Fotokalender vom AG

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zulu354 zulu354 Beitrag 1 von 5
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Hallo liebe Community.
Ich würde mich gern über euren Rat, beziehungsweise eure Meinung freuen. Mein AG möchte für nächstes Jahr einen Fotokalender erstellen zu einem gewissen Thema und mit Bezug auf die Region. Das ganze soll als eine Art Wettbewerb gestaltet werden und der Gewinner erhält einen Gutschein (die Höhe ist bislang unbekannt) für ein Hotel/Restaurant in der Stadt.
Ich habe vor einiger Zeit schon einmal Fotos für meinen AG mit Erlaubnis während der Arbeitszeit gemacht, die für ein Kundenmagazin gedacht waren. Damals war ich noch recht neu in der Fotografie, die Fotos fanden jedoch gefallen und wurden mehrfach publiziert. Leider gab es aber ein paar Probleme. Ich bat darum, dass ich im Bildquellennachweis namentlich und mit meiner Homepage erwähnt werde. Dies ist die ersten Ausgaben überhaupt nicht passiert, danach etwas sporadisch, mittlerweile nicht mehr. Einen Vertrag gab es damals dazu nicht, nur eine mündliche Vereinbarung. Auch heute noch werden ein paar Fotos ab und an von mir im Kundenmagazin abgedruckt, ohne das sich an die Vereinbarung gehalten wird. Nach einigen Monaten des Mahnens habe ich schließlich aufgegeben und für mich beschlossen, keine Fotos für meinen AG mehr zur Verfügung zu stellen, was auch ein paar Jahre nicht mehr nachgefragt wurde.
Nach dem Wechsel der Geschäftsführung kam jetzt dieses Thema auf und auf einer Betriebsversammlung wurde ich über den "grünen Klee" gelobt und somit eine Erwartungshaltung zu schüren und, so vermute ich zumindest, mich zu "motivieren", doch daran teil zu nehmen. Gerade von der neuen Geschäftsführung aus, die, so vermute ich, von den Vorgängen von vor ein paar Jahren nichts weiß.
Einzig im Schreiben an die MA wird erwähnt, dass "Unsere Werbefirma [...] Störungen retuschieren und ggf. Bildverbesserungen" vornehmen wird. Außerdem sollen Fotografen namentlich erwähnt werden.

Nun überlege ich, doch das ein oder andere Foto beizusteuern, allerdings unter ein paar kleinen Prämissen:
1) Die Rechte des/der Fotos bleiben vollumfänglich bei mir.
2) Die Nutzung des/der Fotos beschränkt sich lediglich auf den Kalender. Eine Weiterverwendung in anderen Medien, egal ob online oder print wird nicht gestattet.
3) Evtl. eine Klausel über eine Vertragsstrafe (?)

Erschwerend kam heute noch hinzu, dass mein Vorgesetzter mich gefragt hat, ob ich Bilder von unserer Abteilung einreichen kann, damit die Abteilung im Kalender repräsentiert wird. Unglücklicherweise schwebt ihm ein 08/15 Motiv vor, welches eigentlich schon ausdrücklich von der Geschäftsleitung als unerwünscht genannt wurde.
In diesem Bezug bin ich am Überlegen - da ich das Foto quasi während der Arbeitszeit erstellen soll (nichts davon steht in meiner Stellenbeschreibung), das Foto für ihn zu machen und ihm zu geben, so dass er es einreichen kann.

Wie sind eure Meinungen dazu? Was würdet ihr mir raten, mich richtig zu verhalten?

Beste Grüße.
Filmrolle Filmrolle Beitrag 2 von 5
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Geb‘ das letzte Foto raus und kündige Deine fotografische Mitarbeit auf.
Dann ist Ruhe im Karton.

Nehm‘ das als Lehrgeld ;-)) und ziehe einen Schlussstrich drunter.
Rene-Koch Rene-Koch Beitrag 3 von 5
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Ich habe viele Jahre für meinen AG fotografiert, und auch die Bilder bearbeitet - während der Arbeitszeit. Ich war auf Veranstaltungen und Kongressen, in schönen Städten und teuren Hotels, alles als Arbeitszeit. Was hätte mir besseres passieren können, als mein Hobby beruflich auszuüben, ohne meinen eigentlichen Beruf zu verlieren, ohne Gehaltseinbußen, ohne Pflicht.
Ich finde Deine Forderungen deshalb , für meinen Geschmack, unfair.
zulu354 zulu354 Beitrag 4 von 5
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Das alles hab ich nicht, Rene. Ich hatte damals wenig Ansprüche. Das einzige was ich wollte, war, dass ich namentlich im Bildquellenverzeichnis genannt werde und das hat leider nicht wirklich geklappt. Zudem sollen die Fotos für den Kalender nicht während der Arbeitszeit gemacht werden. Es wäre also eine freiwillige Leistung, die ich aber nach fast 15 Jahren im Unternehmen aus verschiedenen Gründen auch nicht bereit bin, besonders und wegen der Vorgeschichte, zu übernehmen.

Ich habe mich mittlerweile auch entschieden, nicht an dem Wettbewerb teil zunehmen und überlasse anderen dahingehend sehr gerne das Feld.
sonnje sonnje Beitrag 5 von 5
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Ich weiß nicht recht, ob meine Erfahrungen und Vorgehensweise etwas mit deinen Situationen zu tun hat. Irgendwie schon.

Ich betreibe eine eigene private Fotowebsite. Auf dieser sind zB unter anderem Fotos von Gebäuden, in denen Firmen ihren Sitz haben. Zu jedem Foto gibt es eine Foto-Beschreibung. Am besten ist die Sache an einem Beispiel erklärt: Eine Person einer Firma, die das Gebäude neu bezogen hat, schreibt, dass ich die Foto-Beschreibung ändern soll von vorheriger Firma zu ihrer Firma. Die Person erhält eine eindeutig formulierte Absage ihres an mich gestellten "Auftrages" und es wird sich freundlich für die Mitteilung der Info bedankt, die vorher von mir überprüft wurde. Damit wird kein Geschäftsverhältnis mit der Person/Firma hergestellt. Das ist sehr relevant. Weil somit keine Ansprüche und dergleichen weiteren gestellt werden können (Wieso haben Sie das immer noch nicht gemacht?!). Auftrag also nicht angenommen. Die Info konnte so ohne die Herstellung einer (Geschäfts)Verbindung eingepflegt/hinzugefügt werden. Hingegen hätte ein "ja, mach ich demnächst" den Auftrag angenommen und es wäre somit eine Geschäftsverbindung hergestellt worden.

Vielleicht hilft dir diese Information irgendwie.
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