Fotografieren in Linderhof

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Albrecht D Albrecht D Beitrag 1 von 9
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Habe gerade den Schlosspark in Linderhof besucht.

Neben der Kasse stand lapidar, dass das Fotografieren im Schloss nicht gestattet sei. Also habe ich im Park selbst, wie viele andere Besucher, eifrig fotografiert. Niemand hat sich eine Fotografier-Erlaubnis geholt, keiner hat sich an den Fotografierenden gestört.

Haben andere ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder ist jemand von Museumspersonal je aufgefordert worden, das Fotografieren zu unterlassen?

Gruß
Albrecht
Bokeh0816 Bokeh0816   Beitrag 2 von 9
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Hallo Albrecht, Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Seen, heissen die glaube ich. In ganz Bayern zu Hause und überall das Gleiche. Aussen darf man, innen nicht ('IM Schloß'). M.W. gab es sogar schon Rechtsstreite deswegen, mit dem Argument daß es ja öffentliches Eigentum sei. Hintergrund dürfte zum einen sein, daß die natürlich auch ihre Schriften und Karten verkaufen wollen und zum anderen der Schutz der tlw. sehr wertvollen und empfindlichen Objekte, die Blitzen nun mal nicht gut vertragen. Wer will kontrollieren, ob Blitz aus oder an? Ich persönlich habe aussen nie Probs gehabt, dort und frage prinzipiell, was die Fotografiergenehmigung kostet - dann erfahre ich schon, was darf und was nicht.
VG bokeh
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 9
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https://www.schloesser.bayern.de/deutsc ... htm#privat
Albrecht D Albrecht D Beitrag 4 von 9
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Zitat: Hermann Klecker 27.10.19, 14:08Zum zitierten Beitraghttps://www.schloesser.bayern.de/deutsc ... htm#privatDas passt aber nicht zu den lapidaren Hinweisen an der Kasse. Bei meinem Besuch wurde reichlich fotografiert, und niemand hat das gestört.

Ich bin auch nicht verpflichtet, vor dem Besuch eines Parkes die Website zu konsultieren, Zudem war der Besuch des Schlossparkes spontan.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 9
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Zitat: Albrecht D 27.10.19, 16:03Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 27.10.19, 14:08Zum zitierten Beitraghttps://www.schloesser.bayern.de/deutsc ... htm#privatDas passt aber nicht zu den lapidaren Hinweisen an der Kasse. Bei meinem Besuch wurde reichlich fotografiert, und niemand hat das gestört.

Ich bin auch nicht verpflichtet, vor dem Besuch eines Parkes die Website zu konsultieren, Zudem war der Besuch des Schlossparkes spontan.

Gruß
Albrecht


Das deckt sich doch ganz wundervoll mit Deinen Beobachtungen.

Beim Kauf der Eintrittskarte kannst Du die AGB einsehen oder Dir aushändigen lassen.

Du bist nicht verpflichtet, im Park zu fotografieren.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 6 von 9
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Zitat: Hermann Klecker 27.10.19, 17:30Zum zitierten BeitragBeim Kauf der Eintrittskarte kannst Du die AGB einsehen oder Dir aushändigen lassen.
Den Schlosspark kann man ohne Eintrittskarte besuchen, lediglich für die Führung durchs Schloss selbst wird eine solche benötigt. Wie erwähnt ist an der Kasse ein Hinweis, dass man im Schloss nicht fotografieren darf.

Gruß
Albrecht
Bokeh0816 Bokeh0816   Beitrag 7 von 9
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Zitat: Albrecht D 27.10.19, 20:28Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 27.10.19, 17:30Zum zitierten BeitragBeim Kauf der Eintrittskarte kannst Du die AGB einsehen oder Dir aushändigen lassen.
Den Schlosspark kann man ohne Eintrittskarte besuchen, lediglich für die Führung durchs Schloss selbst wird eine solche benötigt. Wie erwähnt ist an der Kasse ein Hinweis, dass man im Schloss nicht fotografieren darf.

Gruß
Albrecht


Wo eigentlich ist wirklich das Problem? Dein letzter post sagt sinngemäß auch nichts anderes als Dein erster? Solche probs hatte ich noch nie - allerdings frage ich auch gleich beim Kartenkauf nach, was erlaubt ist und was nicht und ob die Fotografiergenehmigung was kostet. Und innen zeige ich ggf. das Ticket erst mal der Aufsicht, so denn eine da herumsteht - die freuen sich drüber und hocken einem viel weniger auf der Pelle, passen ggf. sogar aufs Stativ auf. Muss aber jeder selber wissen, wie ers handhabt. Gruß! bokeh
Albrecht D Albrecht D Beitrag 8 von 9
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Zitat: Bokeh0816 27.10.19, 20:53Zum zitierten BeitragWo eigentlich ist wirklich das Problem?Es wird immer wieder behauptet, dass in den Parks das Fotografieren verboten sei, bzw. dass eine extra zu erteilende Genehmigung erorderlich sei. Dem ist eben nicht so.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 9
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Zitat: Albrecht D 27.10.19, 21:12Zum zitierten BeitragZitat: Bokeh0816 27.10.19, 20:53Zum zitierten BeitragWo eigentlich ist wirklich das Problem?Es wird immer wieder behauptet, dass in den Parks das Fotografieren verboten sei, bzw. dass eine extra zu erteilende Genehmigung erorderlich sei. Dem ist eben nicht so.

Gruß
Albrecht


Vielleicht hast Du nicht genau genug gelesen. Bei dem berühmten Urteil ging es um gewerbliche Aufnahmen. Die wären auch in Linderhof gehnehmigungsfplichtig also kostenpflichtig. So auch im Falle des Urteils. Der Park in dem Schloss, um das es in dem Urteil ging, ist nicht frei öffenglich zugänglich. Man braucht dafür eine Eintrittskarte.
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