27.01.13, 22:18
Beitrag 16 von 50
Hallo,
ich bin kürzlich über die Googlesuchfunktion, welche im fotocommunity - Blog vorgestellt wurde, auf eine italienische Internetseite gestoßen, welche eines meiner Bilder für Werbezwecke verwendet.
Bei der Internetseite handelt es sich um ein italienisches Hotel. Dieses Hotel arbeitet scheinbar mit einem Pferdestall/Reitanlage zusammen. Auf der besagten Website wird für Reitunterricht geworben. Direkt neben dem Werbetext ist mein Foto zu sehen. Einen Screenshot habe ich bereits gemacht und die genaue Adresse der Website habe ich mir ebenfalls notiert. Das selbe Foto ist auch noch auf einer Unterseite dieses Hotels - im selben Zusammenhang - zu finden.
Ich überlege momentan ernsthaft einen Anwalt einzuschalten - hat dies Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Thomas Hautmann
ich bin kürzlich über die Googlesuchfunktion, welche im fotocommunity - Blog vorgestellt wurde, auf eine italienische Internetseite gestoßen, welche eines meiner Bilder für Werbezwecke verwendet.
Bei der Internetseite handelt es sich um ein italienisches Hotel. Dieses Hotel arbeitet scheinbar mit einem Pferdestall/Reitanlage zusammen. Auf der besagten Website wird für Reitunterricht geworben. Direkt neben dem Werbetext ist mein Foto zu sehen. Einen Screenshot habe ich bereits gemacht und die genaue Adresse der Website habe ich mir ebenfalls notiert. Das selbe Foto ist auch noch auf einer Unterseite dieses Hotels - im selben Zusammenhang - zu finden.
Ich überlege momentan ernsthaft einen Anwalt einzuschalten - hat dies Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Thomas Hautmann
Hallo,
wie ist es mit den Fotos, die ihr in facebook stellt. Ich wundere mich, dass dort veröffentlichte Fotos sehr oft geteilt werden. Ich würde ab und zu auch gerne eins dieser Fotos auf meine facebook-Seite posten, habe aber Angst, in Schwierigkeiten wegen des Urheberrechts zu kommen. Über eine klare Antwort in dieser Sache würde ich mich freuen.
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
Dorothee Sturm
wie ist es mit den Fotos, die ihr in facebook stellt. Ich wundere mich, dass dort veröffentlichte Fotos sehr oft geteilt werden. Ich würde ab und zu auch gerne eins dieser Fotos auf meine facebook-Seite posten, habe aber Angst, in Schwierigkeiten wegen des Urheberrechts zu kommen. Über eine klare Antwort in dieser Sache würde ich mich freuen.
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
Dorothee Sturm
27.01.13, 23:39
Beitrag 18 von 50
Ich bin gegen einen Bilderklau vorgegangen und habe vor Gericht gewonnen. Allerdings lebt die "Diebin" von Harz IV und hat zudem jetzt noch Krebs. Zurzeit zahlt sie mir von den entstandenen Kosten (2500€) 50€ im Monat was aber letzten Monat schon ausgesetzt wurde. Hätte ein "vernünftiger" Anwalt nicht erstmal die Lage geklärt und herausgefunden das die Frau Harz IV bekommt? Wäre dem so gewesen, hätte ich nicht so ein Fass aufgemacht zumal der Anwalt ja bei Vorauszahlung sein Geld schon in der Tasche hat. Nicht dumm so ein Vorgehen..... oder ?
Ein Verlag (Auflage der Zeitschrift 250.000) hat in der Vergangenheit ein Bild von mir geordert.
Man hatte mir eine Bezahlung versprochen, jedoch ist das Bild nie in der Zeitschrift erschienen.
Trotzdem verfügt die Redaktion über die Originaldatei, weigert sich aber, weiter mit mir zu kommunizieren.
Ich möchte meine Bilder nicht verschenken, welche Möglichkeiten habe ich?
Meiner Meinung nach ist es egal, ob das Bild erscheint, oder nicht.
Die Redaktion hat eine "Ware" auf Anforderung erhalten und keine Gegenleistung erbracht.
Abmahnen?
Oder einfach um schriftl. Bestätigung der Vernichtung der Datei verlangen?
