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Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Fotorecht- Urheberrecht - Bildnisrecht - Verträge - AGB - FreeLens - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist ein von den Urhebern (Künstler, Fotografen und Filmurheber) gegründeter Verein zur Wahrnehmung ihrer Rechte.

Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann.

Weitere Verwertungsgesellschaften in Deutschland sind die GEMA (http://www.gema.de/), GVL (http://www.gvl.de/) und VG Wort (http://www.vgwort.de/).

Die deutschen Verwertungsgesellschaften arbeiten international mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften durch Partnerschaftsverträge zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der VG BILD-KUNST

  • Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben
  • Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten
    • (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte bildender Künstler)
  • politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes
    • (z.B. Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, Abschluss von Gesamtverträgen)

Berufsgruppen der VG BILD-KUNST

Die VG BILD-KUNST ist in drei Berufsgruppen gegliedert:

Berufsgruppe I

  • Bildende Künstler, Verleger
  • Rechtewahrnehmung:
    • Folgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte, Onlinerechte, Weitersendevergütung, Fotokopiervergütung

Berufsgruppe II

Berufsgruppe III

  • Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner, Choreographen, Filmproduzenten
  • Rechtewahrnehmung:
    • Videogeräteabgabe, Videoleerkassettenvergütung, Videovermietvergütung, Weitersendevergütung

Beitritt und Verteilung der Erlöse

Der Beitritt zur VG BILD-KUNST erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages, durch den die in der jeweiligen Berufsgruppe relevante Rechtewahrnehmung auf die Verwertungsgesellschaft übertragen wird.

Die Verteilung der eingegangenen Vergütungen erfolgt nach einem Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Darin wird auch festgelegt, ob und welcher Anteil der Einkünfte für soziale oder kulturfördernde Zwecke verwandt wird.

Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Zur Deckung ihrer Verwaltungskosten behält die Gesellschaft Anteile vom Aufkommen ein. Dieser Kostensatz beträgt bei Folge-, Repro- und Senderechten 10%. In den übrigen Gebieten wird der Satz jährlich aufgrund der Kosten neu ermittelt, 2004 betrug er durchschnittlich 7,6 %.

Weitere Leistungen und Förderungen der VG BILD-KUNST

Kulturwerk der VG BILD-KUNST

  • Das Kulturwerk der VG BILD-KUNST GmbH fördert künstlerisch oder kulturell bedeutende Projekte in den drei Berufsgruppen.

Die Mittel des Kulturwerks stammen aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG BILD-KUNST an deren Mitglieder.

Während die Förderung in der BG I (Bildende Kunst) indirekt über die Stiftung Kunstfonds erfolgt, sind für die beiden anderen Gruppen Vergabebeiräte gewählt, die über Förderungen in den Bereichen Fotografie/Design sowie Film entscheiden.

Stiftung Sozialwerk der VG BILD-KUNST

  • Die Stiftung Sozialwerk der VG BILD-KUNST gewährt - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - Bildenden Künstlern, Fotografen, Designern und Filmschaffenden Unterstützungen in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und im Alter.

Ihre Mittel erhält die Stiftung Sozialwerk in erster Linie aus den Erträgen der VG BILD-KUNST. In den Verteilungsplänen ist jeweils ein Anteil der Ausschüttungen für soziale Zwecke bestimmt.

Bei der Vergabe von Leistungen lehnt sich die Stiftung an die Struktur der Muttergesellschaft an: Die Bewilligungsausschüsse sind mit Urhebern aus den drei Berufsgruppen besetzt.

Datenbank mit vertretenen Künstlern

Wer unsicher ist, ob das Foto eines von ihm fotografiertes Kunstwerk es und damit eines selbst wiederum urheberrechtlich geschützen Werkes veröffentlicht werden darf oder vielleicht der Public Domain unterliegt (gemeinfrei ist), kann sich an die VG Bild+Kunst wenden. Dort gibt es eine Datenbank der vertretenen Personen. Wenn ein Kunstwerkfoto geschützt ist, kann man sich über die VG Bild+Kunst nach einer Genehmigung erkundigen und es bei Erhalt veröffentlichen. Die Tarife wersden ebenfalls auf der Webseite aufgeführt. Für nicht-kommerzielle Nutzungen, etwa auf einer eigenen Webseite oder in der fotocommunity, ist das nicht allzu teuer.

Weblink


  Letzte Änderung: 10:37, 14. Mai 2007 von Franz-Josef Wirtz . Basiert auf dem Text von Marc S.. - Aufrufe: 18355
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