Zitat: Lisa Korok 25.09.20, 12:56Zum zitierten Beitrag
das ist der sog. "Paparazzi-Paragraf" - der gilt jedoch nicht ganz allgemein für nicht autorisierte Aufnahmen von Personen bzw. für Verletzungen des Rechts am eigenen Bild sondern nur in ganz bestimmten eng umrissenen Situationen (Stichwort: Verletzung der Privatsphäre)
Mit den anderen hier erörterten Themen Urheberrechtsschutz / Designschutz hat der allerdings rein gar nichts zu tun.
das ist der sog. "Paparazzi-Paragraf" - der gilt jedoch nicht ganz allgemein für nicht autorisierte Aufnahmen von Personen bzw. für Verletzungen des Rechts am eigenen Bild sondern nur in ganz bestimmten eng umrissenen Situationen (Stichwort: Verletzung der Privatsphäre)
Mit den anderen hier erörterten Themen Urheberrechtsschutz / Designschutz hat der allerdings rein gar nichts zu tun.
@Lisa Korok: Wir reden hier von Designschutz und nicht von Personenschutz, Privatsphäre usw... Also andere Baustelle.
06.01.21, 11:44
Beitrag 18 von 20
Zitat: MrB321 07.09.20, 14:58Zum zitierten Beitrag
Thanks for the information keep sharing such informative post keep suggesting such post.
Thanks for the information keep sharing such informative post keep suggesting such post.
Vielen Dank für die Tipps, die haben mir persönlich geholfen. Man darf ja z.b den Eiffelturm ja Tagsüber fotografieren aber nicht bei Nacht...
Was ich auch sehr interessant finde.
Was ich auch sehr interessant finde.
Zitat: stacy.schmitt 03.05.21, 09:35Zum zitierten Beitrag
Standardthema und klassischer Rechtsirrtum. Du darfst den Eiffeltum auch bei Nacht fotografieren. Es geht dabei allerdings ums Urheberrcht, und zwar um das französische, nicht um den Designschutz.
Standardthema und klassischer Rechtsirrtum. Du darfst den Eiffeltum auch bei Nacht fotografieren. Es geht dabei allerdings ums Urheberrcht, und zwar um das französische, nicht um den Designschutz.