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(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
@Thomas: Du hast irgendwie recht, ich dachte beim Einstellen schon, dass es ein recht "intimes" oder persönliches Bild ist.
Aber trifft das nicht auf vier Fünftel aller Street-Fotos zu?
Sollte man bei jedem ein model release einholen?
Ich weiß es wirklich nicht.
Wenn es euch zu nah ist, nehme ich es raus.
Ich nehme zwar nicht an, dass die Abgelichteten sich hier rumtreiben, aber wer weiß, vielleicht irgendwelche Bekannten;
so long, Hei
@HeiGee: Bin mir auch oft unsicher und wenn ich während des Knipsens schon Zweifel kriege, frage ich nach. Erstaunlich oft hört man dann ein Lachen und ein "ja, warum nicht?". Die mündliche Zustimmung reicht im Zweifelsfall (= Rechtsstreit) natürlich nicht aus, aber sie verschafft immerhin ein besseres Gewissen. Ich selbst hätte wohl auch nichts gegen ein Foto von mir einzuwenden, wenn es auf der Straße aufgenommen ist - auch wenn es mich in peinlicher Pose zeigen würde. Aber sobald es in den Privatbereich geht (und Fenster oder Garten sind da eine unscharfe Grenze), dann würde ich mich vermutlich zur Wehr setzen.
LG Thomas