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UrheberrechtsverletzungFotorecht - Anwälte für Medienrecht - Bildhonorar - Nutzungsrecht - Urheberrecht - Urheberrechtsverletzungen verfolgen - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum
Was genau fällt unter das Urheberrecht?Das Urheberrecht regelt die Verwertung der Ergebnisse des kreativen Schaffens von Personen. Die fotocommunity kann und darf es jedoch nicht leisten, an dieser Stelle rechtsverbindliche Auskünfte zu geben. Um unseren Usern trotzdem eine Hilfestellung zu bieten, haben wir Links gesammelt und Gesetzestexte zitiert, die als Ansatzpunkt für die eigenen Recherchen dienen können. Siehe auch: Urheberrecht Wann kann man von einer Urheberrechtsverletzung sprechen?Da der jeweilige Urheber alleine bestimmt, wie und von wem sein Werk (Fotos, Gemälde, Zeichnungen, Gebäudeentwürfe, Buchtexte, Songtexte, Gedichte, Logos, Kompositionen usw.) genutzt wird/genutzt werden darf, liegt immer dann eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Zustimmung nicht vorliegt oder die bereits getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Demnach verstoßen auch unter Bildern sämtliche Wiedergaben von Texten, bei denen nicht die Genehmigung des Autors vorliegt, gegen das Urheberrecht (Lieder, Gedichte, Auszüge aus Büchern etc.). Wie kann ich meine Werke schützen?Um zu verstehen, dass es zumindest momentan quasi unmöglich ist sein Werk im Internet 100% zu schützen, muss man sich einmal die technischen Notwendigkeiten zur Betrachtung von Bildern im Internet klarmachen. Es gilt, dass jedes Bild, welches ich mir im Internet ansehe, automatisch auf meiner Festplatte landet. Wäre das nicht so, könnte ich es nämlich gar nicht ansehen. Anschauen entspricht Runterladen
D.h. dass jeder, der das weiß problemlos an jedes gewünschte Bild herankommt, da er es durch den Browser-Cache sowieso bereits auf seiner Festplatte hat. Insofern wäre es im Grunde eigentlich müßig auf die diversen Versuche einzugehen, die durch technische "Tricks" versuchen, das Herunterladen zu verhindern. Durch die beschriebenen Grundlagen, sind sie nämlich alle völlig nutzlos. Alle technischen Maßnahmen gegen den Bilderklau im Internet gaukeln eine scheinbare Sicherheit vor. Nur wer seine Bilder niemandem zeigt kann halbwegs sicher sein, dass seine Bilder auch nicht geklaut werden.
Es steht dir natürlich frei, einige der hier aufgeführten Maßnahmen in Eigenverantwortung nutzen, etwa Hochladen in mäßiger Qualität, Copyright-Vermerk bzw. Wasserzeichen im Bild oder Hochladen in einem Passwort-geschützen fotohome-Ordner. Andererseits ist es auch so, dass in der fotocommunity es auch gerade immer wieder um das Bearbeiten von Bildern geht. Immer wieder gibt es Wettbewerbe oder Spontanprojekte, wo es um die Arbeit mit oder an einem gegebenen Bild geht. D.h. in bestimmten Fällen ist in der fotocommunity sogar das Kopieren einer Bildvorlage erwünscht. Schutz vor RechtsklickDie meisten Webbrowser unter Microsoft Windows bieten beim Rechtsklick auf ein Bild im Kontextmenü eine Funktion zum Speichern unter... an. Der Versuch durch eine Blockierung des Rechtsklicks einen Bilderdiebstahl zu verhindern, kommt schlichtweg zu spät, da das Bild ja bereits automatisch vom Browser gespeichert wurde und man es nur auf dem eigenen PC finden muss. Andere technische Maßnahmen sind genauso leicht auszuhebeln. Viele Browser, Browser-Plugins, Browsereinstellungen wie kurzfristiges Abschalten von Java-Script oder Werbefilter erlauben es ganz leicht, dieses Verbot zu umgehen. Andere Betriebssysteme (z.B. für den Mac, der mit nur einer Maustaste bedient wird) und Browser (z.B. Safari) erlauben das Speichern von Bildern auf anderem Weg. Schutz durch BlindGIFDas Foto wird als Hintergrund einer Tabelle definiert und darüber wird ein durchsichtiges Schutzbild (Blindgif) gelegt. Das ist genauso wenig ein Schutz, da auch in diesem Fall das eigentliche Bild ja bereits ebenfalls auf dem PC als Datei vorliegt und nur gefunden werden muss. Aufteilen des Bildes in ein PuzzleDas Bild wird nicht als einzelne Datei gezeigt, sondern als ein Sammelsurium einzelner Puzzleteile, die vom Browser zu einem scheinbar ganzen Bild ergänzt werden. Beim Abspeichern zu Fuß oder Durchstöbern des Browser-Cache macht es mehr Arbeit das ganze Bild zu erhalten. Ein einziger Screenshot liefert jedoch wieder das ganze Bild als einzelne Datei. Schutz durch WasserzeichenWasserzeichen oder andere nicht zum eigentlichen Bildinhalt gehörigen Informationen können sichtbar oder unsichtbar in die Bilddatei eingebaut werden. Unsichtbarer Copyrightvermerk im BildUnsichtbare Copyright Informationen können z. B. mit Photopatrol in ein Bild integriert werden. Die Software stammt vom Fraunhofer Institut SIT und ermöglicht die unsichtbare Kennzeichnung der Bilder. Das Wasserzeichen wurde in der fotocommunity getestet und sollte in der Maximalgröße der Bildschirmdarstellung (1.000 Pixel) eingebettet werden.Die Qualität des Bildes wird durch das Wasserzeichen nicht beeinträchtigt.Das Programm ist hier zu beziehen: Sichtbarer Copyrightvermerk im BildDie fotocommunity versteht sich als Plattform für