• Wolfgang Bazer 4. April 2021, 18:28

    Welches Gesetz, das van der Bellen unterzeichnet haben soll, meinst Du? Ich kenne in diesem Zusammenhang nur § 46 FPG Abschiebung, ein Fremdenpolizeigesetz, das 2005 verabschiedet wurde. https://www.jusline.at/gesetz/fpg/paragraf/46 Van der Bellen war da noch lange nicht Präsident.
    LG Wolfgang
  • Wolfgang Weninger 4. April 2021, 18:46

    Nein, natürlich hat VdB nicht dieses Gesetz unterzeichnet, dafür wäre wenn es 2005 war Heinz Fischer zuständig gewesen. Aber die Abschiebungen der letzten Monate mussten vom Innenminister Nehammer gezeichnet worden sein und diesem kann der Bundespräsident sehr wohl Weisungen erteilen, die zumindest aufschiebende Wirkung haben. Und Begnadigungen sind grundsätzlich ein Privileg des Bundespräsidenten ...
    Servus, Wolfgang
  • Wolfgang Bazer 4. April 2021, 19:24

    Eine solche Weisungsbefugnis gegenüber einem Minister hat der Bundespräsident nicht. Das würde ja bedeuten, dass er ähnlich wie der französische oder der amerikanische Präsident mit Regierungsaufgaben betraut ist. Das ist er aber nicht, ebenso wenig wie der deutsche Bundespräsident.

    Was VdBs Begnadigungsrecht anbelangt, so heißt es auf der Regierungswebsite dazu: "Die Begnadigung ist das Recht der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder sonst abzuändern. Dies erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz." https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/B/Seite.991516.html Dieses Begnadigungsrecht taugt also in keinster Weise als Argument.

    Ich glaube, Du willst VdB einfach nur auf Teufel komm raus schlechtmachen.

    LG Wolfgang