Wie kann ich nachprüfen, ob das Bild nicht vielleicht doch schon veröffentlicht wurde?
Man hatte mir eine Bezahlung versprochen, jedoch ist das Bild nie in der Zeitschrift erschienen.
Trotzdem verfügt die Redaktion über die Originaldatei, weigert sich aber, weiter mit mir zu kommunizieren.
Ich möchte meine Bilder nicht verschenken, welche Möglichkeiten habe ich?
Meiner Meinung nach ist es egal, ob das Bild erscheint, oder nicht.
Die Redaktion hat eine "Ware" auf Anforderung erhalten und keine Gegenleistung erbracht.
Abmahnen?
Oder einfach um schriftl. Bestätigung der Vernichtung der Datei verlangen?
Wie kann ich nachprüfen, ob das Bild nicht vielleicht doch schon veröffentlicht wurde?
Wie geht man vor, wenn man seine Bilder auf Seiten findet, wo die weiteren Daten desjenigen, der die Bilder ungefragt verwendet, nicht ersichtlich sind. Also z.B. bei Pinterest, Blogspot, jimdo etc.? Bei einigen der Plattformbetreiber kann man Urheberrechtsverletzungen zwar melden (dann werden Bilder auch entfernt), aber was ist, wenn man einen Schadenersatzanspruch stellen will? Und inwieweit hat man Anspruch auf Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden, wenn man eine solche Urheberrechtsverletzung zur Anzeigen bringen möchte.
Kennt jemand die Seite www.bilderdiebstahl.de ? Irgendwie kommt mir die seltsam vor.
Werbeversprechen:
Kein Risiko, keine Anwaltskosten, keine Gerichtskosten, Auslobung einer Prämie von BIS ZU 40€ pro Urheberrechtsverletzer ....
Die Seitenbetreiber geben an, mit erfahrenen Anwälten zusammen im EIGENEN Namen die Verstöße zu verfolgen.
Hat evtl. schon jemand mit dieser Seite seine - wie auch immer gearteten - Erfahrungen gemacht?
Gruß
Peter
Werbeversprechen:
Kein Risiko, keine Anwaltskosten, keine Gerichtskosten, Auslobung einer Prämie von BIS ZU 40€ pro Urheberrechtsverletzer ....
Die Seitenbetreiber geben an, mit erfahrenen Anwälten zusammen im EIGENEN Namen die Verstöße zu verfolgen.
Hat evtl. schon jemand mit dieser Seite seine - wie auch immer gearteten - Erfahrungen gemacht?
Gruß
Peter
Eins meiner Bilder habe ich in einem privaten Blog gefunden.
Hab den Blogbetreiber freundlich angeschrieben und eine ziemlich pampige antwort bekommen.
Löschen wollte er mein Foto nicht.
Dann habe ich mit einer Amahnung und nachträglichen Honorarforderung über meinen Anwalt gedroht.
Als Antwort kam ...
"Das können Sie gerne machen.
Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Bei mir ist nichts zu holen.
Welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall?
Hab den Blogbetreiber freundlich angeschrieben und eine ziemlich pampige antwort bekommen.
Löschen wollte er mein Foto nicht.
Dann habe ich mit einer Amahnung und nachträglichen Honorarforderung über meinen Anwalt gedroht.
Als Antwort kam ...
"Das können Sie gerne machen.
Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Bei mir ist nichts zu holen.
Welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall?
Lässt sich im Falle, dass eine unrechtmäßige Veröffentlichung nicht durch den Urheberrechtsverletzer beseitigt wird, ggf. der Seitenbetreiber zu einer Löschung zwingen oder sogar in Regress nehmen, wenn dem Seitenbetreiber die eigene Urheberschaft an dem veröffentlichten Bild mit schlüssigen Beweismitteln (was auch immer das im Einzelfall sein mag) angezeigt würde?
Wie sehen die Rechtlage bzw. die Möglichkeiten einer Rechtsverfolgung aus?
- in Deutschland
- im EU-Ausland - gibt es da mglw. noch Unterschiede je nach Mitgliedsstaat?
- im übrigen Ausland?
Was bedeutet das für das Kostenrisiko?