den Genuss am Bild und die Diskussion über Qualitätsverbesserungen. Bilder sollten deshalb weitgehend unversehrt ausgestellt werden. Dabei wird ein Kompromiss durch die Dateigrößenbeschränkung eingegangen. Die fotocommunity unterscheidet sich ja unter anderem genau dadurch von Bildagenturen, die Bilder für anderweitige Nutzung vermarkten und von daher nur grob den Inhalt zeigen müssen, ansonsten aber ein höherwertiges Bild nach Kauf nachreichen können. Natürlich steht jedem frei, sein Bild, bereits mit einem Wasserzeichen versehen, in die fotocommunity hochzuladen. Hier findest du ein kostenloses Programm, mit dem du das bewerkstelligen kannst: Aber bedenke, dass sich auch hier sehr viele User von einem solchen Wasserzeichen gestört fühlen, weil es den Bildgenuss doch sehr einschränkt und dass es mit ein wenig Mühe auch wieder komplett mit Hilfe einer Bildbearbeitung entfernt werden kann. Unsichtbarer Copyrightvermerk im BildDiese Marken verhindern nicht den Diebstahl als solchen, sondern erleichtern bestenfalls die Identifikation. Abgesehen davon können auch solche Marken wieder herausgerechnet werden und außerdem kostet diese Art von Schutz je nach Technik einiges an Gebühren. Hier gibt es ein paar weitere Infos zum Thema Bildschutz durch Wasserzeichen: Schutz durch Programmierung in FLASHDie Programmierung in Flash verhindert genauso wenig den Diebstahl von Bildern, wie all die anderen bereits erwähnten Methoden (denn es bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Screenshots), erschwert ihn aber zumindest ein wenig. Allerdings ist es technisch nicht realisierbar und genauso wenig erstrebenswert, eine Seite wie die fotocommunity in Flash zu programmieren.
Was kann die fotocommunity tun, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden?Technische und inhaltliche Vorkehrungen
Zitat AGB:
Zur Lektüre des gesamten Textes lies dir bitte die Punkte 7, 8 und 9 der Nutzungsbedingungen (http://www.fotocommunity.de/pc/pc/kontakt/agb) durch. Das heißt konkret, dass nur die fotocommunity deine Werke in dem zugesicherten Rahmen (Ausstellung der Bilder auf der Plattform der fotocommunity) bis auf Widerruf nutzen darf und ansonsten alle Rechte natürlich weiterhin bei dir liegen. In diesen Maßnahmen erschöpfen sich die Möglichkeiten der fotocommunity, deine Bilder zu schützen. Wie bereits unter dem Punkt #Wie kann ich meine Werke schützen? beschrieben gibt es ja bisher leider keine technischen Verfahren, die einen 100% Schutz eines im Internet ausgestellten Werkes gewährleisten können! Was unternimmt die Fotocommunity, wenn ihr eine Urheberrechtsverletzung bekannt wird?
Was ist zu tun, wenn ich eine Urheberrechtsverletzung eines meiner Werke entdecke?Erst einmal: Ruhe bewahren und ruhig durchatmen! Dann musst du dich entscheiden, ob du
Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt: Zuerst solltest du das Ganze genau dokumentieren. D.h. notiere dir die genauen Webadressen und mache Screenshots und/oder speichere dir die ganze Webseite auf deinem PC ab, natürlich alles mit Datum und Uhrzeit. Am besten handelst du dabei unter den Augen von Zeugen. Das über die Vorgänge gemeinsam gefertigte Protokoll sollten dann alle Anwesenden unterschreiben. Ein Screenshot an sich hat vor Gericht keine Beweiskraft, Zeugen sind also wirklich wichtig. Wenn du dich für diesen Weg entschieden hast, solltest du dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen und zwar am besten einen für Medienrecht (siehe Anwälte für Medienrecht). Fachlich spezialisierte Anwälte nennt die örtliche Anwaltskammer. Die Kosten einer u.U. nötigen Rechtsberatung und weitere Gebühren können beim Anwalt erfragt werden. Im Internet findest du einen Gebührenrechner, der dir da vielleicht auch schon einmal weiterhilft unter: Sämtliche anfallende Kosten muss (sofern er kann) der Bildnutzer zusätzlich zu den Bildhonoraren und einem eventuellen Schadensersatz tragen. Hier findest du noch eine detailliertere Beschreibung einer möglichen Vorgehensweise: Wie kann ich sicher gehen, dass ich selber keine Urheberrechtsverletzung begehe?
So könnte z.B. eine solche Anfrage aussehen (darf natürlich kopiert werden): Sehr geehrte/r Fotograf/in, unter folgender Veröffentlichung (Weblink zum Bild oder im Falle der fotocommunity, Bildtitel, Bild ID und/oder Link) bin ich auf eines Ihrer Werke aufmerksam geworden. Ich würde es gerne auf meiner privaten Webseite/ zur Ausschmückung eines Prospektes/ als Teil einer von mir geplanten Collage, oder Bildverfremdung (etc. Zweck der Verwendung genau angeben) nutzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob und zu welchen Bedingungen Sie der Verwendung zustimmen würden. Über eine positive Rückmeldung von ihnen würde ich mich sehr freuen, da mir das Bild wirklich sehr gut gefällt. Sie erreichen mich unter: Telefon: XXX Email: XXX Adresse: XXX Mit freundlichen Grüßen HonorareDie Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM) gibt jährlich unter dem Titel:
einen Leitfaden heraus, der auch bei einem juristischen Streitfall für die Berechnung von Nutzungshonoraren herangezogen wird. Weblinks
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