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LOTSANNAHMEPFLICHT
Zur Annahme eines Bordlotsen sind verpflichtet:
1. Führer von Tankschiffen gemäß § 30 Abs. 1 Seeschiffahrtsstrassenordnung (SSSO)
2. Führer von anderen Seeschiffen ab 90m Länge oder ab 13m Breite oder ab 8m Tiefgang
Näheres (auch Ausnahmen) regelt die "Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde" (Revierlotsverordnung) [169 KB]
Der Lotsbezirk I (Kieler Förde) umfasst
a) für ostwärts fahrende Schiffe die Fahrtstrecken zwischen den Schleusen in Kiel-Holtenau und der Lotsenstation auf dem Leuchtturm "Kiel",
b) für westwärts fahrende Schiffe die Fahrtstrecken zwischen der Lotsenstation auf dem Leuchtturm "Kiel" und der äußeren Grenze der Zufahrt in Kiel-Holtenau,
c) alle übrigen Fahrtstrecken auf der Kieler Förde.
Text : Kielpilot.de
Ein harter Job so rund um die Uhr,
aber für Seeleute eigentlich nicht sehr ungewöhnlich
und als Lotse hat er den Vorteil immer nach Hause
zu können.
Klasse Aufnahme und eine interessante Dokumentation.
Viele Grüsse
Dieter
Jens klau uns nicht die ganzen Schiffe in Kiel,was sollen wir denn noch Fotografieren!!!! :-)))
Den hast Du Super Eingefangen,Schärfe und Farben sind 1a !