Wie werden die Kosten überhaupt ermittelt? was ist in diesen Fällen der Streitwert?
Wie wird überhaupt ein evtl. Schadensersatz ermittelt ? MFM-Empfehlungen auch bei Amateuren???
Sind (mglw. auch ausländische) Provider, die die Auftritte der Urheberrechtsverletzer hosten, zu Auskünften verpflichtet? Wenn ja, in welchem Umfang und wem gegenüber?
Was ist von Angeboten wie dem von mir weiter oben beschriebenen "www.bilderdiebstahl.de" zu halten?
Wie sehen die Rechtlage bzw. die Möglichkeiten einer Rechtsverfolgung aus?
- in Deutschland
- im EU-Ausland - gibt es da mglw. noch Unterschiede je nach Mitgliedsstaat?
- im übrigen Ausland?
Was bedeutet das für das Kostenrisiko?
Wie werden die Kosten überhaupt ermittelt? was ist in diesen Fällen der Streitwert?
Wie wird überhaupt ein evtl. Schadensersatz ermittelt ? MFM-Empfehlungen auch bei Amateuren???
Sind (mglw. auch ausländische) Provider, die die Auftritte der Urheberrechtsverletzer hosten, zu Auskünften verpflichtet? Wenn ja, in welchem Umfang und wem gegenüber?
Was ist von Angeboten wie dem von mir weiter oben beschriebenen "www.bilderdiebstahl.de" zu halten?
Habe ein Bild von mir entdeckt, das von einem Bollywood-Schauspieler(!!!) als wallpaper weltweit vertrieben wird. Gibt es irgendeine Chance, diesen Herrn oder sein Management zu verklagen? Das Bild wurde verändert, indem Schnörkel darauf gemalt wurden und zusätzlich der Schauspieler mit darauf appliziert wurde. Kann jemand das Bild einfach verändern und es dann unter seinem Namen vertreiben?
Der Bilderklau könnte schon viele Jahre zurück liegen, da das Bild von 2003 ist. Gibt es eine Verjährungsfrist diesbezüglich?
Bin gespannt auf eine Antwort :-).
Marita
Der Bilderklau könnte schon viele Jahre zurück liegen, da das Bild von 2003 ist. Gibt es eine Verjährungsfrist diesbezüglich?
Bin gespannt auf eine Antwort :-).
Marita
Zitat: SchwesterStefan H. 25.01.13, 18:24Zum zitierten Beitrag
Kein Anwalt wird garantieren, dass man einen Prozess sicher gewinnt und dann noch die Gebühren von der Gegenseite getragen werden. Das kann ja schon deshalb schief gehen, weil die Gegenseite nicht zahlungsfähig ist.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, so ist die Rechtsverletzung hier eindeutig. Ich würde einen Anwalt aufsuchen und mit ihm – auch hinsichtlich der finanziellen Dinge – offen ansprechen. Er kann sich das anschauen und beurteilen. Viele Anwälte rechnen ein solch erstes Gespräch nicht ab. Nachfragen.
Kein Anwalt wird garantieren, dass man einen Prozess sicher gewinnt und dann noch die Gebühren von der Gegenseite getragen werden. Das kann ja schon deshalb schief gehen, weil die Gegenseite nicht zahlungsfähig ist.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, so ist die Rechtsverletzung hier eindeutig. Ich würde einen Anwalt aufsuchen und mit ihm – auch hinsichtlich der finanziellen Dinge – offen ansprechen. Er kann sich das anschauen und beurteilen. Viele Anwälte rechnen ein solch erstes Gespräch nicht ab. Nachfragen.
Zitat: Regina Weyers 25.01.13, 18:31Zum zitierten Beitrag
Zu 1: Das hat aber nun gar nichts mit dem Thema Bilderklau zu tun. ;-) Aber ich antworte hier mal vorsorglich: Da das öffentliche Zurschaustellen in Deutschland geschieht, findet deutsches Recht Anwendung.
Zu 2: Da es kein Abmahnregister gibt, kann ich nicht sagen, ob da jemand schon abgemahnt hat. Aber eine Rechtsverletzung kann vorliegen. Grundsätzlich würde das nach deutschem Recht beurteilt werden können, da der Dienst auch Deutschland adressiert. (Deutsche Übersetzung usw.) Jedoch haftet ein solcher Dienst nur eingeschränkt. Hier würde ich empfehlen, die vorgesehene Mitteilung (Kurzinfo / Copyright) zu machen.
