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Urheberrechtsverletzung

Fotorecht - Anwälte für Medienrecht - Bildhonorar - Nutzungsrecht - Urheberrecht - Urheberrechtsverletzungen verfolgen - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


Inhaltsverzeichnis

Was genau fällt unter das Urheberrecht?

Das Urheberrecht regelt die Verwertung der Ergebnisse des kreativen Schaffens von Personen. Die fotocommunity kann und darf es jedoch nicht leisten, an dieser Stelle rechtsverbindliche Auskünfte zu geben. Um unseren Usern trotzdem eine Hilfestellung zu bieten, haben wir Links gesammelt und Gesetzestexte zitiert, die als Ansatzpunkt für die eigenen Recherchen dienen können.

Siehe auch: Urheberrecht

Wann kann man von einer Urheberrechtsverletzung sprechen?

Da der jeweilige Urheber alleine bestimmt, wie und von wem sein Werk (Fotos, Gemälde, Zeichnungen, Gebäudeentwürfe, Buchtexte, Songtexte, Gedichte, Logos, Kompositionen usw.) genutzt wird/genutzt werden darf, liegt immer dann eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Zustimmung nicht vorliegt oder die bereits getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Demnach verstoßen auch unter Bildern sämtliche Wiedergaben von Texten, bei denen nicht die Genehmigung des Autors vorliegt, gegen das Urheberrecht (Lieder, Gedichte, Auszüge aus Büchern etc.).

Wie kann ich meine Werke schützen?

Um zu verstehen, dass es zumindest momentan quasi unmöglich ist sein Werk im Internet 100% zu schützen, muss man sich einmal die technischen Notwendigkeiten zur Betrachtung von Bildern im Internet klarmachen. Es gilt, dass jedes Bild, welches ich mir im Internet ansehe, automatisch auf meiner Festplatte landet. Wäre das nicht so, könnte ich es nämlich gar nicht ansehen.

Anschauen entspricht Runterladen

D.h. dass jeder, der das weiß problemlos an jedes gewünschte Bild herankommt, da er es durch den Browser-Cache sowieso bereits auf seiner Festplatte hat. Insofern wäre es im Grunde eigentlich müßig auf die diversen Versuche einzugehen, die durch technische "Tricks" versuchen, das Herunterladen zu verhindern. Durch die beschriebenen Grundlagen, sind sie nämlich alle völlig nutzlos.

Alle technischen Maßnahmen gegen den Bilderklau im Internet gaukeln eine scheinbare Sicherheit vor. Nur wer seine Bilder niemandem zeigt kann halbwegs sicher sein, dass seine Bilder auch nicht geklaut werden.

Es steht dir natürlich frei, einige der hier aufgeführten Maßnahmen in Eigenverantwortung nutzen, etwa Hochladen in mäßiger Qualität, Copyright-Vermerk bzw. Wasserzeichen im Bild oder Hochladen in einem Passwort-geschützen fotohome-Ordner.

Andererseits ist es auch so, dass in der fotocommunity es auch gerade immer wieder um das Bearbeiten von Bildern geht. Immer wieder gibt es Wettbewerbe oder Spontanprojekte, wo es um die Arbeit mit oder an einem gegebenen Bild geht. D.h. in bestimmten Fällen ist in der fotocommunity sogar das Kopieren einer Bildvorlage erwünscht.

Schutz vor Rechtsklick

Die meisten Webbrowser unter Microsoft Windows bieten beim Rechtsklick auf ein Bild im Kontextmenü eine Funktion zum Speichern unter... an. Der Versuch durch eine Blockierung des Rechtsklicks einen Bilderdiebstahl zu verhindern, kommt schlichtweg zu spät, da das Bild ja bereits automatisch vom Browser gespeichert wurde und man es nur auf dem eigenen PC finden muss. Andere technische Maßnahmen sind genauso leicht auszuhebeln. Viele Browser, Browser-Plugins, Browsereinstellungen wie kurzfristiges Abschalten von Java-Script oder Werbefilter erlauben es ganz leicht, dieses Verbot zu umgehen. Andere Betriebssysteme (z.B. für den Mac, der mit nur einer Maustaste bedient wird) und Browser (z.B. Safari) erlauben das Speichern von Bildern auf anderem Weg.

Schutz durch BlindGIF

Das Foto wird als Hintergrund einer Tabelle definiert und darüber wird ein durchsichtiges Schutzbild (Blindgif) gelegt. Das ist genauso wenig ein Schutz, da auch in diesem Fall das eigentliche Bild ja bereits ebenfalls auf dem PC als Datei vorliegt und nur gefunden werden muss.

