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Nutzungsrecht

Fotorecht - Urheberrecht - Urheberrechtsverletzung - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum - Bildanfrage - Bildagentur - Verwertung


Gewährt der Fotograf (Urheber) dir ein Nutzungsrecht an einem seiner Bilder, kannst du ein Bild des Fotografen eben nach diesem Recht verwenden, z.B. für einen Vortrag nutzen, auf deiner privaten Homepage als Illustration einsetzen, einen Flyer drucken lassen. In dem Nutzungsrecht ist festgelegt und abgegrenzt, was du mit dem Werk machen darfst.

Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechtes stellt eine Rechtsverletzung dar. Ob sie verfolgt wird steht auf einem andere Blatt. Eine rein private Nutzung (z.B. Verwenden als Bildschirmhintergrund auf deinem privaten Rechner, Ausdruck für eine Geburtstagspostkarte an deine Mutter) ist in den meisten Fällen ohne weiteres möglich. Falls Unsicherheiten bei der Grenzziehung bestehen ist es immer ratsam und meistens ganz einfach, den Urheber zu fragen oder einen Anwalt zu befragen.

Das Nutzungsrecht muss nicht zwangsläufig mit einem Bildhonorar verknüpft sein. Der Fotograf alleine bestimmt, zu welchen Konditionen das Nutzungsrecht gewährt wird.

Ein Urhebervermerk alleine ohne die Abstimmung mit dem Urheber stellt keine Absicherung gegen eine Urheberrechtsverletzung dar. Durch eine Nachfrage beim Bildautor lässt sich Ärger leicht vermeiden.


  Letzte Änderung: 10:35, 14. Mai 2007 von Franz-Josef Wirtz . Basiert auf dem Text von Marc S.. - Aufrufe: 12767
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