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Künstlersozialkasse

Fotorecht - KSK - Mediafon


Die Künstlersozialkasse ist für die Durchführung der Künstlersozialversicherung zuständig. Sie zahlt selbst keine Leistungen (nur Beitragszuschüsse), sondern hat quasi die Funktion einer Einzugsstelle für die Leistungsträger. Die Künstlersozialkasse entscheidet, wer als Künstler versichert wird und wer als Unternehmer zur Abgabe verpflichtet ist. Sie zieht die einzelnen Beitragsteile ein und führt die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die einzelnen Versicherten an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab.


Weblinks


  Letzte Änderung: 00:03, 11. Jul 2005 von Marc Schlueter . - Aufrufe: 2639
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