DSGVO und Anpassung Impressum für das fc Portfolio
Hallo Zusammen,
mit Inkrafttreten der DSGVO sollten wir ja auch unser Impressum für das fc Portfolio entsprechend überarbeiten und an die aktuelle Rechtslage anpassen.
Wenn ich mir das aber so anschaue sollte doch im Portfolio ein ähnlicher Text stehen wie die fc auch selbst unter Datenschutz aktuell führt. Denn in der Realität ist es ja so, dass wir fc-Nutzer mit der Benutzung des fc-Portfolios als Basis unserer Homepage die fc als Host haben.
Wäre dann nicht eine Kopie der fc-Datenschutzrichtlinie sinnvoll und wird eine solche Nutzung von der fc erlaubt?
mit Inkrafttreten der DSGVO sollten wir ja auch unser Impressum für das fc Portfolio entsprechend überarbeiten und an die aktuelle Rechtslage anpassen.
Wenn ich mir das aber so anschaue sollte doch im Portfolio ein ähnlicher Text stehen wie die fc auch selbst unter Datenschutz aktuell führt. Denn in der Realität ist es ja so, dass wir fc-Nutzer mit der Benutzung des fc-Portfolios als Basis unserer Homepage die fc als Host haben.
Wäre dann nicht eine Kopie der fc-Datenschutzrichtlinie sinnvoll und wird eine solche Nutzung von der fc erlaubt?
Hier der Versuch einer Antwort, die sich nur(!) auf die Seiten der Hobby-Fotografen bezieht:
Für die Seiten der Hobby-Fotografen wie auch für private Homepage-Betreiber ergibt sich die Impressumspflicht nicht aus § 5 TMG, sondern nur aus § 55 Abs. 1 RStV. Verstöße hiergegen sind in der Regel nicht abmahnfähig. Und Behörden, die theoretisch Bußgelder verhängen könnten, machen von sich aus keine Jagd auf private Homepage-Betreiber mit fehlerhaftem Impressum.
Was eine Datenschutzerklärung der Hobby-Foto in der fc anbelangt, kann man mit Verweis auf das in diesen Fall nicht anzuwendende UWG ähnlich argumentieren und hilfsweise auf den Ausnahmetatbestand des Privatbereich in der DSGVO hinweisen.
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html
(18) ... Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch ... die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten ...
Wenn unsere Hobby-Seiten in der fc nur als Nutzung eines sozialen Netzwerk verstanden werden, benötigen wir keine eigene Datenschutzerklärung. Das heißt aber nicht, dass Persönlichkeitsrechte und insbesondere da KUG von uns Hobby-Fotografen nicht beachtet werden müssen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.
Für die Seiten der Hobby-Fotografen wie auch für private Homepage-Betreiber ergibt sich die Impressumspflicht nicht aus § 5 TMG, sondern nur aus § 55 Abs. 1 RStV. Verstöße hiergegen sind in der Regel nicht abmahnfähig. Und Behörden, die theoretisch Bußgelder verhängen könnten, machen von sich aus keine Jagd auf private Homepage-Betreiber mit fehlerhaftem Impressum.
Was eine Datenschutzerklärung der Hobby-Foto in der fc anbelangt, kann man mit Verweis auf das in diesen Fall nicht anzuwendende UWG ähnlich argumentieren und hilfsweise auf den Ausnahmetatbestand des Privatbereich in der DSGVO hinweisen.
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html
(18) ... Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch ... die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten ...
Wenn unsere Hobby-Seiten in der fc nur als Nutzung eines sozialen Netzwerk verstanden werden, benötigen wir keine eigene Datenschutzerklärung. Das heißt aber nicht, dass Persönlichkeitsrechte und insbesondere da KUG von uns Hobby-Fotografen nicht beachtet werden müssen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.
Vielen Dank für die Antwort an Johannes Röhnelt.
Parallel habe ich eine ähnliche Antwort von einem der Admins über eine Support-Anfrage erhalten.
Tenor: Kein Impressum notwendiog, da die Datenschutzbestimungen der FC gelten.
@Johannes Danke auch nochmals für diesen Hinweis:
Das heißt aber nicht, dass Persönlichkeitsrechte und insbesondere da KUG von uns Hobby-Fotografen nicht beachtet werden müssen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.
Parallel habe ich eine ähnliche Antwort von einem der Admins über eine Support-Anfrage erhalten.
Tenor: Kein Impressum notwendiog, da die Datenschutzbestimungen der FC gelten.
@Johannes Danke auch nochmals für diesen Hinweis:
Das heißt aber nicht, dass Persönlichkeitsrechte und insbesondere da KUG von uns Hobby-Fotografen nicht beachtet werden müssen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.
Zitat: Klade 02.06.18, 13:11Zum zitierten Beitrag
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
Zitat: Lars Ihring 05.06.18, 13:57Zum zitierten BeitragZitat: Klade 02.06.18, 13:11Zum zitierten Beitrag
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
Das habe ich fast erwartet. Trotzdem oder gerade deshalb besten Dank für beide Anworten.
Meine Aussage "bei Impressumspflicht nur aufgrund von § 55 Abs. 1 RStV sind Verstöße hiergegen in der Regel nicht abmahnfähig" stützt sich auf "Sebastian Rockstroh, Impressumspflicht auf Facebook-Seiten, MMR 10/2013”.
siehe auch http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... 3#p6093843
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
Das habe ich fast erwartet. Trotzdem oder gerade deshalb besten Dank für beide Anworten.
Meine Aussage "bei Impressumspflicht nur aufgrund von § 55 Abs. 1 RStV sind Verstöße hiergegen in der Regel nicht abmahnfähig" stützt sich auf "Sebastian Rockstroh, Impressumspflicht auf Facebook-Seiten, MMR 10/2013”.
siehe auch http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... 3#p6093843
Zitat: Lars Ihring 05.06.18, 13:57Zum zitierten BeitragZitat: Klade 02.06.18, 13:11Zum zitierten Beitrag
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
@ Lars,
sorry habe Impressum und Datenschutzerklärung verwechselt.
Das sollte heissen:
Tenor: Keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig, da das Portfolio durch die Datenschutzbestimmungen der FC abgedeckt sind.
VG
Klaus
@Klade: Nein, das habe ich nicht geschrieben ;) Ich habe geschrieben, das keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig ist, da das Portfolio ein Feature Deines fotocommunity-Accounts ist und damit von der allgemeinen DSE der fc abgedeckt ist.
LG!
Lars
@ Lars,
sorry habe Impressum und Datenschutzerklärung verwechselt.
Das sollte heissen:
Tenor: Keine gesonderte Datenschutzerklärung notwendig, da das Portfolio durch die Datenschutzbestimmungen der FC abgedeckt sind.
VG
Klaus