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Fotografenausbildung

Fotorecht - Fotograf - Meisterzwang - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


Es gibt ein paar Wege um Fotograf zu werden:

Inhaltsverzeichnis

Handwerksausbildung Fotograf

Fotograf ist im eigentlichen Sinne ein ganz normaler Handwerksberuf, dem wie bei jedem anderen nach drei Jahren (auch nach 2 Jahren möglich) Lehrzeit die Gesellenprüfung folgt. Mit dem Gesellenbrief und mindestens zwei Jahren Arbeit als Geselle kann man die Meisterprüfung anstreben und ablegen. Der Meisterbrief bietet dann die Möglichkeiten

  • sich selbständig zu machen,
  • selber auszubilden
  • oder sich auf auf einer Fachhochschule weiterzubilden und ein Design-Diplom abzulegen.

Seit dem Beschluss der Bundesregierung Mitte 2003 gilt eine fünfjährige Übergangsregelung, also bis 2008. In dieser Zeit ist die Ausbilder-Eignungsprüfung (bzw. der Nachweis der Meisterprüfung) ausgesetzt, d.h. man kann gleich mit dem Gesellenbrief selbst ausbilden. Nach Ende dieser Übergangszeit wird die Ausbilder-Eignungsprüfung (bzw. den Nachweis der Meisterprüfung) wieder die Voraussetzung sein, um ausbilden zu dürfen.

Novelle des Handwerksrechts 2004 Zum Jahresbeginn 2004 hat die Bundesregierung das deutsche Handwerksrecht rundum modernisiert. Eine wichtige Neuerung: In 53 von 94 Handwerken kann man sich nun ohne Meistertitel selbständig machen, z. B. als Fliesenleger, Gebäudereiniger oder Fotograf. Die Meisterpflicht ist nur noch beschränkt auf gefahrgeneigte Berufe und solche, die einen besonderen Beitrag zur Ausbildung leisten, etwa das Friseurhandwerk.

Es gibt in diesem Fall 3 Möglichkeiten:

1. Betrieb von handwerklicher Fotografie (Def. s. oben...), darfst dann alles machen - Eintrag in der Handelsrolle (ca. 50 Euro) - HWK-Gebühren (jährlich 115 Euro) und bist - rentenversicherungspflichtig!!! Bei den Mindestsätzen in diesem Fall schon einmal rund 1000 Euro los im Jahr ohne ein einziges Foto verkauft zu haben. -ggf. Gewerbesteuer (Gewerbeanmeldung Pflicht!) -Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck und Papier

2. Gewerbliche Fotografie - Gewerbeanmeldung (rund 40 Euro) - nicht sozialversicherungspflichtig, jedoch Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck und Papier - was man darf ist umstritten (s. oben)

3. Künstlerisch / publizistisch - Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck und Papier - voll sozialversicherungspflichtig (kranken- und rentenvers.), aber ermäßigt über die KSK - und was künstlerisch ist, darüber gibt es auch unterschiedliche Auffassungen. Z.B. sagt die KSK, Werbefotografie ist in gewissem Maße künstlerisch, das FA meint, es sei defintiv gewerblich, und ggf. mault auch noch die HWK, wenn man im Auftrag handelt...

Studium Fotodesign

Ein anderer Einstieg in den Fotografenberuf bietet sich über den Besuch einer Berufsfachschule. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Abschluss als "staatlich geprüfte/r Fotodesigner/in". Ein gutes Beispiel ist die BEST-Sabel Berufsfachschule für Design in Berlin.

Der einfachste Weg geht jedoch über ein Fotodesign-Studium an einer der 22 hierfür in Frage kommenden Fachhochschulen. Es gibt in Deutschland außerdem Kunsthochschulen und Gesamthochschulen, an denen ein entsprechender Diplom-Studiengang belegt werden kann.

Fotoassistenz

Meist mit dem Beginn eines oder mehrerer (meist unbezahlter) Praktika und anschliessend als freier, oder mit viel Glück, fester Fotoassistent bei einem oder mehreren Fotografen.
Also "learning by doing".

Dabei wird man schnell feststellen, dass ein Haufen anderer angehender Fotografen dieselbe Idee hatten, diese zu einem großen Teil auch bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben und viele Fähigkeiten und Wissen mitbringen.

Weblinks

BEST-Sabel Berufsfachschule für Design] in Berlin


  Letzte Änderung: 07:09, 4. Dez 2008 von rufer2 . Basiert auf dem Text von Franz-Josef Wirtz und Rouven M. Siegler und anderen. - Aufrufe: 38866
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