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Meisterzwang

Fotorecht - Fotografenausbildung - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


Seit dem 01.01.2004 ist der Meisterzwang für Fotografie gefallen.

Künftig darf man Hochzeits-, Pass- und Porträtfotos auch dann machen, wenn man keinen Meisterbrief hat – ohne dass die Handwerkskammer dazwischenfunken kann.

Aber aufgepasst: Man muss solch eine Tätigkeit der Handwerkskammer melden. "Fotograf" nennen darf sich allerdings auch weiterhin nur, wer eine handwerkliche Ausbildung hat. Also die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen und das Gewerbe anmelden.

Weblinks


  Letzte Änderung: 11:04, 14. Mai 2007 von Franz-Josef Wirtz . Basiert auf dem Text von Karsten S. und Marc S. und anderen. - Aufrufe: 7796
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