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Presseausweis

Fotorecht - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


der nationale Presseausweis

Ein Presseausweis dient dem Nachweis der journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten und ist damit in erster Linie ein rechercheunterstützendes Instrument. Zum Beispiel ist er bei Behörden für journalistische Anfragen vorzulegen, wenn der in den Landespressegesetzen festgehaltene Auskunftsanspruch geltend gemacht werden soll, oder er ist die Grundlage für die Akkreditierung bei den Messegesellschaften.

Der bundeseinheitliche nationale Presseausweis wird in Deutschland nur an hauptberuflich tätige Journalisten und z.Zt. nur von genau vier ausstellungsberechtigten Verbänden ausgegeben:

Den Gewerkschaftsverbänden ver.di (http://www.verdi.de/fachbereiche/medien_kunst_industrie/dju) (früher dju/IG-Medien/DAG), DJV (http://www.djv.de/), sowie die Verleger-Organisationen BDZV (http://www.bdzv.de/) und VDZ (http://www.vdz.de/pages/static/1749.aspx), nebst ihren Landesverbänden.

Er beruht auf einer Vereinbarung dieser Verbände mit den Innenministern von Bund und Ländern. Die hauptberuflich journalistisch tätigen Mitglieder dieser Verbände erhalten ihn kostenlos, aber auch Nichtmitglieder können ihn sich dort gegen eine Gebühr ausstellen lassen.


Alle von anderen Organisationen und Vereinen ausgegebenen (oder verkauften) Presseausweise sind meist schlichte Fakes und nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind!
Siehe auch unter: Nicht jeder Presseausweis ist echt! (http://www.djv.de/aktuelles/themen/ausweis_echt.shtml)


FreeLens, als Journalistenverband mit über 1500 Mitgliedern die nach eigenen Angaben größte Fotografenorganisation in Deutschland, bemüht sich schon Jahren für seine Mitglieder ebenfalls den bundeseinheitlichen nationalen Presseausweis ausstellen zu dürfen. Bis jetzt scheiterte diese Zulassung, trotz nomineller Erfüllung der nötigen Kriterien und einem zustimmenden Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, am massiven Widerstand der ausstellungsberechtigten Gewerkschaften und Verlegerverbände die, zusammen mit der Innenminister-Konferenz der Länder, über die Aufnahme in ihren "erlauchten Kreis" bestimmen dürfen.
Um den Status des Presseausweises nicht weiter aufzuweichen, sieht FreeLens daher bis zu einer Einigung von der Ausstellung eines nationalen Presseausweises ab.

Internationaler Presseausweis

Einen scheinbar wirklich nützlichen internationalen Presseausweis (http://www.freelens.com/presseausweis/index.html), in 38 Sprachen, stellt FreeLens aus. Auch natürlich nur an hauptberufliche Journalisten, die dies nachweisen können!

Dieser internationale Presseausweis gilt nicht in Deutschland.

Sinnvoll und nützlich ist dieser internationale Presseausweis aber nicht etwa weil er ein hoheitliches Dokument darstellt, sondern weil er furchtbar offiziell ausschaut und jeder kleine oder grössere Offizielle (Polizei, Militär, ect) in den meisten Winkeln der Welt den Text darin in einer ihm gängigen Schrift und Sprache lesen kann.


Weblinks



  Letzte Änderung: 11:13, 14. Mai 2007 von Franz-Josef Wirtz . Basiert auf dem Text von Marc S. und Maria Kalastra und anderen. - Aufrufe: 26246
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