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Verwertungsgesellschaft Bild-KunstFotorecht- Urheberrecht - Bildnisrecht - Verträge - AGB - FreeLens - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist ein von den Urhebern (Künstler, Fotografen und Filmurheber) gegründeter Verein zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Weitere Verwertungsgesellschaften in Deutschland sind die GEMA (http://www.gema.de/), GVL (http://www.gvl.de/) und VG Wort (http://www.vgwort.de/). Die deutschen Verwertungsgesellschaften arbeiten international mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften durch Partnerschaftsverträge zusammen.
Aufgaben der VG BILD-KUNST
Berufsgruppen der VG BILD-KUNSTDie VG BILD-KUNST ist in drei Berufsgruppen gegliedert: Berufsgruppe I
Berufsgruppe II
Berufsgruppe III
Beitritt und Verteilung der ErlöseDer Beitritt zur VG BILD-KUNST erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages, durch den die in der jeweiligen Berufsgruppe relevante Rechtewahrnehmung auf die Verwertungsgesellschaft übertragen wird. Die Verteilung der eingegangenen Vergütungen erfolgt nach einem Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Darin wird auch festgelegt, ob und welcher Anteil der Einkünfte für soziale oder kulturfördernde Zwecke verwandt wird. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Zur Deckung ihrer Verwaltungskosten behält die Gesellschaft Anteile vom Aufkommen ein. Dieser Kostensatz beträgt bei Folge-, Repro- und Senderechten 10%. In den übrigen Gebieten wird der Satz jährlich aufgrund der Kosten neu ermittelt, 2004 betrug er durchschnittlich 7,6 %. Weitere Leistungen und Förderungen der VG BILD-KUNSTKulturwerk der VG BILD-KUNST
Die Mittel des Kulturwerks stammen aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG BILD-KUNST an deren Mitglieder. Während die Förderung in der BG I (Bildende Kunst) indirekt über die Stiftung Kunstfonds erfolgt, sind für die beiden anderen Gruppen Vergabebeiräte gewählt, die über Förderungen in den Bereichen Fotografie/Design sowie Film entscheiden. Stiftung Sozialwerk der VG BILD-KUNST
Ihre Mittel erhält die Stiftung Sozialwerk in erster Linie aus den Erträgen der VG BILD-KUNST. In den Verteilungsplänen ist jeweils ein Anteil der Ausschüttungen für soziale Zwecke bestimmt. Bei der Vergabe von Leistungen lehnt sich die Stiftung an die Struktur der Muttergesellschaft an: Die Bewilligungsausschüsse sind mit Urhebern aus den drei Berufsgruppen besetzt. Datenbank mit vertretenen KünstlernWer unsicher ist, ob das Foto eines von ihm fotografiertes Kunstwerk es und damit eines selbst wiederum urheberrechtlich geschützen Werkes veröffentlicht werden darf oder vielleicht der Public Domain unterliegt (gemeinfrei ist), kann sich an die VG Bild+Kunst wenden. Dort gibt es eine Datenbank der vertretenen Personen. Wenn ein Kunstwerkfoto geschützt ist, kann man sich über die VG Bild+Kunst nach einer Genehmigung erkundigen und es bei Erhalt veröffentlichen. Die Tarife wersden ebenfalls auf der Webseite aufgeführt. Für nicht-kommerzielle Nutzungen, etwa auf einer eigenen Webseite oder in der fotocommunity, ist das nicht allzu teuer. Weblink
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