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GEZ

Die GEZ hat zwar nichts mit Fotorecht zu tun, aber ein paar Infos über die Machenschaften der "netten" Herren von der GEZ können im Zweifel hilfreich sein...

Dieser Beitrag ist natürlich nicht als Aufforderung zum "Schwarzsehen" zu verstehen! ;)

Inhaltsverzeichnis

Was dürfen Gebührenbeauftragte und was nicht?

  • Rundfunkgebührenbeauftragte (GEZ-Scherge) müssen sich unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis der GEZ oder der Landesrundfunkanstalten ausweisen.
  • Gebührenbeauftragte dürfen keinesfalls unaufgefordert ein Grundstück (ausser bis zur Haustür), eine Wohnung oder einen Betrieb ohne Einverständnis des Besitzers betreten, ein zuwiderhandeln wäre Hausfriedensbruch!
  • Es werden keine Hausdurchsuchungen wegen "Schwarzsehen" durchgeführt! Das sind zwar verbreitete, aber leere Drohungen der GEZ-Schergen.
    "Schwarzsehen" ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Hausdurchsuchungen werden nur auf richterliche Anordnung bei Straftaten oder bei "Gefahr im Verzug" durchgeführt!
  • Sie gibt keine Peilwagen die Rundfunkgeräte von "Schwarzsehern" aufspüren können! Da Rundfunkgeräte keine Funkwellen ausstrahlen, ist das technisch überhaupt nicht möglich.

Muß ich der GEZ Auskunft geben?

  • Ja, jeder der ein Rundfunkgerät bereithält ist gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt und ihren Beauftragten verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Erwerb des Rundfunkgerätes erfolgen.
  • Aber: Nur wer Geräte zum Empfang bereithält, ist der GEZ bzw. den Gebührenbeauftragten zur Auskunft verpflichtet!
  • Achtung: Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist das Nichtanmelden von Rundfunkgeräten, die zum Empfang bereitgehalten werden, eine Ordnungswidrigkeit die mit maximal €1.000,- Bußgeld geahndet werden kann! (praktisch wird dieses nie verhängt)

Was soll ich tun wenn sich die GEZ bei mir meldet?

  • Keine Panik! Lass dich zu nichts drängen! Steht ein GEZ-Beauftragter vor der Tür, lass ihn nicht herein (egal ob er meckert, ohne einen richterlichen Beschluß musst du niemanden in deine Wohnung lassen, das ist dein im Grundgesetz verbrieftes Recht) schick ihn weg (er kommt garantiert zurück) und informiere dich umfassend!
  • als rechtschaffender Bürger meldest du deine Rundfunkgeräte natürlich ab dem heutigen Tag bei der GEZ an. Die GEZ kann dir rückwirkend bis zu 4 Jahre Rundfunkgebüren in Rechnung stellen, wenn man denn so blöd ist es denen freiwillig auf die Nase zu binden...
  • wenn du keine Rundfunkgeräte zu Empfang bereit hältst (also auch im Keller oder der Abstellkammer kein oller Fernseher oder ein altes Radio verstaubt und du auch keinen PC oder Multimediahandy besitzt) tust du nichts!
  • du beantwortest keine Briefe der GEZ, es sei denn es sind Zahlungsaufforderungen, denen du umgehend widersprichst! Du lässt dich nicht einschüchtern, unterschreibst nichts und machst keine weiteren Angaben. Denn du bist auch nicht verpflichtet eidesstattliche Versicherungen zu geben für Dinge die du nicht besitzt!
  • sollte dir die GEZ, ohne deine Anmeldung, einen ungerechtfertigten Gebührenbescheid schicken musst du innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einlegen! Sonst wird dieser Gebührenbescheid rechtsgültig!

Der nette GEZ-Beauftragte von nebenan


Ein Rundfunkgebürenbeauftragter ist weder ein Beamter, noch überhaupt fest bei der GEZ angestellt, sondern ein freier Mitarbeiter, der sein hartes Brot durch seine rund 20-50%ige Provision verdient. Dadurch ist er natürlich kein armer Mann, sondern kann mit etwa €100.000,- Jahreseinkommen rechnen. "Guten" GEZ-Beauftragten, also solchen die nicht genug Umsatz erwirtschaften, droht die Entlassung.

Ein paar Hintergründe zu Rundfunkgebürenbeauftragten (http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm)


Hier mal ein Beispiel für solch ein "nettes" Formschreiben.
Natürlich hatte sich zuvor niemand schriftlich oder mündlich mit dem Adressaten, der natürlich auch keinerlei Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, in Verbindung gesetzt!
Ein "freundlicher" Schuss ins Blaue sozusagen... :)) Bild:GEZBrief.jpg PS: Bitte definieren sie "kurzfristig"...

Ich möchte mich bei der GEZ abmelden oder eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen

Herzlichen Glückwunsch, du hast ein Problem!
In jedem Fall verschickst du deine Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein! Ansonsten wird sie höchstwarscheinlich von der GEZ ignoriert.

Schau in die Weblinks, unter Rundfunkgebuehrenzahler.de (http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de) und GEZ-Abschaffen.de (http://www.gez-abschaffen.de) findest du Hilfe und die Geschichten von Leidensgenossen...


Hier gibts Tipps und weitere Infos:

Big Brother Lifetime-Award 2003

Der Big Brother Lifetime-Award 2003 (http://www.bigbrotherawards.de/2003/.life/) ging an die Gebühreneinzugszentrale - GEZ für:

" deren unermüdlichen Einsatz bei der bedingungslosen Ermittlung von Schwarzseherinnen und Schwarzhörern. Ohne Rücksicht auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, beschafft sich die GEZ seit Jahren regelmäßig und systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und äußerst fragwürdigen weiteren Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, selbst wenn diese an der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen kein Interesse haben. Die GEZ und die Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten sammeln dabei in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten."

"Wer sich, wie z.B. Rentner, Studierende oder Arbeitslose, wegen zu geringem Einkommen von der Rundfunkpflicht befreien lassen möchte, wird - zumeist unter Vermittlung durch die Sozialämter - zu Angaben gedrängt, die in mancher Hinsicht weit über das hinausgehen, was zur Berechnung der Sozialhilfe erfragt wird. Angegeben werden müssen entgegen dem Wortlaut der Befreiungsverordnung Telefon- und Handygebühren, Heiz- und Stromkosten, Kabel- und Internetgebühren bis hin zu den Kosten für die Unterhaltung eines PKW, was durch Belege nachgewiesen werden muss. Und dies alles nur, um die Zahlung von 17 Euro im Monat zu vermeiden.

Fast unmöglich ist es, bei der GEZ ein Rundfunkgerät abzumelden. Statt einer Bestätigung erhalten die bisherigen Gebührenzahlenden ein Schreiben, in dem sie - wieder ohne Rechtsgrundlage - aufgefordert werden, die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat, inclusive Geburtsdatum und GEZ-Teilnehmernummer. Diese Dritten werden erst gar nicht gefragt. Immer wieder geschah es auch, dass regelgerecht abgemeldete Rundfunkteilnehmer wieder in Mailing-Aktionen einbezogen und deren Daten nicht gelöscht wurden."

Weblinks


  Letzte Änderung: 12:01, 4. Aug 2010 von Marc Schlueter . Basiert auf dem Text von Anke H. und Gabriela Ürlings und anderen. - Aufrufe: 35685
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