Aufteilen des Bildes in ein Puzzle

Das Bild wird nicht als einzelne Datei gezeigt, sondern als ein Sammelsurium einzelner Puzzleteile, die vom Browser zu einem scheinbar ganzen Bild ergänzt werden. Beim Abspeichern zu Fuß oder Durchstöbern des Browser-Cache macht es mehr Arbeit das ganze Bild zu erhalten. Ein einziger Screenshot liefert jedoch wieder das ganze Bild als einzelne Datei.

Schutz durch Wasserzeichen

Wasserzeichen oder andere nicht zum eigentlichen Bildinhalt gehörigen Informationen können sichtbar oder unsichtbar in die Bilddatei eingebaut werden.

Unsichtbarer Copyrightvermerk im Bild

Unsichtbare Copyright Informationen können z. B. mit Photopatrol in ein Bild integriert werden. Die Software stammt vom Fraunhofer Institut SIT und ermöglicht die unsichtbare Kennzeichnung der Bilder. Das Wasserzeichen wurde in der fotocommunity getestet und sollte in der Maximalgröße der Bildschirmdarstellung (1.000 Pixel) eingebettet werden.Die Qualität des Bildes wird durch das Wasserzeichen nicht beeinträchtigt.Das Programm ist hier zu beziehen:

Sichtbarer Copyrightvermerk im Bild

Die fotocommunity versteht sich als Plattform für den Genuss am Bild und die Diskussion über Qualitätsverbesserungen. Bilder sollten deshalb weitgehend unversehrt ausgestellt werden. Dabei wird ein Kompromiss durch die Dateigrößenbeschränkung eingegangen. Die fotocommunity unterscheidet sich ja unter anderem genau dadurch von Bildagenturen, die Bilder für anderweitige Nutzung vermarkten und von daher nur grob den Inhalt zeigen müssen, ansonsten aber ein höherwertiges Bild nach Kauf nachreichen können.

Natürlich steht jedem frei, sein Bild, bereits mit einem Wasserzeichen versehen, in die fotocommunity hochzuladen. Hier findest du ein kostenloses Programm, mit dem du das bewerkstelligen kannst:

Aber bedenke, dass sich auch hier sehr viele User von einem solchen Wasserzeichen gestört fühlen, weil es den Bildgenuss doch sehr einschränkt und dass es mit ein wenig Mühe auch wieder komplett mit Hilfe einer Bildbearbeitung entfernt werden kann.

Unsichtbarer Copyrightvermerk im Bild

Diese Marken verhindern nicht den Diebstahl als solchen, sondern erleichtern bestenfalls die Identifikation. Abgesehen davon können auch solche Marken wieder herausgerechnet werden und außerdem kostet diese Art von Schutz je nach Technik einiges an Gebühren.

Hier gibt es ein paar weitere Infos zum Thema Bildschutz durch Wasserzeichen:

Schutz durch Programmierung in FLASH

Die Programmierung in Flash verhindert genauso wenig den Diebstahl von Bildern, wie all die anderen bereits erwähnten Methoden (denn es bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Screenshots), erschwert ihn aber zumindest ein wenig. Allerdings ist es technisch nicht realisierbar und genauso wenig erstrebenswert, eine Seite wie die fotocommunity in Flash zu programmieren.

Was kann die fotocommunity tun, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden?

Technische und inhaltliche Vorkehrungen

  1. Sämtliche Anfragen über den Support nach einer Bildnutzung (Download/Kauf/Druck usw.) werden mit dem Verweis auf den das bestehende Urheberrecht des Fotografen und der Bitte der direkten Kontaktaufnahme mit dem Fotografen beantwortet.
  2. IPTC- und EXIF-Daten werden nicht durch das Hochladen des Bildes auf die fotocommunity zerstört. So ist (sofern diese Daten nicht durch den "Bilderdieb" entfernt wurden) eine Identifizierung und Zuordnung der Bilder später noch möglich.
    Ausnahme: du lässt dein Bild durch die fotocommunity automatisch komprimieren. In dem Fall werden sämtliche IPTC- und EXIF-Daten durch den Komprimierungsvorgang gelöscht.
    Beachte, dass sämtliche IPTC- und EXIF-Daten der Bilder allerdings z.B. beim "für Web speichern" in Adobe Photoshop verloren gehen und lediglich IPTC-Daten nachträglich erneut ergänzt werden können/müssen!
  3. Schutz durch Größenbeschränkung. Durch die automatische Beschränkung auf maximal 300kB sind in der fotocommunity ausgestellte Bilder für viele kommerzielle Zwecke (Druck/Illustration usw.) quasi nicht geeignet.
  4. In einem durch ein Kennwort geschützten fotohome-Ordner kannst du die Zugänglichkeit zu bestimmten Fotos einschränken. Anmerkungen kanst du bei solchen Bildern allerdings nur indirekt und persönlich erhalten.
  5. Auf allen Seiten der fotocommunity wird im Seitenfuß auf die AGB verwiesen. Diese Nutzungsbestimmungen enthalten ausdrücklich Formulierungen, die sich auf das Urheberrecht beziehen.

