Bildrechte

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Hans-Peter Schulz Hans-Peter Schulz Beitrag 1 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Liebe Fotofreund/innen,
Fotos darf man nicht abfotografieren, um sie als Eigenprodukte vorzustellen. Klar.
Was aber wenn jemand mein Fotos ABMALT, sagen wir mal in Acryl und das ausstellt oder gar verkauft? Werden damit meine Bildrechte verletzt?
Danke für eine Antwort oder auch Hinweise.
Herzliche Grüße
HP.Schulz, Wuppertal
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Dem Urheberrecht ist das egal, auf welche Weise die Vervielfältigung hergestellt wird.
lunephoto lunephoto   Beitrag 3 von 5
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Die Frage ist, wie so häufig in der Juristerei, nicht mit einem generellen „ja“ oder „nein“ zu beantworten. Dazu wäre eine genaue Kenntnis des Sachverhalts erforderlich.

Hilfreich könnte allerdings ein Urteil des Landgerichts Hamburg sein.

Dem Urteil lag die Klage einer Nachrichtenagentur zugrunde, die die Rechte an einem bestimmten, im Jahre 2012 gefertigten Foto inne hat. Auf dem Foto befindet sich ein Soldat in Uniform. Beklagter war ein Onlinehändler, der ein T-Shirt vertrieben hat, auf dem sich ein nachgezeichneter Ausschnitt eben dieses Fotos befand.
Die Nachrichtenagentur verklagte den Händler unter anderem auf Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten und argumentierte, dass die Darstellung eine Verletzung ihres ausschließlichen Nutzungsrechts an der Fotografie darstelle.
Der Onlinehändler hielt dem entgegen, dass der Soldat nicht als Motiv über das Urheberrecht geschützt sei, da eine „freie Bearbeitung“ im Sinne des § 24 UrhG vorliege.

Sowohl das erstinstanzliche Amtsgericht als auch das Landgericht Hamburg haben die Klage abgewiesen, der Onlinehändler muss keinen Schadensersatz zahlen.

Das Landgericht wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass das Abzeichnen des Soldaten allein noch keine rechtswidrige Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstelle. Auch wenn durchaus anzuerkennen sei, dass das Foto als solches urheberrechtlichen Schutz genieße, könne sich dieser Schutz nicht auch auf die Zeichnung beziehen. Hier handele es sich vielmehr um eine „freie Benutzung“ im Sinne des § 24 I UrhG (Wortlaut dieser Norm: „Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden.“). Das Gericht begründet diese Auffassung damit, dass der Fotograf die fotografierte Person nicht geschaffen habe und daher grundsätzlich auch keine Rechte an deren Umrissen und Gestalt besitzen könne. Im konkreten Fall kam noch hinzu, dass die Zeichnung des Soldaten im Vergleich zu dem Foto nur eine sehr geringe Detailgenauigkeit aufweise.

Das Landgericht wies die Klage mithin ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Urteil des LG Hamburg vom 22.5.2020, 308 S 6/18)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken wird rechtlich oft von der sogenannten "Schöpfungshöhe" gesprochen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Fotografien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen auch mit anderen Techniken (Malerei, Zeichnung, Kupferstich oder was auch immer ...) nicht einfach 1:1 kopiert werden. Aber im Zuge der künstlerischen Freiheit dürfen Anspielungen, Variationen, Abwandlungen oder Elemente daraus verwendet werden, wenn sich dadurch ein neues, eigenständiges Werk mit ausreichender "Schöpfungshöhe" ergibt.

Die Grenze zwischen einer "Kopie mit anderen technischen Mitteln" und einem "neuen Werk mit eigener Schöpfungshöhe" ist natürlich sehr schwammig. Daher kommt es auf den Einzelfall an - also ggf. auf das Urteilsvermögen eines Richters - wie bereits in Beitrag #3 beschrieben.

Dazu als kurzes Beispiel aus der Pop Art von Andy Warhol:

https://www.plazzart.com/doc/plot/image ... raphie.jpg

Dem Werk lag sicher auch ein Foto zu Grunde, was jedoch so abgewandelt ist, dass sich daraus eine eigene "Schöpfungshöhe" ergibt.
T ST T ST Beitrag 5 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich versuche mal eine pragmatische Antwort zu geben. Die juristischen Aspekte wurden ja bereits angesprochen.
Oftmals hilft "umgekehrtes" denken. Schau dir das abgemalte Bild an und frage dich, ob man anhand dieses Bildes das ursprüngliche Foto gut identifizieren kann. Wenn du das mit einem klaren Ja beantwortest, ist Vorsicht geboten.

Grüße Thomas
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben