Designschutz verbietet Fotografie?

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Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 16 von 20
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Zitat: Lisa Korok 25.09.20, 12:56Zum zitierten Beitrag"Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre. Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt.


das ist der sog. "Paparazzi-Paragraf" - der gilt jedoch nicht ganz allgemein für nicht autorisierte Aufnahmen von Personen bzw. für Verletzungen des Rechts am eigenen Bild sondern nur in ganz bestimmten eng umrissenen Situationen (Stichwort: Verletzung der Privatsphäre)

Mit den anderen hier erörterten Themen Urheberrechtsschutz / Designschutz hat der allerdings rein gar nichts zu tun.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 17 von 20
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@Lisa Korok: Wir reden hier von Designschutz und nicht von Personenschutz, Privatsphäre usw... Also andere Baustelle.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 20
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Zitat: MrB321 07.09.20, 14:58Zum zitierten BeitragHallo Manfred,
das habe ich schon verstanden, allerdings deckt die Panoramafreiheit eben Aspekte des Urheberrechts ab und nicht des Designrechtes. Sagen wir Häuser werden fotografiert und davor steht ein designrechtlich-geschützter Sonnenschirm. Nach der Panoramafreiheit wäre das gestattet, weil der Schirm zwar beweglich, aber sich dauerhaft im öffentlichen Raum befindet. Allerdings hat der https://www.myaccountaccess.bid/ ein Design, welches nach den Urteilen zum ICE/Geburtstagszug durch eine Abbildung über Foto auch in den Rahmen der "Benutzung" fällt und damit verboten werden kann. Daraus ergibt sich die seltsame Situation, dass das Bild nach Panoramafreiheit erlaubt, nach Designrecht jedoch nicht gestattet wäre. Gleiches würde dann zum Beispiel für Automobile (auch Oldtimer) gelten, da hier das Design auch noch über Urheber gekoppelt werden kann und damit nichtmal nach 25 Jahren ausläuft...

Thanks for the information keep sharing such informative post keep suggesting such post.
stacy.schmitt stacy.schmitt Beitrag 19 von 20
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Vielen Dank für die Tipps, die haben mir persönlich geholfen. Man darf ja z.b den Eiffelturm ja Tagsüber fotografieren aber nicht bei Nacht...
Was ich auch sehr interessant finde.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 20 von 20
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Zitat: stacy.schmitt 03.05.21, 09:35Zum zitierten BeitragVielen Dank für die Tipps, die haben mir persönlich geholfen. Man darf ja z.b den Eiffelturm ja Tagsüber fotografieren aber nicht bei Nacht...
Was ich auch sehr interessant finde.


Standardthema und klassischer Rechtsirrtum. Du darfst den Eiffeltum auch bei Nacht fotografieren. Es geht dabei allerdings ums Urheberrcht, und zwar um das französische, nicht um den Designschutz.
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