Fotos für Arbeitgeber, Urheberrecht
03.06.19, 09:54
Beitrag 1 von 9
Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine Frage zu rechtlichen Dingen.
Kurz zur Situation: Ich habe in den vergangenen Jahren immer mal wieder (freiwillig, nicht zu meinen Aufgaben gehörend, teils außerhalb der Arbeitszeit) ein paar Fotos für meinen Arbeitgeber gemacht, die ich dem Unternehmen gegeben habe, sodass er sie zu verschiedenen Zwecken nutzen kann, u.a. auf seiner Homepage. Es gibt keinen Nutzungsvertrag bezüglich dieser Fotos. Ich bin einfach nur der Urheber. Nun haben wir uns etwas unsanft voneinander getrennt und ich möchte erwirken, dass meine Fotos von der Homepage etc. verschwinden.
Habe ich eine einigermaßen große Chance, dies durchzusetzen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen diesbezüglich?
VG Frank
heute habe ich mal eine Frage zu rechtlichen Dingen.
Kurz zur Situation: Ich habe in den vergangenen Jahren immer mal wieder (freiwillig, nicht zu meinen Aufgaben gehörend, teils außerhalb der Arbeitszeit) ein paar Fotos für meinen Arbeitgeber gemacht, die ich dem Unternehmen gegeben habe, sodass er sie zu verschiedenen Zwecken nutzen kann, u.a. auf seiner Homepage. Es gibt keinen Nutzungsvertrag bezüglich dieser Fotos. Ich bin einfach nur der Urheber. Nun haben wir uns etwas unsanft voneinander getrennt und ich möchte erwirken, dass meine Fotos von der Homepage etc. verschwinden.
Habe ich eine einigermaßen große Chance, dies durchzusetzen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen diesbezüglich?
VG Frank
Zitat: FBothe 03.06.19, 09:54Zum zitierten Beitrag
Es gibt einen, nur nicht schriftlich fixiert. du hast dem Unternehmen die Nutzungsrechte für die Verwendung gegebene welche unter diese Formulierung von dir fallen "die ich dem Unternehmen gegeben habe, sodass er sie zu verschiedenen Zwecken nutzen kann "
==>googlem al nach "Zweckübertragungslehre" (Zweckbestimmungsregel) zu §31 UrhG
Widerrufst du nun diese Nutzungsrechte machst du dich u.U. Schadensersatzpfichtig da "unsanfte Trennung" imho meist nicht unter die Regelungen fallen mit den man Nutzungsrechte widerrufen kann. (z.B. gewandelter Überzeugung (§42 UrhG))
Mein Rat:
Schwamm drüber. Das Fass aufzumachen lohnt sich nicht. Die Hürden unter denen ein eingeräumtes Nutzungsrecht ohne Kosten für einen selbst zurückgenommen werden kann, sind sehr hoch.
Letztendlich verlieren dort immer beide Parteien (da es ein erheblichger Graubereich ist wo Wort gegen Wort steht).
Insbesondere wenn noch dazu kommt das ein Teil der Fotos u.U. während der regulären Arbeitszeit gemacht wurden. Dann gelten u.U. noch mal andere Dinge die es noch mal erschweren das Nutzungsrecht zurückzunehmen.
Es gibt einen, nur nicht schriftlich fixiert. du hast dem Unternehmen die Nutzungsrechte für die Verwendung gegebene welche unter diese Formulierung von dir fallen "die ich dem Unternehmen gegeben habe, sodass er sie zu verschiedenen Zwecken nutzen kann "
==>googlem al nach "Zweckübertragungslehre" (Zweckbestimmungsregel) zu §31 UrhG
Widerrufst du nun diese Nutzungsrechte machst du dich u.U. Schadensersatzpfichtig da "unsanfte Trennung" imho meist nicht unter die Regelungen fallen mit den man Nutzungsrechte widerrufen kann. (z.B. gewandelter Überzeugung (§42 UrhG))
Mein Rat:
Schwamm drüber. Das Fass aufzumachen lohnt sich nicht. Die Hürden unter denen ein eingeräumtes Nutzungsrecht ohne Kosten für einen selbst zurückgenommen werden kann, sind sehr hoch.
Letztendlich verlieren dort immer beide Parteien (da es ein erheblichger Graubereich ist wo Wort gegen Wort steht).
Insbesondere wenn noch dazu kommt das ein Teil der Fotos u.U. während der regulären Arbeitszeit gemacht wurden. Dann gelten u.U. noch mal andere Dinge die es noch mal erschweren das Nutzungsrecht zurückzunehmen.
03.06.19, 12:13
Beitrag 3 von 9
Vielen Dank, Sören. VG
Zitat: FBothe 03.06.19, 09:54Zum zitierten Beitrag
Doch, gibt es. Ihr habt nur gemeinsam versäumt, ihn aufzuschreiben. Aber Du dokumentierst mit Deinem Post nicht unwichtige Teile dieses Vergrags.
Zitat:
Ohne zu lügen wohl kaum. Und falls Du Dich für die Lüge entscheidest, dann bete gut und gründlich dafür, daß die Gegenseite diesen Beitrag hier im Forum nie findet.
MIst! Warum nur fällt es mir immer wieder so schwer, mit Dummheit irgendwie höflich umzugehen? Egal. Bisher hab ich Dich für schlau gehalten.
Man kann ja vorhaben, was Du gerade machen möchtest. Ob das nun moralisch einwandfrei sei oder nicht, mag man so oder anders sehen. Du siehst das aus Deiner Position heraus naturgemäß gerade ganz anders als ich. Ist auch OK soweit.
