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StVO, § 40 Absatz 6, Zeichen 120 von Josef H. Gerstenberg

StVO, § 40 Absatz 6, Zeichen 120


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24.07.2012 um 21:49 Uhr
, Lizenz: Alle Bilder unterliegen dem Urheberrecht der jeweiligen Sender. All pictures © by the senders.
Bei der beidseitigen Verengung ist Überholen, Halten, Parken und Umkehren verboten.

Schmerwitz, Fläming, 15.6.2012
Ehemalige Zentrale Schule für Kampfgruppen (ZSKG) Ernst Thälmann

Anmerkungen:

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Klaus Kieslich, 24.07.2012 um 22:36 Uhr

Starkes Detail
Gruß Klaus



Sigrid nordlicht in der pfalz, 24.07.2012 um 23:19 Uhr

das gitter davor dürfte aber doch schon bei den meisten verkehrsteilnehmern für eine gewisse einhaltung der regeln sorgen...ich würd da ja schon ohne auto nicht durchpassen
:-))



Trude S., 24.07.2012 um 23:29 Uhr

es sieht hier tatsächlich ein Stück beengt aus :-))


Marge B., 25.07.2012 um 0:29 Uhr

LOL...
... da pass ich auch nicht durch!
.. seid je her nicht!!!!



docdestifo, 25.07.2012 um 20:43 Uhr

Ein tolles Motiv!


Heiko Klotz, 28.07.2012 um 8:42 Uhr

Beengende östliche Tristesse.
Liebe Grüße Heiko



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