesteuer gibt es auch eine Freigrenze , ich glaube du brauchst einen Gewinn (!) von knapp 12.000 €, da kommt man mit Hobby meistens gar nicht erst hin :)
Heidebrunnen Heidebrunnen Beitrag 8 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Dankeschön. :) Wie schon gesagt, wäre die Gewerbeanmeldung kein Problem. Die HWK allerdings schon. :D
Mal schauen, wie es weiter geht. :)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Gewerbeschein ein Klacks. Berufsgenossenschaft, diverse Kammern , Versicherungen etc.
Ich würde erst mal ein Jahr abwarten wie sich das entwickelt
HS-Photo HS-Photo Beitrag 10 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
schau auch hier mal rein:
http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... g---415357
paulharris paulharris Beitrag 11 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Informiere Dich auch, ob Du Deine Tätigkeit dem Bafög-Amt, der Krankenkasse (sofern Bemessung als Student) und der Kindergeldkasse mitteilen mußt.

PaulHarris
Pfoten-Linse Pfoten-Linse Beitrag 12 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Also. Y0schi89 hat ja schon ein paar Dinge aus steuerlicher Sicht geschildert... ABER da ist einiges nicht ganz richtig... fangen wir vorne an... Bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmergrenze, 17.500 Eur, die sich auf den Umsatz bezieht. Bis zu der Höhe kannst du dich entscheiden, ob du gerne umsatzsteuerpflichtig sein möchtest oder nicht. Wenn du dich dafür entscheidest bist du in deiner Entscheidung 5 Jahre gefangen. Wenn du dich dagegen entscheidest darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen und im Gegenzug auch keine Vorsteher beim Finanzamt wiederholen, aber Betriebsausgabe ist die Vorsteher die du zum Beispiel für eine neue Kamera bezahlst aber trotzdem. Auch musst du auch als Kleinunternehmergrenze jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Da gibt es auf der ersten Seite eine Zeile in der Umsätze als Kleinunternehmergrenze einzutragen sind. Mehr ist das nicht, aber die Nichtabgabe der Erklärung ist im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung.

Bei der Gewerbesteuer gibt es eine Gewinnfreigrenze von 24.500 Eur Gewinn. Trotzdem musst du auch bei weniger Gewinn die Gewerbesteuererklärung jedes Jahr abgeben. Bei weniger Gewinn bekommst du halt einen Steuerbescheid in dem din Steuer mit 0 ausgewiesen wird.

Nun aber mal was anderes... Nur weil du für deine Leistung bezahlt wirst heißt das noch lange nicht dass du ein Gewerbe hast. Du könntest auch Freiberufler sein. Das musst du dann beim Gewerbebetrieb nicht anmelden sondern nur mit dem Fragebogen beim Finanzamt bekannt geben... Und dann hast du schon mal kein Problem mit Gewerbesteuer. Freiberuflich bist du dann, wenn du in der Hauptsache deiner Fotografie künstlerisch tätig bist. Das heißt du machst die Fotos und gibst deinen Kunden die als Datenträger oder Download. Drucken und bestellen können deine Kunden die dann selber... Dann handelst du nicht mit Waren sondern mit deiner eigenen schöpferischen künstlerischen Leistung und bist daher kein Gewerbetreibender.

Hinsichtlich der Krankenkasse ist es so, das es eine Hinzuverdienstgrenze gibt. Auf der sicheren Seite bist du wenn du deine KK einfach informierst und dann werden die sich melden.

In Bezug auf die BG kann ich dir sagen dass die sich nur melden wenn du Angestellte einstellst. Ohne Angestellte keine BG.

Die Handwerkskammer musst du einfach mal fragen wie die dazu stehen.

Was aber auf jeden Fall wichtig ist, sind vernünftige stichhaltige Verträge zwischen dir und deinen Kunden damit da alles glatt läuft. Nicht das nachher deine Fotos bei Wettbewerben unter anderem Namen auftauchenden du sie Fotos wegen fehlenden Veröffentlichungsprechen selber nicht Zeugen darfst.

Und eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr zu empfehlen damit du im Schadensfall nicht selber zahlen musst. Stell vor bei net Shooting kippt das Stativ um und beschädigt ein Auto. Deine private Haftpflicht wird nicht zahlen und dann zahlst du aus eigener Tasche...

Wenn du noch weitere Fragen hast immer raus damit...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 16
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich zitiere noch mal die Anni, also den TO:

Zitat: Heidebrunnen 26.01.16, 11:51Zum zitierten BeitragIch hätte vielleicht 5 Shootings im Jahr und würde eventuell 100 Euro einnehmen. Müsste ich dazu etwas anmelden oder reicht es, das irgendwo anzugeben?


Könnt Ihr bitte alle Eure Antworten noch einmal gegen dieses nicht unwichtige Detail aus der Ausgangsfrage prüfen und über die Relevanz Eurer Antworten neu entscheiden?


*Kopfschüttel*
David Miner David Miner Beitrag 14 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: xxx 27.01.16, 09:49Zum zitierten BeitragStudenten sind wohl bei Ihrer Hochschule/Uni angestellt, oder so ähnlich....
Ich denke, dass Du hier fündig wirst:
https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/ ... chein.html https://www.achieveessays.com
LG Falko


Ich war im Rahmen eines akademischen Programms am College beschäftigt. Ich arbeite mit der lokalen Presse und dem Autorenteam der Universität zusammen. Wir erstellen viele Forschungsprojekte.
T ST T ST Beitrag 15 von 16
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Heidebrunnen 26.01.16, 11:51Zum zitierten BeitragIch hätte vielleicht 5 Shootings im Jahr


Da kann man kaum von einer regelmäßigen Tätigkeit mit ernsthafter Absicht der Gewinnerzielung ausgehen. Eher im Gegenteil, wenn man mit diesem "Geschäftsmodell" Einnahmen und Ausgaben aufstellt und dem Finanzamt meldet, wird man schnell abgewiesen, dass man sich sein Hobbie nicht auf diese Weise finanzieren kann.
Auch wenn es bei 5 Aufträgen zu 500€ Einnahmen kommen sollte, wird das nicht reichen. Und selbst wenn man die Kosten für die Anschaffung der Ausrüstung nicht als Ausgabe erfasst, bleibt nach Abzug von Fahrt- und Druckkosten und sonstigem Kleinkram nichts übrig. Deine "Auftraggeber" erstatten dir lediglich den dir entstandenen Aufwand in Form einer Pauschale.

Grüße Thomas
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben