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Verboten - aber was?

Verboten - aber was?

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jonasine


kostenloses Benutzerkonto, Dortmund

Verboten - aber was?

Mag sein, daß hier mal das "Betreten der Gleisanlagen" verboten war.

Oder hat jemand eine andere Idee,
wie die Buchstaben "...san..." ergänzt werden können?

Kommentare 7

  • Kirsten G. 16. März 2013, 0:29

    Das denke ich auch, dass es verboten ist, die Gleisanlagen zu betreten..Feines PIC dazu.
    Lg
    Kirsten
  • GeWo 15. März 2013, 9:43

    Selbst wenn das Schild noch unversehrt wäre, würde es den Ein/e oder Andere/n kaum interessieren.
    LG Gerd
  • dorlev 15. März 2013, 8:49

    ich denke auch du hast Recht :-)))
    Gelungene Bildgestaltung!!
    LG dorle
  • alberto16-menuder 15. März 2013, 8:40

    semplice ma bella ciao
  • Rudolf Averbeck 15. März 2013, 8:00

    Schön, wenn jemand einen Sinn und zwei Augen für diese Besonderheiten des täglichen Lebens hat. Mit gefällt das sehr und ich versuche auch darauf zu achten. In Deinem Fall soll das obere Wort sicher "Gesang" heißen.
    Gruß
    Rudolf
  • Heidi G. K. 15. März 2013, 7:37

    sicherlich ist es verboten hier per Anhalter mitfahren wollen...... ;.)))
    LG Heidi
  • Andreas Pe 15. März 2013, 7:34

    Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung (EBO) § 61(1):
    Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten und benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

    VG Andreas

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