Bilderklau: Eure Fragen an fc-Anwalt Amin Negm-Awad

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 16 von 50
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Hallo,

ich bin kürzlich über die Googlesuchfunktion, welche im fotocommunity - Blog vorgestellt wurde, auf eine italienische Internetseite gestoßen, welche eines meiner Bilder für Werbezwecke verwendet.
Bei der Internetseite handelt es sich um ein italienisches Hotel. Dieses Hotel arbeitet scheinbar mit einem Pferdestall/Reitanlage zusammen. Auf der besagten Website wird für Reitunterricht geworben. Direkt neben dem Werbetext ist mein Foto zu sehen. Einen Screenshot habe ich bereits gemacht und die genaue Adresse der Website habe ich mir ebenfalls notiert. Das selbe Foto ist auch noch auf einer Unterseite dieses Hotels - im selben Zusammenhang - zu finden.

Ich überlege momentan ernsthaft einen Anwalt einzuschalten - hat dies Aussicht auf Erfolg?

Vielen Dank.

Viele Grüße
Thomas Hautmann
sturm dorothee sturm dorothee Beitrag 17 von 50
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Hallo,

wie ist es mit den Fotos, die ihr in facebook stellt. Ich wundere mich, dass dort veröffentlichte Fotos sehr oft geteilt werden. Ich würde ab und zu auch gerne eins dieser Fotos auf meine facebook-Seite posten, habe aber Angst, in Schwierigkeiten wegen des Urheberrechts zu kommen. Über eine klare Antwort in dieser Sache würde ich mich freuen.

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Dorothee Sturm
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 50
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Ich bin gegen einen Bilderklau vorgegangen und habe vor Gericht gewonnen. Allerdings lebt die "Diebin" von Harz IV und hat zudem jetzt noch Krebs. Zurzeit zahlt sie mir von den entstandenen Kosten (2500€) 50€ im Monat was aber letzten Monat schon ausgesetzt wurde. Hätte ein "vernünftiger" Anwalt nicht erstmal die Lage geklärt und herausgefunden das die Frau Harz IV bekommt? Wäre dem so gewesen, hätte ich nicht so ein Fass aufgemacht zumal der Anwalt ja bei Vorauszahlung sein Geld schon in der Tasche hat. Nicht dumm so ein Vorgehen..... oder ?
Loni1966 Loni1966 Beitrag 19 von 50
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Ein Verlag (Auflage der Zeitschrift 250.000) hat in der Vergangenheit ein Bild von mir geordert.

Man hatte mir eine Bezahlung versprochen, jedoch ist das Bild nie in der Zeitschrift erschienen.
Trotzdem verfügt die Redaktion über die Originaldatei, weigert sich aber, weiter mit mir zu kommunizieren.

Ich möchte meine Bilder nicht verschenken, welche Möglichkeiten habe ich?

Meiner Meinung nach ist es egal, ob das Bild erscheint, oder nicht.
Die Redaktion hat eine "Ware" auf Anforderung erhalten und keine Gegenleistung erbracht.

Abmahnen?
Oder einfach um schriftl. Bestätigung der Vernichtung der Datei verlangen?
Wie kann ich nachprüfen, ob das Bild nicht vielleicht doch schon veröffentlicht wurde?
Linda Norden Linda Norden Beitrag 20 von 50
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Wie geht man vor, wenn man seine Bilder auf Seiten findet, wo die weiteren Daten desjenigen, der die Bilder ungefragt verwendet, nicht ersichtlich sind. Also z.B. bei Pinterest, Blogspot, jimdo etc.? Bei einigen der Plattformbetreiber kann man Urheberrechtsverletzungen zwar melden (dann werden Bilder auch entfernt), aber was ist, wenn man einen Schadenersatzanspruch stellen will? Und inwieweit hat man Anspruch auf Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden, wenn man eine solche Urheberrechtsverletzung zur Anzeigen bringen möchte.
P Punkt P Punkt   Beitrag 21 von 50
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Kennt jemand die Seite www.bilderdiebstahl.de ? Irgendwie kommt mir die seltsam vor.
Werbeversprechen:
Kein Risiko, keine Anwaltskosten, keine Gerichtskosten, Auslobung einer Prämie von BIS ZU 40€ pro Urheberrechtsverletzer ....
Die Seitenbetreiber geben an, mit erfahrenen Anwälten zusammen im EIGENEN Namen die Verstöße zu verfolgen.

Hat evtl. schon jemand mit dieser Seite seine - wie auch immer gearteten - Erfahrungen gemacht?
Gruß
Peter
Günter Rolf Günter Rolf Beitrag 22 von 50
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Eins meiner Bilder habe ich in einem privaten Blog gefunden.
Hab den Blogbetreiber freundlich angeschrieben und eine ziemlich pampige antwort bekommen.
Löschen wollte er mein Foto nicht.
Dann habe ich mit einer Amahnung und nachträglichen Honorarforderung über meinen Anwalt gedroht.
Als Antwort kam ...
"Das können Sie gerne machen.
Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Bei mir ist nichts zu holen.

Welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall?
P Punkt P Punkt   Beitrag 23 von 50
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Lässt sich im Falle, dass eine unrechtmäßige Veröffentlichung nicht durch den Urheberrechtsverletzer beseitigt wird, ggf. der Seitenbetreiber zu einer Löschung zwingen oder sogar in Regress nehmen, wenn dem Seitenbetreiber die eigene Urheberschaft an dem veröffentlichten Bild mit schlüssigen Beweismitteln (was auch immer das im Einzelfall sein mag) angezeigt würde?
Wie sehen die Rechtlage bzw. die Möglichkeiten einer Rechtsverfolgung aus?
- in Deutschland
- im EU-Ausland - gibt es da mglw. noch Unterschiede je nach Mitgliedsstaat?
- im übrigen Ausland?
Was bedeutet das für das Kostenrisiko?
Wie werden die Kosten überhaupt ermittelt? was ist in diesen Fällen der Streitwert?
Wie wird überhaupt ein evtl. Schadensersatz ermittelt ? MFM-Empfehlungen auch bei Amateuren???
Sind (mglw. auch ausländische) Provider, die die Auftritte der Urheberrechtsverletzer hosten, zu Auskünften verpflichtet? Wenn ja, in welchem Umfang und wem gegenüber?
Was ist von Angeboten wie dem von mir weiter oben beschriebenen "www.bilderdiebstahl.de" zu halten?
Marita K. Marita K.   Beitrag 24 von 50
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Habe ein Bild von mir entdeckt, das von einem Bollywood-Schauspieler(!!!) als wallpaper weltweit vertrieben wird. Gibt es irgendeine Chance, diesen Herrn oder sein Management zu verklagen? Das Bild wurde verändert, indem Schnörkel darauf gemalt wurden und zusätzlich der Schauspieler mit darauf appliziert wurde. Kann jemand das Bild einfach verändern und es dann unter seinem Namen vertreiben?

Der Bilderklau könnte schon viele Jahre zurück liegen, da das Bild von 2003 ist. Gibt es eine Verjährungsfrist diesbezüglich?

Bin gespannt auf eine Antwort :-).

Marita
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 25 von 50
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Zitat: SchwesterStefan H. 25.01.13, 18:24Zum zitierten Beitrag[…]

was ich schlimer fand/finde . ich habe das selbe Bild auch bei Amazon/ebay entdeckt . allerdings nicht als bild in einer beschreibung sonder als Blechschild mit Schriftzug "Hier wache ich" und ähnlichem . Stk Preis 19€. das das Bild von mir ist kann ich ebenfalls beweisen zum einen habe ich das raw und zum anderen läuft das Model auf dem Bild hier durch meine Wohnung . nun meine Frage was mach ich da am besten . Bestelle ich mir so ein schild als beweiss und mache einen screenshot. Lohnt es sich finanziell damit zu einem Anwalt zu gehen . Soll heissen wie sicher ist es das ich das ding gewinne . Da ich keine advocard habe und finanziell nicht in der lage bin einen anwalt zu bezahlen muss ich mich ja drauf verlassen das ich gewinne oder schreibe ich die firma als privatperson an und versuche es ohne anwalt zu klären . LG Stefan

Kein Anwalt wird garantieren, dass man einen Prozess sicher gewinnt und dann noch die Gebühren von der Gegenseite getragen werden. Das kann ja schon deshalb schief gehen, weil die Gegenseite nicht zahlungsfähig ist.

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, so ist die Rechtsverletzung hier eindeutig. Ich würde einen Anwalt aufsuchen und mit ihm – auch hinsichtlich der finanziellen Dinge – offen ansprechen. Er kann sich das anschauen und beurteilen. Viele Anwälte rechnen ein solch erstes Gespräch nicht ab. Nachfragen.
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 26 von 50
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Zitat: Regina Weyers 25.01.13, 18:31Zum zitierten Beitrag
  1. Streetfotografie: Angenommen ich mache im Ausland eine Streetaufnahme, die dort rechtliche unbedenklich ist, wo man die abgebildeten Personen bspw. nicht um Erlaubnis fragen muss, und ich veröffentliche die Aufnahme hier in Deutschland - was gilt dann?
  2. "Pinterest": Gibt es hier schon Abmahnungen/Rechtsprechung?
Besten Dank im Voraus
Regina Weyers

PS.: Eine Übersicht wo was erlaubt bzw. rechtlich bedenklich ist, fänd´ ich einen tollen fc-Service...

Zu 1: Das hat aber nun gar nichts mit dem Thema Bilderklau zu tun. ;-) Aber ich antworte hier mal vorsorglich: Da das öffentliche Zurschaustellen in Deutschland geschieht, findet deutsches Recht Anwendung.

Zu 2: Da es kein Abmahnregister gibt, kann ich nicht sagen, ob da jemand schon abgemahnt hat. Aber eine Rechtsverletzung kann vorliegen. Grundsätzlich würde das nach deutschem Recht beurteilt werden können, da der Dienst auch Deutschland adressiert. (Deutsche Übersetzung usw.) Jedoch haftet ein solcher Dienst nur eingeschränkt. Hier würde ich empfehlen, die vorgesehene Mitteilung (Kurzinfo / Copyright) zu machen.
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 27 von 50
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Zitat: Martina alias Marky 25.01.13, 18:40Zum zitierten BeitragHallo,
ich bin Konzertfotograf in einem Club und fotografiere im Auftrag des Veranstalters dort auftretende Bands. Der Club erhält von mir einige Bilder mit meinem Copyright versehen, die ich auf deren FB Seite hochlade.
Nun meine Frage: es kommt immer häufiger vor, daß die fotografierten Bands die Bilder ohne Erlaubnis auf ihrer FB Seite als Profilbild hochladen oder mit einem meiner Fotos für einen weiteren Auftritt werben oder sogar die Fotos auf ihre Homepage laden; teilweise wird dabei dann mein Copyright ab- oder angeschnitten.
Wie ist die Rechtslage? Was kann ich dagegen tuen?

Vielen Dank,
Martina

Ja :-)

Auch die auf einer Photographie abgebildeten Personen erwerben nicht automatisch ein Nutzungsrecht. Allerdings darf dies natürlich nicht in dem (schriftlichen?) Auftrag mit dir eingeräumt sein.
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 28 von 50
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Zitat: Bernhard Norbert Braun 25.01.13, 19:10Zum zitierten BeitragJemand hat ein Bild von einem meiner Stickbilder als Profilbild auf Facebook genommen. Wie bekomme ich das da wieder weg. Sie sagt mir, dass sie ihr Passwort vergessen hatEin vergessenes Passwort ist ja kein Hindernis. Ansonsten an fb selbst wenden.
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 29 von 50
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Zitat: Madesito 25.01.13, 19:23Zum zitierten BeitragHallo, meine Ex-Freundin hat auf ihrem Facebookprofil noch immer Bilder auf denen ich abgebildet bin und noch dazu Bilder die ich bei diversen Shootings geschossen habe. Sogar mein Wasserzeichen ist bei den Bildern zu sehen. Ich habe sie gebeten die Bilder doch bitte zu entfernen und habe mich auf das Urheberrecht berufen. Sie entgegnete mir nur dass es ihre Sache sei und sie die Bilder nicht entfernen wird.

Wie kann ich vorgehen damit sie die Bilder entfernt und habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Kann sie dafür belangt werden da sie gegen das Urheberrecht verstößt und welche Strafen gibt es dafür?

Grüße, M.

Es liegen vorbehaltlich einer genaueren Prüfung zwei Rechtsverletzungen vor:

1. Bilder die dich zeigen sind rechtswidrig, wenn du der öffentlichen Zurschaustellung nicht zugestimmt hast. Das kann in der Tat nicht nur zur Haftung auf "Schadensersatz", sondern auch zur Strafbarkeit führen. Allerdings ist das dann doch etwas übersetzt, auch wenn es die Ex ist. ;-)

2. Bilder, die von dir gefertigt wurden, unterliegen deinem Urheberrecht. Hier kannst du ebenfalls Schadensersatz verlangen.

Die etwas pampige Antwort der Dame legt nahe, dass sie bei einem anwaltlichen Schreiben anders reagiert. Manchmal verstehen Menschen etwas nur, wenn es ihnen ein Anwalt erklärt. Und unter denjenigen, die es dann immer noch nicht verstehen, gibt es welche, die es verstehen, wenn es ihnen ein Richter erklärt.
Amin Negm-Awad Amin Negm-Awad   Beitrag 30 von 50
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Zitat: Ulrike Kr. 25.01.13, 20:58Zum zitierten BeitragIch habe Fotos von mir im Ausland entdeckt,die hier in der fc von meiner Seite "geklaut" wurden. Das eine zeigt mich (Detailaufnahme Augen) und ist auf unzähligen Musikseiten, vorallem in Brasilien zu sehen, denn es ist die Startseite eines Musikvideos, das jemand in youtube zusammengebastelt hat und nun wird es auf diversen Musikseiten verwendet.
Ein anderes Foto einer Rose wird bei einem Postkartenverlag in Quebec Canada als virtuelle Karte angeboten.

Ich habe den Bertreiber des Videos, sowie den Kartenverlag angeschrieben, aber wie erwarten keine Reaktion. Wie kann man sich vor dem Klau schützen, vorallem nehme ich an, dass hier ganz bewusst auf Fotos aus dem fernen Ausland benutzt wurden, da sie sich relativ sicher vor Schadensersatzklagen sind. Das kann ja eigentlich nicht sein...
"von mir" heißt, dass sie dich zeigen oder dass sie von dir gefertigt wurden?

Aber ja: Du wirst Probleme haben, dies bis nach Brasilien durchzusetzen.
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