Dürfen ausländische Models mit Pay-Jobs Geld verdienen ?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 7
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Hallo,
vielleicht kennt sich hier ja jemand mit Zoll und Gesetzen aus: Mir kam zu Ohren dass man sich als Fotograf strafbar verhält, wenn man ein ausländisches Model (vor allem aus nicht-EU Staaten, wie zB Russland) für einen Pay-Job bezahlt. Stimmt das ? .. und auf welche Gesetze/Regelungen müsste da ein deutscher Fotograf achten ? .. abgesehen davon dass ein ausländisches Model in der Gesamtheit auf noch mehr achten müsste, was jetzt aber hier mal irrelevant sein soll..
Laut Zoll (Schengen-Gesetz) ist es nicht zulässig dass ein Model, das per Besucher-Visum einreist, Geld verdienen darf..
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 7
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Man benötigt eine Arbeitserlaubnis um in Europa arbeiten zu dürfen, was man mit Touristenvisum natürlich nicht hat.
TLK TLK   Beitrag 3 von 7
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Zitat: Alice vom See 07.10.19, 15:06Zum zitierten BeitragMan benötigt eine Arbeitserlaubnis um in Europa arbeiten zu dürfen, was man mit Touristenvisum natürlich nicht hat.Und das gilt mW für alle Jobs bzw. Branchen...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 7
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Ist ein Pay-Job per Definition: Arbeit ?
Im weitesten Sinne ist es ja eine künstlerische Darbietung/Dienstleistung. Für die es eine Gage gibt, ohne Arbeitgeber, ohne Sozialversicherung. In dem Vergleich dürfte ja ein Ausländer noch nichtmal auf der Straße Bettler und/oder musizieren..
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 5 von 7
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Es erscheint mir zumindest eine weisungsgebundene Tätigkeit gegen Entgelt zu sein.
Der Auftraggeber bestimmt Ort, Zeit, Dauer, Umfang und die Posen. Ich muss zu meiner Schande (ich hatte damit beruflich angrenzend vor langer Zeit zu tun) gestehen, dass ich die Abgrenzung zwischen Fotomodel und Schauspielern in Bezug auf die Künstlersozialkasse nicht kenne.
Das ist meine Laieneinschätzung.
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 6 von 7
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Hilft dir das weiter?
https://books.google.de/books?id=0XBZAw ... to&f=false

gibt da anscheinend zwei Themenkomplexe:
a) Arbeitserlaubnis des Models
Das ist Angelegenheit des Models und imho unproblematisch zu bekommen

b) Die Steuer (Quellensteuerabzug)
Du bekommst Rechte vom Model übertragen auf das eine entsprechende Vergütung gezahlt wurde.
Für das Einbehalten und die Abführung dieser Steuer ist der Fotograf und nicht das Model verantwortlich.
https://www.pkf-news.de/Themen/Themen-E ... _id=100327
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 7 von 7
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@FotoScout24: Auch Künstler müssen Steuern bezahlen, das geht über den Veranstalter, genau so wie bei den Modellen über den Fotografen. Auch Dienstleister machen eine Arbeit, auch wenn es nicht wortgleich ist mit "Arbeitserlaubnis". Nenne es einfach Tätigkeit ungeachtet dessen was man tut.
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