Aber hier in einem eineigermaßen öffentlichen Forum DIESE Frage SO zu stellen, ist, sorry, genau genommen größtmöglich strunzdumm.
Doch, gibt es. Ihr habt nur gemeinsam versäumt, ihn aufzuschreiben. Aber Du dokumentierst mit Deinem Post nicht unwichtige Teile dieses Vergrags.
Zitat:
Ohne zu lügen wohl kaum. Und falls Du Dich für die Lüge entscheidest, dann bete gut und gründlich dafür, daß die Gegenseite diesen Beitrag hier im Forum nie findet.
MIst! Warum nur fällt es mir immer wieder so schwer, mit Dummheit irgendwie höflich umzugehen? Egal. Bisher hab ich Dich für schlau gehalten.
Man kann ja vorhaben, was Du gerade machen möchtest. Ob das nun moralisch einwandfrei sei oder nicht, mag man so oder anders sehen. Du siehst das aus Deiner Position heraus naturgemäß gerade ganz anders als ich. Ist auch OK soweit.
Aber hier in einem eineigermaßen öffentlichen Forum DIESE Frage SO zu stellen, ist, sorry, genau genommen größtmöglich strunzdumm.
04.06.19, 08:17
Beitrag 5 von 9
Zitat: Hermann Klecker 03.06.19, 23:59Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 03.06.19, 09:54Zum zitierten Beitrag
Doch, gibt es. Ihr habt nur gemeinsam versäumt, ihn aufzuschreiben. Aber Du dokumentierst mit Deinem Post nicht unwichtige Teile dieses Vergrags.
[quote:3i6rd7i3]... Nun haben wir uns etwas unsanft voneinander getrennt und ich möchte erwirken, dass meine Fotos von der Homepage etc. verschwinden.
Habe ich eine einigermaßen große Chance, dies durchzusetzen?
Zitat:
Ja, Hermann, da hast du wohl recht. Solche Frage so offen ans schwarze Brett zu nageln, klingt nicht besonders zielführend. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die Gegenseite hier nicht mitliest.
Aber ich werde zumindest im Moment bezüglich der Nutzung meiner Fotos nichts unternehmen. Das ist es mir (noch) nicht wert.
Alles Weitere wird sich zeigen.
VG
Doch, gibt es. Ihr habt nur gemeinsam versäumt, ihn aufzuschreiben. Aber Du dokumentierst mit Deinem Post nicht unwichtige Teile dieses Vergrags.
[quote:3i6rd7i3]... Nun haben wir uns etwas unsanft voneinander getrennt und ich möchte erwirken, dass meine Fotos von der Homepage etc. verschwinden.
Habe ich eine einigermaßen große Chance, dies durchzusetzen?
Zitat:
Ja, Hermann, da hast du wohl recht. Solche Frage so offen ans schwarze Brett zu nageln, klingt nicht besonders zielführend. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die Gegenseite hier nicht mitliest.
Aber ich werde zumindest im Moment bezüglich der Nutzung meiner Fotos nichts unternehmen. Das ist es mir (noch) nicht wert.
Alles Weitere wird sich zeigen.
VG
Zitat: FBothe 04.06.19, 08:17Zum zitierten Beitrag
Du wirst dir da auch weitgehend eine blutige Nase holen.
Google mal etwas nach "Zweckübertragungslehre".
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3% ... gungslehre
Du wirst lediglich auf Nebenkriegsschauplätzen (z.B. Namensnennung) evt. dem Gegenüber einen Vorwurf machen können, jedoch nicht in der Hauptsache den Nutzungsrechten.
Du wirst dir da auch weitgehend eine blutige Nase holen.
Google mal etwas nach "Zweckübertragungslehre".
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3% ... gungslehre
Du wirst lediglich auf Nebenkriegsschauplätzen (z.B. Namensnennung) evt. dem Gegenüber einen Vorwurf machen können, jedoch nicht in der Hauptsache den Nutzungsrechten.
04.06.19, 10:50
Beitrag 7 von 9
Zitat: Sören Spieckermann 04.06.19, 08:51Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 04.06.19, 08:17Zum zitierten Beitrag
Du wirst dir da auch weitgehend eine blutige Nase holen.
Google mal etwas nach "Zweckübertragungslehre".
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3% ... gungslehre
Du wirst lediglich auf Nebenkriegsschauplätzen (z.B. Namensnennung) evt. dem Gegenüber einen Vorwurf machen können, jedoch nicht in der Hauptsache den Nutzungsrechten.
Danke. Ich werde die Sache erst mal auf sich belassen.
Du wirst dir da auch weitgehend eine blutige Nase holen.
Google mal etwas nach "Zweckübertragungslehre".
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3% ... gungslehre
Du wirst lediglich auf Nebenkriegsschauplätzen (z.B. Namensnennung) evt. dem Gegenüber einen Vorwurf machen können, jedoch nicht in der Hauptsache den Nutzungsrechten.
Danke. Ich werde die Sache erst mal auf sich belassen.
Ich glaube, das ist eine gute Entscheidung.
17.09.19, 23:53
Beitrag 9 von 9
Zitat: FBothe 04.06.19, 08:17Zum zitierten Beitrag
das war ich auch mal, als ich hier noch mit klarnamen angemeldet war. da haben mir einige beiträge richtigen dienstärger bereitet. darauf hin habe ich den mitgliedsnamen geändert. wie ich wirklich heiße, wissen hier nur ein paar leute.
das war ich auch mal, als ich hier noch mit klarnamen angemeldet war. da haben mir einige beiträge richtigen dienstärger bereitet. darauf hin habe ich den mitgliedsnamen geändert. wie ich wirklich heiße, wissen hier nur ein paar leute.