- Rubriken
- Galerie - Best of fc
-
- Neue Fotos
- Deutsch
- Alle Sprachen
- Fotos mit wenigen Anmerkungen
- Fotos von neuen Mitgliedern
|
|
Selbständigkeit als FotografSein Hobby zum Beruf machen und mit der Fotografie Geld verdienen. Wer vor dieser Entscheidung steht, erfährt in diesem Artikel auf was man besonders achten und was man bedenken sollte. Insbesondere steht hier auch die Frage: "freiberuflich oder gewerblich?" im Raum, was bei der Fotografie nicht immer deutlich abzugrenzen ist.
Bei der Abgrenzung zwischen Freiberufler und Fotograf gibt es eine weite Grauzone. Im Zweifel ist es wichtig, sich vorher von Steuerberater, Handwerkskammer, Berufs- und Branchenverbänden sowie dem Finanzamt gründlich beraten zu lassen.
Will man sich also als typischer Hochzeits-/Baby-/Porträtfotograf niederlassen, besteht keine Grauzone mehr: man muss sich beim Gewerbeamt anmelden, Gewerbesteuern zahlen, ist buchführungspflichtig und muss sich bei der Berufsgenossenschaft sowie der IHK anmelden. Aber auch hier ist es nicht gar so einfach, denn schnell steht man vor der Frage: Gewerbe oder Kleingewerbe? Die Voraussetzung für die Gründung eines Kleingewerbes ist, dass der Umsatz im Eröffnungsjahr einen Betrag von 17.500€ nicht übersteigt. Kleingewerbler sind nicht Umsatzsteuerpflichtig, sondern können sich freiwillig dafür entscheiden, Umsatzsteuer zu zahlen. Zudem vereinfacht sich die Buchführung, da auch hier - wie beim Freiberufler - eine simple Einnahmen-Überschussrechnung ausreicht.
|
|||
|
||||