Zu 1: Das hat aber nun gar nichts mit dem Thema Bilderklau zu tun. ;-) Aber ich antworte hier mal vorsorglich: Da das öffentliche Zurschaustellen in Deutschland geschieht, findet deutsches Recht Anwendung.
Zu 2: Da es kein Abmahnregister gibt, kann ich nicht sagen, ob da jemand schon abgemahnt hat. Aber eine Rechtsverletzung kann vorliegen. Grundsätzlich würde das nach deutschem Recht beurteilt werden können, da der Dienst auch Deutschland adressiert. (Deutsche Übersetzung usw.) Jedoch haftet ein solcher Dienst nur eingeschränkt. Hier würde ich empfehlen, die vorgesehene Mitteilung (Kurzinfo / Copyright) zu machen.
Zitat: Martina alias Marky 25.01.13, 18:40Zum zitierten Beitrag
Ja :-)
Auch die auf einer Photographie abgebildeten Personen erwerben nicht automatisch ein Nutzungsrecht. Allerdings darf dies natürlich nicht in dem (schriftlichen?) Auftrag mit dir eingeräumt sein.
Ja :-)
Auch die auf einer Photographie abgebildeten Personen erwerben nicht automatisch ein Nutzungsrecht. Allerdings darf dies natürlich nicht in dem (schriftlichen?) Auftrag mit dir eingeräumt sein.
Zitat: Bernhard Norbert Braun 25.01.13, 19:10Zum zitierten BeitragEin vergessenes Passwort ist ja kein Hindernis. Ansonsten an fb selbst wenden.
Zitat: Madesito 25.01.13, 19:23Zum zitierten Beitrag
Es liegen vorbehaltlich einer genaueren Prüfung zwei Rechtsverletzungen vor:
1. Bilder die dich zeigen sind rechtswidrig, wenn du der öffentlichen Zurschaustellung nicht zugestimmt hast. Das kann in der Tat nicht nur zur Haftung auf "Schadensersatz", sondern auch zur Strafbarkeit führen. Allerdings ist das dann doch etwas übersetzt, auch wenn es die Ex ist. ;-)
2. Bilder, die von dir gefertigt wurden, unterliegen deinem Urheberrecht. Hier kannst du ebenfalls Schadensersatz verlangen.
Die etwas pampige Antwort der Dame legt nahe, dass sie bei einem anwaltlichen Schreiben anders reagiert. Manchmal verstehen Menschen etwas nur, wenn es ihnen ein Anwalt erklärt. Und unter denjenigen, die es dann immer noch nicht verstehen, gibt es welche, die es verstehen, wenn es ihnen ein Richter erklärt.
Es liegen vorbehaltlich einer genaueren Prüfung zwei Rechtsverletzungen vor:
1. Bilder die dich zeigen sind rechtswidrig, wenn du der öffentlichen Zurschaustellung nicht zugestimmt hast. Das kann in der Tat nicht nur zur Haftung auf "Schadensersatz", sondern auch zur Strafbarkeit führen. Allerdings ist das dann doch etwas übersetzt, auch wenn es die Ex ist. ;-)
2. Bilder, die von dir gefertigt wurden, unterliegen deinem Urheberrecht. Hier kannst du ebenfalls Schadensersatz verlangen.
Die etwas pampige Antwort der Dame legt nahe, dass sie bei einem anwaltlichen Schreiben anders reagiert. Manchmal verstehen Menschen etwas nur, wenn es ihnen ein Anwalt erklärt. Und unter denjenigen, die es dann immer noch nicht verstehen, gibt es welche, die es verstehen, wenn es ihnen ein Richter erklärt.
Zitat: Ulrike Kr. 25.01.13, 20:58Zum zitierten Beitrag"von mir" heißt, dass sie dich zeigen oder dass sie von dir gefertigt wurden?
Aber ja: Du wirst Probleme haben, dies bis nach Brasilien durchzusetzen.
Aber ja: Du wirst Probleme haben, dies bis nach Brasilien durchzusetzen.