Fotos von maskierten Leuten veröffentlichen ?
22.05.20, 11:13
Beitrag 1 von 6
Hallo an alle,
ich frage mich, ob es juristisch ok ist, Fotografien von Leuten mit "Corona-Maske" (gemacht im öffentlichen Raum, zufällig auf der Straße, am Bahnhof usw.) zu veröffentlichen. Bin keine Journalistin, würde aber sehr gern eine Street-Photography-Serie mit solchen "Zeitzeugnissen" erstellen.
Mich interessiert dieses Sujet sehr, aber ich bin natürlich extrem unsicher, ob ich diese Fotos in meinem Profil z.Bsp. hier bei FC zeigen dürfte. Die Leute sind ja durch die aktuelle Maskierungssituation praktisch unkenntlich, auch von vorne. Früher hätte es geheissen, man verstösst gegen das Vermummungsverbot. Ich habe im Netz nur Rechtsratschläge gefunden, die sich auf klar erkennbare Personen/Gesichter beziehen....von maskiert ist da nie die Rede.
Ich freue mich über Ratschläge zu dieser Problematik, vielen Dank vorab.
ich frage mich, ob es juristisch ok ist, Fotografien von Leuten mit "Corona-Maske" (gemacht im öffentlichen Raum, zufällig auf der Straße, am Bahnhof usw.) zu veröffentlichen. Bin keine Journalistin, würde aber sehr gern eine Street-Photography-Serie mit solchen "Zeitzeugnissen" erstellen.
Mich interessiert dieses Sujet sehr, aber ich bin natürlich extrem unsicher, ob ich diese Fotos in meinem Profil z.Bsp. hier bei FC zeigen dürfte. Die Leute sind ja durch die aktuelle Maskierungssituation praktisch unkenntlich, auch von vorne. Früher hätte es geheissen, man verstösst gegen das Vermummungsverbot. Ich habe im Netz nur Rechtsratschläge gefunden, die sich auf klar erkennbare Personen/Gesichter beziehen....von maskiert ist da nie die Rede.
Ich freue mich über Ratschläge zu dieser Problematik, vielen Dank vorab.
Schau mal hier. ca. Beitrag Nummer 39
https://www.fotocommunity.de/forum/foto ... l#p6609692
https://www.fotocommunity.de/forum/foto ... l#p6609692
Die Leute sind auch mit Maske erkennbar. Die Maske ändert also nichts.
24.05.20, 23:26
Beitrag 4 von 6
Lass dir nicht Angst machen. Fotografiere mit Überlegung. Keine Einzelpersonen. Nicht vor Pfandleihen, Bordellen, Spielkasinos und ähnlichen kompromittierenden Einrichtungen.
Dort wo sowieso viele Menschen in der Öffentlichkeit sich gegenseitig sehen. Sieh zu, dass du keine Jurastudenten und A...r fotografierst.
Der Barbier dem ich vor dem Schaufenster die Kamera zeigte, winkte mich freundlich ran (Kamera auf die Scheibe drücken, so bekommst du keine Spiegelungen).
Andere Fotografen haben ihr Leben für seltene Fotos von Vögeln auf Klippen oder Einfahrten von U-Bahnen verloren.
Espen Eichenhöfer, der verklagt wurde, hat mit Crowdfoundig 18.000€ für seinen Prozess gesammelt. Fotografen mit Rückgrat, die die Streetfotografie nicht totgetrampelt wissen wollten ,haben gespendet.
Was wäre es für ein Irrsinn, wenn wir später Fotodokumente über die Corona-Krise hätten, die nur mit Modelrelease entstanden.
Nicht die Leisetreter bewegen die Welt vorwärts.
Dort wo sowieso viele Menschen in der Öffentlichkeit sich gegenseitig sehen. Sieh zu, dass du keine Jurastudenten und A...r fotografierst.
Der Barbier dem ich vor dem Schaufenster die Kamera zeigte, winkte mich freundlich ran (Kamera auf die Scheibe drücken, so bekommst du keine Spiegelungen).
Andere Fotografen haben ihr Leben für seltene Fotos von Vögeln auf Klippen oder Einfahrten von U-Bahnen verloren.
Espen Eichenhöfer, der verklagt wurde, hat mit Crowdfoundig 18.000€ für seinen Prozess gesammelt. Fotografen mit Rückgrat, die die Streetfotografie nicht totgetrampelt wissen wollten ,haben gespendet.
Was wäre es für ein Irrsinn, wenn wir später Fotodokumente über die Corona-Krise hätten, die nur mit Modelrelease entstanden.
Nicht die Leisetreter bewegen die Welt vorwärts.
Laß Dir keine Angst machen. Es gibt kein Gesetz, dass die Fotos von Menschen gerade vor Pfandleihen, Bordellen oder Spielkasinos kritischer erscheinen ließe, als vor Kirchen, Parteizentralen oder der Bill & Melinda Gates Stiftung.
Barbierläden sind da kritischer. Da könnte schon das Foto nach 201a StGB strafbewehrt sein.
Barbierläden sind da kritischer. Da könnte schon das Foto nach 201a StGB strafbewehrt sein.
27.05.20, 13:47
Beitrag 6 von 6
Zitat: Hermann Klecker 25.05.20, 03:11Zum zitierten Beitrag
Ich wage zu behaupten, dass es im Fall Eichhöfer nicht zu einer Klage gekommen wäre, wenn nicht im Hintergrund eine Pfandleihe zu sehen gewesen wäre.
Egal:
"Im Fall des Berliner Fotografen Eichhöfer habe das Berliner Gericht die Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit ausreichend berücksichtigt. Es habe passend erkannt, dass der Wirkbereich nicht von vornherein auf Galerien, Museen oder ähnliche räumlich begrenzte Ausstellungsorte zu beschränken sei. Vielmehr habe sich die besondere Persönlichkeitsverletzung der Klägerin durch die hervorgehobene Präsentation auf einer großformatigen Stelltafel an einer der verkehrsreichsten Straßen einer Millionenstadt ergeben."
https://www.rechtambild.de/2018/04/bund ... stform-an/
https://www.vice.com/de/article/xdkawj/ ... tkreuz-881
Ich wage zu behaupten, dass es im Fall Eichhöfer nicht zu einer Klage gekommen wäre, wenn nicht im Hintergrund eine Pfandleihe zu sehen gewesen wäre.
Egal:
"Im Fall des Berliner Fotografen Eichhöfer habe das Berliner Gericht die Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit ausreichend berücksichtigt. Es habe passend erkannt, dass der Wirkbereich nicht von vornherein auf Galerien, Museen oder ähnliche räumlich begrenzte Ausstellungsorte zu beschränken sei. Vielmehr habe sich die besondere Persönlichkeitsverletzung der Klägerin durch die hervorgehobene Präsentation auf einer großformatigen Stelltafel an einer der verkehrsreichsten Straßen einer Millionenstadt ergeben."
https://www.rechtambild.de/2018/04/bund ... stform-an/
https://www.vice.com/de/article/xdkawj/ ... tkreuz-881