Zitat AGB:

"Du erklärst dich damit einverstanden, dass du keine Inhalte an die fotocommunity überträgst, deren Wiedergabe eine Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter darstellt. [...]
Mit der Übertragung eines Inhalts auf unseren Server garantierst du uns, dass du das Recht hast, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig überträgst du uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das du uns einräumst, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch dich oder Dritte. Das Widerrufsrecht kannst du jederzeit durch Löschen deiner Fotos ausüben. [...]
Die Inhalte der fotocommunity sind urheberrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt. Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheber- und anderen Schutzgesetzen. Jede Nutzung der Inhalte, auch auszugsweise, insbesondere für kommerzielle Zwecke, bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Rechteinhaber."

Zur Lektüre des gesamten Textes lies dir bitte die Punkte 7, 8 und 9 der Nutzungsbedingungen (http://www.fotocommunity.de/pc/pc/kontakt/agb) durch.

Das heißt konkret, dass nur die fotocommunity deine Werke in dem zugesicherten Rahmen (Ausstellung der Bilder auf der Plattform der fotocommunity) bis auf Widerruf nutzen darf und ansonsten alle Rechte natürlich weiterhin bei dir liegen. In diesen Maßnahmen erschöpfen sich die Möglichkeiten der fotocommunity, deine Bilder zu schützen. Wie bereits unter dem Punkt #Wie kann ich meine Werke schützen? beschrieben gibt es ja bisher leider keine technischen Verfahren, die einen 100% Schutz eines im Internet ausgestellten Werkes gewährleisten können!

Was unternimmt die Fotocommunity, wenn ihr eine Urheberrechtsverletzung bekannt wird?

1. Innerhalb der fotocommunity
Sobald uns eine Urheberrechtsverletzung eines Fotos auf unseren Seiten bekannt wird, löschen wir das entsprechende Foto sofort und mahnen den betreffenden User ab. Im Wiederholungsfall kann das die Aufhebung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Von unserer Seite aus wird üblicherweise keine weitere Strafverfolgung eingeleitet. Ob und was der Urheber des Fotos unternimmt, steht außerhalb unserer Kontrolle.
2. Außerhalb der fotocommunity
Sollte uns bekannt werden, dass einer unserer User außerhalb der fotocommunity eine Urheberrechtsverletzung begangen hat - ob mit Bildern unserer Mitglieder, oder mit anderen Fotos ist dabei völlig unerheblich - können wir naturgemäß nichts unternehmen, da wir nur auf unserer eigenen Plattform die Möglichkeiten und Rechte haben, in irgendeiner Form einzuschreiten. Wir haben auch gar nicht die Kapazitäten eine solche uns angezeigte Urheberrechtsverletzung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Was ist zu tun, wenn ich eine Urheberrechtsverletzung eines meiner Werke entdecke?

Erst einmal: Ruhe bewahren und ruhig durchatmen!

Dann musst du dich entscheiden, ob du

  1. dich freust über eine Verwendung deines Bildes etwa im Rahmen einer rein privaten Nutzung (nicht jedes Foto wird schließlich genommen) und deine Energien weiterhin in deine Fotografie und nicht in die Verfolgung des "Täters" steckst.
  2. dich nicht freust, es dir aber im Endeffekt egal ist und dir eine weiter Verfolgung viel zu aufwändig erscheint.
  3. dich in irgendeiner Form mit dem Rechteverletzer einigst, indem er z.B. bei einer rein privaten Nutzung dich noch nachträglich als Urheber aufführt (Link zu deiner Seite in der fotocommunity/ zu deiner Homepage etc.), eine Entschuldigung bzw. Klarstellung (wenn möglich), oder zumindest eine Bildlöschung vornimmt. Sei dir klar, dass du in den seltensten solcher Fälle einen lohnenswerten finanziellen Ausgleich erreichen kannst. Der Schaden muss ja auch in einem angemessenen Verhältnis zu deinem möglichen Aufwand stehen. Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen.
  4. verärgert bist und deine Rechte wahrnehmen möchtest. Schau genau hin, wer deine Bilder ohne deine Genehmigung genutzt hat und zu welchem Zweck. Ist es eine rein private Nutzung ohne jegliche finanzielle Interessen, dann solltest du vielleicht einen anderen Weg wählen (siehe Punkt 3), als wenn mit deinem Bild ein wie auch immer gearteter Gewinn erzielt wurde.

Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt:

Zuerst solltest du das Ganze genau dokumentieren. D.h. notiere dir die genauen Webadressen und mache Screenshots und/oder speichere dir die ganze Webseite auf deinem PC ab, natürlich alles mit Datum und Uhrzeit. Am besten handelst du dabei unter den Augen von Zeugen. Das über die Vorgänge gemeinsam gefertigte Protokoll sollten dann alle Anwesenden unterschreiben. Ein Screenshot an sich hat vor Gericht keine Beweiskraft, Zeugen sind also wirklich wichtig. Wenn du dich für diesen Weg entschieden hast, solltest du dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen und zwar am besten einen für Medienrecht (siehe Anwälte für Medienrecht).

Fachlich spezialisierte Anwälte nennt die örtliche Anwaltskammer. Die Kosten einer u.U. nötigen Rechtsberatung und weitere Gebühren können beim Anwalt erfragt werden. Im Internet findest du einen Gebührenrechner, der dir da vielleicht auch schon einmal weiterhilft unter:

Sämtliche anfallende Kosten muss (sofern er kann) der Bildnutzer zusätzlich zu den Bildhonoraren und einem eventuellen Schadensersatz tragen.

Hier findest du noch eine detailliertere Beschreibung einer möglichen Vorgehensweise:

Wie kann ich sicher gehen, dass ich selber keine Urheberrechtsverletzung begehe?

  • Der einfachste Weg: Nur eigene Werke verwenden. So bist du in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Aber auch da gibt es Ausnahmen: Natürlich darfst du z.B. kein eigenes Bild von einer Sache verwenden, die selbst urheberrechtlich geschützt ist. z.B. Foto eines zeitgenössischen Kunstwerkes aus einem Museum ohne die ausdrückliche Genehmigung des Künstlers. Bei Fotografie von Architektur ist auch die so genannte Panoramafreiheit zu beachten.
  • Der etwas aufwändigere, aber letzten Endes vielleicht doch einfachere Weg (so ersparst du dir nämlich viel Ärger im Nachhinein! Eine freundliche Anfrage ist außerdem schnell formuliert und bei privater Nutzung wird man sich schnell einig): Frag den Urheber oder den jeweiligen Rechteinhaber nach einer Genehmigung (z.B. besitzt Michael Jackson die Rechte an einigen Songs der Beatles). Schau dir einmal die Seite der VG Bild-Kunst für Kunstwerke und Fotografien an. Dort finden sich viele Informationen zu dem Thema.

So könnte z.B. eine solche Anfrage aussehen (darf natürlich kopiert werden):

Sehr geehrte/r Fotograf/in,
unter folgender Veröffentlichung (Weblink zum Bild oder im Falle
der fotocommunity, Bildtitel, Bild ID und/oder Link) bin ich auf
eines Ihrer Werke aufmerksam geworden. Ich würde es gerne 
auf meiner privaten Webseite/ 
zur Ausschmückung eines Prospektes/
als Teil einer von mir geplanten Collage, oder Bildverfremdung
(etc. Zweck der Verwendung genau angeben) nutzen. Bitte teilen
Sie mir mit, ob und zu welchen Bedingungen Sie der Verwendung
zustimmen würden. 

Über eine positive Rückmeldung von ihnen würde ich mich sehr
freuen, da mir das Bild wirklich sehr gut gefällt.

Sie erreichen mich unter:
Telefon: XXX
Email: XXX
Adresse: XXX

Mit freundlichen Grüßen

Honorare

Die Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM) gibt jährlich unter dem Titel:

  • "Bildhonorare - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte"

einen Leitfaden heraus, der auch bei einem juristischen Streitfall für die Berechnung von Nutzungshonoraren herangezogen wird.

Weblinks


  Letzte Änderung: 15:27, 17. Feb 2009 von Bernd Göpfert . Basiert auf dem Text von Franz-Josef Wirtz und Marc S. und anderen. - Aufrufe: 38880
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